Liebe Experten,
Bei der Einreise nach Deutschland aus Tschechien ist der Kontrollpunkt in Tschechien. Danach folgt eine kurze Landstraße. 100m vor der eigentlichen Grenzlinie wird die Geschwindigkeit auf 50km/h beschränkt. Nach der politischen Grenzlinie folgt nun schöne Landstraße, außerhalb der Ortschaft. Gilt die Beschränkung auf 50 km/h weiterhin? Die Straße an sich läßt hierfür jedenfalls keinen Grund erkennen.
Boris
Die StVO gilt nur für deutsches Staatsgebiet, was im Ausland vor der Grenze ausgeschildert ist ist damit nach dem Grenzübertritt unerheblich. Es gilt damit also wenn nicht anders beschildert die „normale“ Höchstgeschwindigkeit von 100km/h auf der Landstraße.
mfg
Simon
Danke Simon,
damit verkürzt sich der Zeitaufwand zur Tankstelle nicht unerheblich. 
Freundliche Grüße
Boris
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