Stvo parken mit fremden Taxi auf taxistand

Darf ein fremder Taxifahrer in einer fremden Stadt sich auf deren Taxenstand stellen um Patienten ins Krankenhaus zu bringen bzw.: sie dort wieder abzuholen, wenn es länger als 5 Minuten daren kann
mit dem Zeichen stvo 229. Oder hat die Stadt das recht dort Knöllchen von 15,00 € zu hinterlassen.

Hi,

dazu müsste man einen Blich in die Taxiordnung Stadt XXXXXX werfen. Dort ist festgelegt welche Taxis dort stehen dürfen.

Stichworte sind hier, bereitzuhalten und Betriebssitz.
Aus der Taxiordnung Chemnitz

(2) Jeder Taxiunternehmer mit Betriebssitz in Chemnitz sowie dessen Fahrpersonal ist berechtigt,
sein Taxi auf den Taxiständen bereitzuhalten.
http://www.chemnitz.de/chemnitz/de/buerger_und_ratha…

Und da würde ich aus dem Bauch heraus sagen, auf einen bestimmten Fahrgast wegen der Rückfahrt warten ist parken, und hier ist dann der Taxenstand der falsche Platz.

Q-Gruß

Hallo Q,

ich bin nicht sicher, ob ein fremdes Taxi dort nicht stehen darf. Auch wenn eine Stadt eine Taxiordnung erlässt, kann sie damit nicht gegen die StVO anstinken. Und die StVO lässt das Halten von Taxen zu, eine Einschränkung dass dort nur Taxen mit Betriebssitz in dieser Stadt halten/parken dürfen, sehe ich in der StVO nicht.

Gruss

Iru

Und die StVO lässt das
Halten von Taxen zu, eine Einschränkung dass dort nur Taxen
mit Betriebssitz in dieser Stadt halten/parken dürfen, sehe
ich in der StVO nicht.

Hi,

nicht die StVO hat hier das Sagen, sondern das Personenbeförderungsgesetz (PbefG), ich zitiere mal

§ 47 Verkehr mit Taxen
(2)Taxen dürfen nur in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Fahrten auf vorherige Bestellung dürfen auch von anderen Gemeinden aus durchgeführt werden. Die Genehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit anderen Genehmigungsbehörden das Bereithalten an behördlich zugelassenen Stellen außerhalb der Betriebssitzgemeinde gestatten und einen größeren Bezirk festsetzen.
http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__47.html

Was hier bedeuten würde, ein Taxi aus einem anderen Bereich ist in diese Definition kein Taxi weil es in diesem Bezirk nicht bereitgehalten werden darf.
Ohne dieses bereithalten ist es ein gewöhnliches Fahrzeug, welches dort nicht parken darf.

Q-Gruß