Stvo

Hallo,
ich habe eine Frage :
Kann es bei 100%iger Beachtung der STvO (mit der Einschränkung dass
der Fahrer kein Hellseher sein kann) zu Unfällen zwischen Verkehrsteilnehmern kommen?
Eigentlich sollte die Antwort nein sein, aber vielleicht kann ja
jemand einen Fall konstruieren.

Gruss

Hi,

überall wo es Einwirkungen von Außen gibt. Egal ob es jetzt Wildunfall oder herabfallende Steine sind.

Und die Schwachstelle Mensch ist nicht zu vernachlässigen.

Q-Gruß

gute frage!
rein theoretisch nicht. genaugenommen benötigt die stvo nur den 1 .§
alle anderen sind ja überflüssig, wenn alle sich danach verhalten.
wenn alle nach dem grundsatz der doppelten sicherung fahren, dürfte es sowieso zu keinen unfällen kommen. wie kann es sein, das in einer stadt in niedersachsen alle verkehrsschilder bis auf das orts ein und ausgangsschild abgebaut werden konnten und es trotzdem zu keinen nennenswerten unfällen kommt.
weil nun nach diesem prinziep der doppelten sicherung gefahren wird, und niemand auf sein recht beharren kann.
alle vz geben den verkehrsteilnehmer eine gewisse sicherheit und lösen damit eine trügerische sicherheit aus (vertrauensgrundsatz).
das problem ist nun, dass der vertrauensgrundsatz nicht bei allen verkehrsteilnehmern gilt. darum wird es immer unfälle geben, wenn aber alle mal einen gang zurückschalten würden auf jeden fall weniger.
hauptmann

wie kann es sein,
das in einer stadt in niedersachsen alle verkehrsschilder bis
auf das orts ein und ausgangsschild abgebaut werden konnten

Hi,

wie konnte es sein? Ganz einfach garnicht, nicht ganz Bohmte wurde in einen Verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt.
http://www.astoc.de/index.php?s=1&id=223&lan=
http://www.bohmte.de/staticsite/staticsite.php?menui…

und es trotzdem zu keinen nennenswerten unfällen kommt.

http://www.udv.de/uploads/media/Unfallzahlen_Bohmte.pdf

weil nun nach diesem prinziep der doppelten sicherung gefahren
wird, und niemand auf sein recht beharren kann.

Das Projekt Shared Space klingt schön, aber als alternatives Verkehrskonzept taugt es nicht. Es kann nicht die Lösung sein das überall jetzt der Verkehr auf Schrittgeschwindigkeit abgebremst, und niedrige Unfallfolgen als Beleg für den Erfolg gezählt, aber negative Folgen einfach verschwiegen werden.

alle vz geben den verkehrsteilnehmer eine gewisse sicherheit
und lösen damit eine trügerische sicherheit aus
(vertrauensgrundsatz).

Um einen vernünftigen Verkehrsfluss zu bekommen muss aber dieser Vertrauensgrundsatz gelten, genau wie in Bohmte.

wenn aber alle mal einen gang zurückschalten würden auf
jeden fall weniger.

Weniger ok, verhindern, die Schwachstelle Mensch kannst Du nicht ausschalten.

Q-Gruß

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rein theoretisch nicht.

Doch, sowohl theoretisch als auch praktisch.

genaugenommen benötigt die stvo nur
den 1 .§
alle anderen sind ja überflüssig, wenn alle sich danach
verhalten.

Nein, § 1 StVO wird viel zu sehr überbewertet und spielt in der gerichtlichen Praxis eine völlig untergeordnete Rolle. Denn wie § 1 StVO in einzelnen Situationen zu verstehen und anzuwenden ist, darüber kann man trefflich streiten.

Zudem sind Vorsicht und Rücksicht gänzlich andere Vorgaben, als einfache Verkehrsregeln. Letztere kann man in 1000 verschiedenen Varianten aufstellen, ohne, dass man unvorsichtig oder rücksichtslos fahren würde. Die Ge- und Verbote der folgenden §§ sind also notwendig, um überhaupt den Verkehr zu organisieren. Innerhalb dessen muss man dann vorsichtig und rücksichtsvoll fahren. Aber auch das findet seine speziellen Regelungen in den folgenden Vorschriften.

Der Verweis auf § 1 StVO ist etwa so wie im Zivilrecht derjenige auf § 242 BGB. Auch Treu und Glauben ersetzen keine Grundregeln des Rechts zwischen den Bürgern und finden in den meisten Vorschriften speziellere Regelungen, die § 242 BGB verdrängen, der somit letztlich nur einen ganz geringen Anwendungsbereich hat.

