als Helfer im Katastrophenschutz habe ich mal gelernt, dass mindestens drei Fahrzeuge mit gleichem Fahrtzweck und gleichem Fahrziel im Straßenverkehr als „geschlossener Verband“ gelten und demtentsprechend zu kennzeichnen sind. Siehe §27 StVO. Dort allerdings steht nichts davon, wie viele Fahrzeuge für einen geschlossenen Verband nötig sind. Bei der Internetrecherche bin ich allerdings auch öfter in Ausbildungsunterlagen von THW und DRK auf diese „magische“ Zahl drei gestoßen. Wo sind denn nun diese 3 Fahrzeuge juristisch festgelegt?
Wo sind denn nun diese 3 Fahrzeuge
juristisch festgelegt?
wenn alles gesetzlich geregelt wäre, brauchten wir keine Gerichte. Das alte preussische Landrecht kannte solche Einzelfallregelungen. Wer jemanden mit der Mistforke schlug, bekam drei Schläge auf den Hinterkopf usw. Ein Fahrzeug kann kein geschlossener Verband sein. Zwei Fahrzeuge sind grenzwertig und drei Fahrzeuge haben wohl mal einen Richter überzeugt.
wenn alles gesetzlich geregelt wäre bräuchten wir keine Gerichte
Auch wenn ich jetzt sehr rechtsdogmatisch werde aber: Das meinst du nicht ernst oder? Gesetze gehören interpretiert, das machen aber nicht nur Gerichte, sondern alle staatlichen Organe im Gesetzesvollzug.
Vielmehr ist es so: Nur dort wo etwas gesetzlich geregelt ist, brauchen wir Gerichte (und auch sonstie Behörden der Vollziehung). Nur dort wo Sachverhalte gesetzlich geregelt sind hat die Vollziehung das Recht eine Entscheidung zu treffen.
Liegt keine Rechtsgrundlage vor, darf ein vollziehendes Organ überhaupt nicht handeln. Genausowenig darf ein Gesetz so beschaffen sein, dass es das Handeln der Vollziehung nicht vorherbestimmt, das wäre beides verfassungswidrig.
Eine Gerichtsentscheidung ohne Gesetz wäre glatter Verfassungsbruch.
Weiters ist dein Satz, betrachtet man die unterschiedlichen Normtypen, gänzlich unlogisch. Ein Gesetz ist eine Generalnorm und richtet sich an einen nach Gattungsmerkmalen bestimmten Personenkreis. Eine Gerichtsentscheidung ist eine Individualnorm, die sich an eine oder mehrere bestimmte Personen richtet. In einem Gesetz kann eben nur stehen, dass der Käufer dem Verkäufer den Kaufpreis zahlen muss. Dass das dann im konkreten Fall Herr X, dem Herrn Y zahlen muss, ist wiederum eine Gerichtsentscheidung.
Hallo Thomas,
versuch mal an die Beck’sche Textsammlung „Verkehrsrecht“ ranzukommen.
Dort müsste die Verwaltungsvorschrift zu jedem einzelnen § der StVO stehen.
Ich meine mich entsinnen zu können, das deine Frage dort beantwortet wird.
Auch wenn ich jetzt sehr rechtsdogmatisch werde aber: Das
meinst du nicht ernst oder? Gesetze gehören interpretiert, das
machen aber nicht nur Gerichte, sondern alle staatlichen
Organe im Gesetzesvollzug.
das ist schon klar, ich wollte nur dem Eindruck entgegentreten, es sei alles und jedes in Gesetzen geregelt.
Vielmehr ist es so: Nur dort wo etwas gesetzlich geregelt ist,
brauchen wir Gerichte (und auch sonstie Behörden der
Vollziehung).
Schon klar, aber Gerichte sind (auch) für die Auslegung und Interpretation der Gesetze zuständig. Dazu gehört eben dann auch, ab wann ein geschlossener Verband ein geschlossener Verband ist.