StVO $35(1)

Was bedeutet:
StVO $35(1): „Von allen Vorschriften dieser Verordnung sind … befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.“?

Dass die Genannten von allen VORHERIGEN Vorschriften befreit sind? Eigentlich ja nicht oder? In $35(8) steht dann: „Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.“ Nach §35(1) wäre man davon auch befreit ??? (natürlich nicht aber wieso steht’s dann so in der Verordnung?)

Danke,
Paul

Doch, denn um welche Vorschriften geht es denn ?
um Tempo, Fahrtrichtung, Streckenverbote usw.

aber eben nur unter der besonderen Sorgfalt, weil ja andere Verkehrsteilnehmer nicht mit der Sondernutzung rechnen und 1) mit Signalen darauf aufmerksam gemacht werden müssen und 2) man trotz dieser Signale umsichtig fahren muss und mit Fehlern der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen muss.

Das nähere Regeln Dienstanweisung der Dienste, die Sonderrechte nutzen dürfen.

MfG
duck313

Hallo,

genau genommen hätte es heißen müssen „Von allen anderen Vorschriften…“.
Wo die Gesetzgebung nicht eindeutig genug ist, muss die Rechtsprechung den Willen des Gesetzgebers herausfinden.
Und da in den weiteren Absätzen dieses Paragrafen einige Einschränkungen zum ersten Absatz stehen, ist klar, dass der Gesetzgeber die uneingeschränkte Gültigkeit dieser Einschränkungen beabsichtigt haben MUSS, da das sonst komplett sinnlos gewesen wäre.

Der Paragraph muss zusammenhängend gelesen werden. Das ist nicht nur in diesem einen speziellen Fall, sondern grundsätzlich so. D.h. die Befreiung gilt nur mit den im selben Paragraphen genannten Einschränkungen. Zudem ist es immer sinnvoll auch die übrigen Paragraphen eines Abschnitts zu lesen. Denn auch da kann dann noch mal ein weiterer Paragraph auftauchen, der nähere Bestimmungen zu den Regelungen eines anderen Paragraphen enthält. Und in ganz üblen Fällen gibt es sogar ganze Gesetze, die nichts anderes tun, als die Regelung eines oder weniger Paragraphen/Artikel eines anderen Gesetzes näher zu definieren.

Deshalb beruft sich auch nur der Looser auf die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG, wenn er sich ungerecht behandelt oder unzulässig eingeschränkt fühlt. Denn die gesamte übrige Gesetzgebung kann man knapp unter der Überschrift „Einschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit“ zusammenfassen.