Das Problem an § 1 StVO ist daher ebenso wie das bei § 242 BGB, dass man mit diesen Vorschriften eigentlich alles und in unserem Rechtssystem somit letztlich garnichts wirklich nachvollziehbar und - noch wichtiger - vorhersehbar begründen kann.

wenn alle nach dem grundsatz der doppelten sicherung fahren,
dürfte es sowieso zu keinen unfällen kommen.

Doch, denn das übersieht, wie auch schon gesagt wurde, einerseits die Einwirkungen von außen. Zudem setzen die Regelungen der StVO Anforderungen an Sicherungsmaßnahmen, sagen aber selbst nicht, dass andernfalls nichts passieren kann. Denn der Straßenvekehr ist, das sagt letztlich auch die verschuldensunabhängige Haftung nach § 7 StVG, unberechenbar.

Ich kann also zB. völlig im Einklang mit der StVO regelkonform überholen ohne, dass ein etwa eine unklare Verkehrslage iSd. § 5 Abs. 3 Ziff. 1 StVO vorliegt, und dennoch geschieht ein Unfall. Denn der Mensch ist nicht so perfekt, als dass man Regeln aufstellen könnte, die bei ihrer Einhaltung Gefahren und Unfälle ausschließen.

An vielen Stellen ist das Einfahren wegen schlechter Einsicht in die Straße so schwierig, dass man eigentlich für immer dort stehen bleiben müsste. Auch das verlangt die StVO nicht.

Die StVO stellt daher eine Optimierung der Sorgfaltsanforderungen dar und trifft Aussagen dazu, wer bei einer Verletzung überwiegend oder ganz haftet. Einen Auschluss von Gefahren kann und will sie selbst nicht begründen. Sonst hätten wir in § 7 StVO keine Haftung nach der Betriebsgefahr.

wie kann es sein,
das in einer stadt in niedersachsen alle verkehrsschilder bis
auf das orts ein und ausgangsschild abgebaut werden konnten
und es trotzdem zu keinen nennenswerten unfällen kommt.

Weil es ausreichend verkehrsregelnde Maßnahmen nach der StVO gibt, die nicht durch Schilder angeordnet werden. Schilder dienen idR. der Optimierung des Verkehrsflusses auf bestimmten Straßen.

Gruß
Dea

Hallo,

wie konnte es sein? Ganz einfach garnicht, nicht ganz Bohmte
wurde in einen Verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt.

Richtig. Dazu fehlte einfach das Geld.

und es trotzdem zu keinen nennenswerten unfällen kommt.

http://www.udv.de/uploads/media/Unfallzahlen_Bohmte.pdf

Da fehlt ein kleiner Hinweis in der Statistik: die Einführung der LKW-Maut hat leider dazu geführt, dass die Strecke durch Bohmte als kostenlose Alternativroute für LKW entdeckt wurde. Die Zahlen vor und nach 2005 sind deshalb gar nicht vergleichbar.

Das Projekt Shared Space klingt schön, aber als alternatives
Verkehrskonzept taugt es nicht.

Doch. Wo früher täglich morgens und abends Stau an der Ampel war und man auch nachts um drei vor einem roten Lämpchen warten musste, läuft der verkehr nun ruhig und gesittet. Und, noch weiter, wo man früher als Fußgänger im restlichen Dorf (Verlängerung von SharedSpace) sich am Zebrastreifen die Beine in den Bauch gestanden hat, nehmen die meisten Autofahrer inzwischen Rücksicht und halten an. Ist halt ein Unterschied, ob man mit ‚Bei grüner Ampel zügig los‘ und ‚Ich hab freie Bahn, weil Vorfahrt‘ im Hinterkopf die Straße entlang brettert oder doch eher mit ‚Ich musste grad aufpassen‘, hier ist manchmal rechts-vor-links’.

Es kann nicht die Lösung sein
das überall jetzt der Verkehr auf Schrittgeschwindigkeit
abgebremst, und niedrige Unfallfolgen als Beleg für den Erfolg
gezählt, aber negative Folgen einfach verschwiegen werden.

Sorry, das entspricht schlicht nicht der Realität. Früher hat der Verkehr an der Ampel angehalten, von drei Richtungen hatten immer mindestens zwei grad Rot. Der Fußgängerverkehr kam noch hinzu. Von den morgens diagonal über die Kreuzung laufenden Schulkindern ganz zu schweigen. Nun läuft der Verkehr etwas langsamer, aber im Durchschnitt wesentlich zügiger ab. Meistens muss man gar nicht anhalten. Und das trotz höherem Verkehrsaufkommen.
Es hat natürlich auch Nachteile: ältere Personen, die weniger Mut haben als Jugendliche, warten jetzt länger als früher. Leute mit mehr Mut bringen aber die Autos zum stoppen (was sehr gut klappt).

alle vz geben den verkehrsteilnehmer eine gewisse sicherheit
und lösen damit eine trügerische sicherheit aus
(vertrauensgrundsatz).

