Stvo Parkverbot

Liebe/-r Experte/-in,
bei uns in der Straße wurde seit letzer Woche ein Parkverbot durchgesetzt, das nicht ganz nachvollziebar ist. Als Begründung wurde schlechte Einsicht der Kreuzung und Behinderung des Schulweges genannt. Komischerweise wird etwa 10m weiter der komplette Gehweg zugeparkt, was nicht geahndet wird und 10m in der anderen Richtung wird genau in einer Kurve geparkt, was auch keinen interessiert. Außerdem wundert mich, dass das Parkverbot innerhalb von 3 Wochen umgesetzt wurde, was bei Amtsangelegenheiten ja schon einem 100m Spurt gleicht.

Meine Frage:
Da ich auf dem Rathaus bzw. Ordnungsamt keine Klare Aussage erhalte, möchte ich mich gerne auf der nächsten Stufe beschweren und das Parkverbot erneut prüfen lassen bzw. gleiches Recht für alle durchsetzen.
An wen muss ich mich wenden bzw. wie groß sind meine Aussichten?

Vielen Dank für die Hilfe.

Gruß
Heloo

Hi Heloo,

üblicherweise ist die sogenannte Straßenverkehrsbehörde zuständig für die An/Abordnung von Verkehrszeichen. Bei uns in Dresden wird dieses Sachgebiet unter der Verwaltung des Straßen- und Tiefbauamtes geführt. Das Ordnungsamt selbst ist nur für die Kontrolle der Einhaltung der Verkehrszeichen zuständig. Eine Sinnprüfung (z. B. ob das Verkehrszeichen nun gerechtfertigt ist oder nicht) wird in der Regel nicht durchgeführt. Das aber die von dir beschriebenen anderen Verstöße nicht geahndet werden, hört sich schon etwas seltsam an. Ich würde mich eben an die zuständige Behörde für die Aufstellung von Verkehrszeichen wenden (DAS werden sie dir im Rathaus schon noch sagen wer das ist), und wenn das nichts fruchtet an den Bürgermeister für Sicherheit und Ordnung bzw. (wenn nicht vorhanden) Oberbürgermeister. Wenn dies geschehen ist und immer noch nichts zur Klärung des Sachverhalts geschehen ist, dann einfach nochmal nachfragen - mit kurzen Auszügen vom Schriftverkehr.

MfG aus Dresden

Torsten

Hallo,

  1. Wie wird das „Parkverbot“ beschildert? (Zeichen 283, 286, 299,…)
  2. Bitte einmal von der Örtlichkeit eine Draufsitskizze machen, wo alle die genannten Gegebenheiten einezeichnet sind.
    Pauschal lässt sich Deine Frage nämlich nicht beantworten, ich brauche die Details.
    Bitte an [email protected]
    Danke

Hallo Heloo,
leider kann ich mir keine klaren Vorstellungen über Ihr Problem machen.
Eine Nachfrage müsste über das Strassenverkehrsamt gestellt werden. Die Aussichten, dass was geändert wird, werden aber sehr gering sein.
Das Ordnungswidrige Parken (auf Gehwegen und Kurven) hat ja nichts mit dem aktuellen Fall zu tun. Hier können Sie nur die Polizei rufen, damit die öffentliche Ordnung wieder hergestellt wird.
M.f.G.
W. Gebauer

Hallo,

um den Sachverhalt klären zu können, müsstest du tatsächlich die Örtlichkeit und vor allem das Verkehrsschild näher beschreiben. Eine gute Übersicht über Verkehrsschilder findest du auf der Seite http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsschilder oder http://www.parkplatzschild.eu/. Falls du das Parkverbotsschild dort findest, poste es hier doch mal, dann kann man mehr zu Sache sagen.

Bis dann

Hallo ohne konkrete Örtlichkeit (Skizze) schlecht Beurteilung möglich. Grundsätzlich ist aber das zuständige Tiefbauamt für Straßenschilderaufstellung zuständig. MfG rpw