StVO §35, Absatz 9

Moin,
bei „… unbeschadet der Absätze …“ bin ich nicht sicher was das bedeutet. Bedeutet das in diesem Fall, dass das Funkgerät nur im Einsatzfall (die unbeschadeten Absätze) benutzt werden darf, oder dass es sowohl im Einsatz, als auch sonst benutzt werden darf.

Danke für Eure Erklärungen,
Paul

Hallo,

ersetze unbeschadet durch „unabhängig von“ bzw. „unabhängig der“ oder „die Absätze 1 und 5a bleiben davon unberührt“. Damit will uns der Gesetzgeber also sagen, daß Absatz 9 genau so gilt wie er da steht und die Absätze 1 und 5a bei der Interpretation unberücksichtigt bleiben können.

Gruß
C.

Besten Dank!