Um einen vernünftigen Verkehrsfluss zu bekommen muss aber
dieser Vertrauensgrundsatz gelten, genau wie in Bohmte.

Nein, ganz im Gegenteil. Wer sich auf ‚ich hab Grün‘ verlässt, passt einfach weniger auf als der, der sein Gehirn für ‚bin ich rechts oder die andern‘ eingeschaltet hat.

wenn aber alle mal einen gang zurückschalten würden auf
jeden fall weniger.

Weniger ok, verhindern, die Schwachstelle Mensch kannst Du
nicht ausschalten.

Nein. Aber zum Denken bringen. Gefährlich wird’s, wenn alles nur noch ohne Nachdenken aus Routine passiert.

Gruß
loderunner (aus Bohmte)

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Hallo Dea,

An vielen Stellen ist das Einfahren wegen schlechter Einsicht
in die Straße so schwierig, dass man eigentlich für immer dort
stehen bleiben müsste. Auch das verlangt die StVO nicht.

mal dumm gefragt: Ich habe zu meiner Zeit gelernt, dass ich mich an solchen Stellen einweisen lassen muss.

Gilt das heute nicht mehr?

Gruß, Karin

der § 1 ist der so genannte dachparagraph. alle andrern sind spezielle regelungen.

Zudem sind Vorsicht und Rücksicht gänzlich andere Vorgaben,
als einfache Verkehrsregeln. Letztere kann man in 1000
verschiedenen Varianten aufstellen, ohne, dass man
unvorsichtig oder rücksichtslos fahren würde. Die Ge- und
Verbote der folgenden §§ sind also notwendig, um überhaupt den
Verkehr zu organisieren. Innerhalb dessen muss man dann
vorsichtig und rücksichtsvoll fahren. Aber auch das findet
seine speziellen Regelungen in den folgenden Vorschriften.

wenn alle nach dem grundsatz der doppelten sicherung fahren,
dürfte es sowieso zu keinen unfällen kommen.

Doch, denn das übersieht, wie auch schon gesagt wurde,
einerseits die Einwirkungen von außen. Zudem setzen die
Regelungen der StVO Anforderungen an Sicherungsmaßnahmen,
sagen aber selbst nicht, dass andernfalls nichts passieren
kann. Denn der Straßenvekehr ist, das sagt letztlich auch die
verschuldensunabhängige Haftung nach § 7 StVG, unberechenbar.

bei einer einwirkung von außen war ich noch garnicht angekommen.

An vielen Stellen ist das Einfahren wegen schlechter Einsicht
in die Straße so schwierig, dass man eigentlich für immer dort
stehen bleiben müsste. Auch das verlangt die StVO nicht.

klar vorfahrt ist kein recht sondern eine regelung.
eben und da greift das prinzip der doppelten sicherung

Die StVO stellt daher eine Optimierung der
Sorgfaltsanforderungen dar und trifft Aussagen dazu, wer bei
einer Verletzung überwiegend oder ganz haftet. Einen Auschluss
von Gefahren kann und will sie selbst nicht begründen. Sonst
hätten wir in § 7 StVO keine Haftung nach der Betriebsgefahr.

wie kann es sein,
das in einer stadt in niedersachsen alle verkehrsschilder bis
auf das orts ein und ausgangsschild abgebaut werden konnten
und es trotzdem zu keinen nennenswerten unfällen kommt.

Weil es ausreichend verkehrsregelnde Maßnahmen nach der StVO
gibt, die nicht durch Schilder angeordnet werden. Schilder
dienen idR. der Optimierung des Verkehrsflusses auf bestimmten
Straßen.

schilder dienen ausschließlich zur informationsweitergabe. wie weit diese dann eingehalten werden hängt von der regelakzeptanz jeden einzelnen ab.
hauptmann

der § 1 ist der so genannte dachparagraph. alle andrern sind
spezielle regelungen.

Ach nein!

Doch, denn das übersieht, wie auch schon gesagt wurde,
einerseits die Einwirkungen von außen. Zudem setzen die
Regelungen der StVO Anforderungen an Sicherungsmaßnahmen,
sagen aber selbst nicht, dass andernfalls nichts passieren
kann. Denn der Straßenvekehr ist, das sagt letztlich auch die
verschuldensunabhängige Haftung nach § 7 StVG, unberechenbar.

bei einer einwirkung von außen war ich noch garnicht
angekommen.

