StVO §21a - Sicherheitsgurt

Hallo,

hier der Wortlaut des §21a der StVO

Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für

  1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung
  2. Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk
  3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
  4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
  5. das Begleitpersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
  6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.

Nun aber eine ganz dumme Frage:
Was ist, wenn man einen beleibten Menschen mitnehmen will für den der serienmäßig eingebaute Sicherheitsgurt (sowohl der Dreipunktgurt auf der Beifahrerseite als auch die Gurte auf der Rücksitzbank) zu kurz ist? Muss man den Menschen stehenlassen oder darf er unangeschnallt mitfahren?

Ratlose Grüße von
Tinchen

PS.:
Dass u.U. in einem Oldtimer keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind und man sich daher auch nicht anschnallen kann ist auch klar. In diesem Fall geht es mir aber um ein ganz normales, mehr oder weniger aktuelles Serienfahrzeug.

hallo.

Nun aber eine ganz dumme Frage:
Was ist, wenn man einen beleibten Menschen mitnehmen will für
den der serienmäßig eingebaute Sicherheitsgurt (sowohl der
Dreipunktgurt auf der Beifahrerseite als auch die Gurte auf
der Rücksitzbank) zu kurz ist? Muss man den Menschen
stehenlassen oder darf er unangeschnallt mitfahren?

der muß aber wirklich sehr sehr beleibt sein.

evtl. lösung:
die stvo sagt nicht, WIE der gurt angelegt sein muß. er kann sich ja z.b. auf den beckengurt setzen, dann muß der nimmer um den bauch rum. gegen durchrutschen isser dann zwar nicht gesichert, aber weit wird er eh nicht rutschen können.

alternativ könnte man den beckengurt des „notsitzes“ hernehmen und irgendwie mit dem beifahrergurt verknoten. ist zwar auch nicht wirklich sicher und sicher auch nicht bequem, aber es wäre ein anlegbarer gurt.

andere frage: wie sieht’s in so einem fall mit dem abschalten des beifahrerairbags aus? wenn der abstand des körpers zum airbag zu gering ist, kann’s ja u.u. auch böse enden.

gruß

michael

vorgeschriebene Sicherheitsgurte
Hallo,

Frage am Rande: Was Vorgeschriebene Sicherheitsgurte
sind, würde mich heftigst interessieren.

ich würde da zunächst an Sicherheitsgurte im Sinne von §35a (4) StVZO denken.

„Außerdem müssen die in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge mit Sicherheitsgurten oder Rückhaltesystemen ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechend.“

Ob es wohl auch nicht vorgeschriebene gibt?

Ja, z.B. Sicherheitsgurte in Fahrzeugen, für die die StVZO keine vorschreibt (beispielsweise nach §35a (6) StVZO).


PHvL

Danke (owT)

StVO §46 - hier keine Lösung!
Hallo Ralf,

laut StVO §46 (1) 5b besteht die Möglichkeit, sich von der
Anschnallpflicht befreien zu lassen. Das geschieht zB so:
http://www.erfurt.de/imperia/md/content/bs/form/68_0…

das ist in diesem fiktiven Fall keine praktikable Lösung, da für die beleibte Person nur in diesem einen Auto der Gurt zu kurz ist. Im Auto das die Person sonst fährt ist der Gurt lang genug.

Grüße von
Tinchen

Hallo Michael,

der muß aber wirklich sehr sehr beleibt sein.

naja, ich kenn noch dickere als diese fiktive Person… :wink:

evtl. lösung:
die stvo sagt nicht, WIE der gurt angelegt sein muß. er kann
sich ja z.b. auf den beckengurt setzen, dann muß der nimmer um
den bauch rum. gegen durchrutschen isser dann zwar nicht
gesichert, aber weit wird er eh nicht rutschen können.

alternativ könnte man den beckengurt des „notsitzes“ hernehmen
und irgendwie mit dem beifahrergurt verknoten. ist zwar auch
nicht wirklich sicher und sicher auch nicht bequem, aber es
wäre ein anlegbarer gurt.

Sorry, beide Lösungen gefallen mir absolut nicht.

andere frage: wie sieht’s in so einem fall mit dem abschalten
des beifahrerairbags aus? wenn der abstand des körpers zum
airbag zu gering ist, kann’s ja u.u. auch böse enden.

Das Auto in diesem fiktiven Fall hat keinen Beifahrerairbag.

Grüße,
Tinchen

hallo.

naja, ich kenn noch dickere als diese fiktive Person… :wink:

echt? also ich kenn jemanden, der ist wirklich fett , hat aber überhaupt keine probleme mit dem gurt eines normalen mittelklassefahrzeugs.
bei noch größerem umfang wäre das problem wohl weniger der gurt als vielmehr die sitzverstellung nach hinten.

Sorry, beide Lösungen gefallen mir absolut nicht.

dann wirst du die person wohl im regen stehen lassen müssen, wenn du kein bußgeld riskieren willst.
oder teuer bezahlen für nen fachmännischen umbau.

gruß

michael