Es war eines von mehreren Beispielen…

An vielen Stellen ist das Einfahren wegen schlechter Einsicht
in die Straße so schwierig, dass man eigentlich für immer dort
stehen bleiben müsste. Auch das verlangt die StVO nicht.

klar vorfahrt ist kein recht sondern eine regelung.
eben und da greift das prinzip der doppelten sicherung

Und das soll mir jetzt in dem Zusammenhang genau was sagen?

Weil es ausreichend verkehrsregelnde Maßnahmen nach der StVO
gibt, die nicht durch Schilder angeordnet werden. Schilder
dienen idR. der Optimierung des Verkehrsflusses auf bestimmten
Straßen.

schilder dienen ausschließlich zur informationsweitergabe. wie
weit diese dann eingehalten werden hängt von der
regelakzeptanz jeden einzelnen ab.
hauptmann

Was jetzt irgendwie so rein garnichts mit meiner vorhergehenden Aussage zu tun hat.

Guten Tag,

Kann es bei 100%iger Beachtung der STvO (mit der Einschränkung
dass
der Fahrer kein Hellseher sein kann) zu Unfällen zwischen
Verkehrsteilnehmern kommen?

ja es kann :wink: Reifenplatzer, Bremsversagen, von Mardern angenagte schläuche… sind dinge die man nicht immer beeinflussen kann

HEUTE kam mir ein geisterfahrendes Auto an einem Berg entgegen ohne Fahrer - abgeschlossen - Gang drin - Handbremse angezogen etc… war nur bissi älteres Baujahr, Ungarische Zulassung und somit ungarischen / europäischen (?) Sicherheitsvorschriften entsprechend …deutschen evtl. nicht ? ( was aber die StVO nicht interessiert (sondern die StVZO) :wink:

hätte ich nicht mein Auto und mich mit einem beherzten Schlenker über den gehweg aus der Gefahrenzone gebracht hätte es gekracht …

der Eigentümer hatte NOCH mehr glück … sein auto donnerte nämlich genau zwischen einem Sicherungskasten und einem Telekomverteilerkasten in eine Mauer …

die anderen Alternativen wäre der andere Gehweg gewesen mit einer älteren Dame drauf (die es nicht mehr geschafft hätte) - oder den 12% Gefälle-Berg runter zwischen lauter eng geparkten Luxuskarossen und dem städtischen linienbus entgegen, der keine 30 Sek nach meinem fastcrahs da hochkam …

Technisches Versagen kann IMMER passieren …

Eigentlich sollte die Antwort nein sein, aber vielleicht kann
ja
jemand einen Fall konstruieren.

der war nicht konstruiert sondern ist vor ziemlich genau 2 Stunden so passiert

Gruß H.

hi

An vielen Stellen ist das Einfahren wegen schlechter Einsicht
in die Straße so schwierig, dass man eigentlich für immer dort
stehen bleiben müsste. Auch das verlangt die StVO nicht.

mal dumm gefragt: Ich habe zu meiner Zeit gelernt, dass ich
mich an solchen Stellen einweisen lassen muss.

Gilt das heute nicht mehr?

doch - nur wenn da keiner ist der dich einweisen könnte ?! dann DARF man sich langsam vortasten … und wenn der andere schläft --> bumm

Gruß H.

LOL…

„Nun läuft der Verkehr etwas langsamer, aber im Durchschnitt wesentlich zügiger ab.“

Öhm ok, Tempo 30 auf der Autobahn und es gibt auch keine Staus mehr.

-)

Bei uns wollen sie diesen Mist auch versuchen, so langsam bin ich echt
der Meinung dass es den Menschen zu gut geht wenn sie nurnoch mit
sowas Probleme haben…

Hallo,

„Nun läuft der Verkehr etwas langsamer, aber im Durchschnitt
wesentlich zügiger ab.“
Öhm ok, Tempo 30 auf der Autobahn und es gibt auch keine Staus
mehr.

Rechne doch einfach mal.
Von 50 aus verzögern und anhalten, 30 Sekunden warten, losfahren, beschleunigen auf 60.
Alternativ von 50 auf 30 verzögern, nach 10 Sekunden wieder auf 50 beschleunigen.
Rat mal, was Dich schneller über dioe Kreuzung bringt und dabei Sprit spart und ein Plus an Sicherheit bietet.

Bei uns wollen sie diesen Mist auch versuchen, so langsam bin
ich echt
der Meinung dass es den Menschen zu gut geht wenn sie nurnoch
mit sowas Probleme haben…

Wenn Du mit sowas Probleme hast, hast Du vermutlich ein Problem. Probier’s doch erstmal aus, anstatt schon im Voraus zu meckern. Ich habe ausreichend Erfahrungen damit gesammelt und würde eine Ausdehnung auf den Rest der Ortschaft (und anderswo) jederzeit willkommen heißen.
Gruß
loderunner

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