[StVO] Spurwechsel auf der Autobahn

Hallo zusammen,

heute Abend hat sich mir aus gegebenem Anlaß (ist mir eben auf der A7 passiert) folgende Frage gestellt: Wie verhält es sich mit der „Vorfahrt“, wenn auf einer dreispurigen Autobahn ein Fahrzeug von der rechten Spur auf die eigentlich freie mittlere (sagen wir, um einen langsam fahrenden LKW zu überholen) ausschert, gleichzeitig aber ein anderes Fahrzeug auf gleicher Höhe von der linken auch auf die mittlere Spur wechseln möchte ? Beide Fahrzeuge nehmen ja einen Spurwechsel vor und müssen daher schon genau auf den Verkehr achten (Schulterblick usw.). Wenn die Geschwindigkeiten nicht arg unterschiedlich sind, können diese Spurwechsel ja auch nahezu parallel erfolgen.

Welcher der beiden Fahrzeugführer hat in diesem Fall Vorfahrt vor dem anderen ? Ich habe mich vorhin so verhalten, daß ich gebremst habe und den anderen vorgelassen habe. Weiß jemand von Euch, wie dies rechtlich geregelt ist ? Oder gilt hier ähnlich wie bei der Situation mit vier Fahrzeugen an einer Rechts-vor-Links-Kreuzung, daß einer einfach „zurückstecken“ sollte, um den Verkehr weiterfließen zu lassen ?

Ich bin gespannt auf Eure Antworten.

Bis denn dann und Gute Nacht,

Felix

Hallo Felix,

meinst Du nicht, daß hier der Grundsatz gilt, daß man ein überholendes Fahrzeug einscheren lassen muß?

Mit herlichem Gruß,

Wolfgang Berger

Weiß jemand
von Euch, wie dies rechtlich geregelt ist ? Oder gilt hier
ähnlich wie bei der Situation mit vier Fahrzeugen an einer
Rechts-vor-Links-Kreuzung, daß einer einfach „zurückstecken“
sollte, um den Verkehr weiterfließen zu lassen ?

Exakt erfaßt.
Hier in Deutschland ist es so, das der, der in den fließenden Verkehr einfährt zwar aufpassen muß und nicht einfach reinziehen kann, aber auch die anderen Verkehrsteilnehmer dürfen den nicht blockieren.

Im Klartext : Wenn einer die Spur wechselt oder wenn einer auf die Autobahn auffährt, darf der nicht einfach rüberziehen, sondern muß sehen wo Platz ist. Wenn er denkt das Platz wäre und zieht rein, darf ihn dabei aber auch keiner „behindern“ d.h. andere Verkehrsteilnehmer müßen auch auf den aufpassen.

In Amerika ist es einfach.
Wer die Spur wechselt hat das Problem wie er es macht und keiner braucht auf den Rücksicht zu nehmen. Wenn viel Verkehr ist und es kommt einer nicht über die Auffahrt auf die Autobahn … Pech gehabt.
Wenn beim Spurwechsel ein Unfall passiert, hat immer der Schuld der die Spur gewechselt hat. Ganz einfach.

Winni

Hi Winfried,

Im Klartext : Wenn einer die Spur wechselt oder wenn einer auf
die Autobahn auffährt, darf der nicht einfach rüberziehen,
sondern muß sehen wo Platz ist. Wenn er denkt das Platz wäre
und zieht rein, darf ihn dabei aber auch keiner „behindern“
d.h. andere Verkehrsteilnehmer müßen auch auf den aufpassen.

Hmm, ich habe mal in der Fahrschule gelernt, daß derjenige, der an einer Auffahrt auf die Autobahn rauffahren möchte dem fließenden Verkehr Vorfahrt gewähren muß, nötigenfalls sogar bei etwa der Hälfte der Beschleunigungsspur anhalten muß, um den fließenden Verkehr nicht zu behindern. Klar, im Rahmen der Rest-Höflichkeit, die manche Autofahrer zumindest noch besitzen, läßt man als auf der Autobahn Fahrender durch einen Spurwechsel den anderen rein. Wenn es aber z.B. aufgrund der Verkehrsdichte nicht möglich ist, hat der Einfahrende einfach mal Pech gehabt.

In Amerika ist es einfach.
Wer die Spur wechselt hat das Problem wie er es macht und
keiner braucht auf den Rücksicht zu nehmen. Wenn viel Verkehr
ist und es kommt einer nicht über die Auffahrt auf die
Autobahn … Pech gehabt.
Wenn beim Spurwechsel ein Unfall passiert, hat immer der
Schuld der die Spur gewechselt hat. Ganz einfach.

Tja, die Amerikaner. Was würden die denn machen, wenn wie in meiner Situation beschrieben beide Fahrzeuge die Spuren wechseln und einen Unfall bauen ? Wahrscheinlich würden die dann den Fahrzeughersteller auf Mrd. $ Schadenersatz verklagen, weil das Auto nicht automatisch reagiert hat :wink:)))

Bis denn dann,

Felix

1 Like

Hallo Felix!

Hmm, ich habe mal in der Fahrschule gelernt, daß derjenige,
der an einer Auffahrt auf die Autobahn rauffahren möchte dem
fließenden Verkehr Vorfahrt gewähren muß, nötigenfalls
sogar bei etwa der Hälfte der Beschleunigungsspur anhalten
muß, um den fließenden Verkehr nicht zu behindern.

Das ist ja lustig… ich hab’ genau das Gegenteil in der Fahrschule gelernt (vor ziemlich genau 2 Jahren): man soll sogar nach der Beschleunigungsspur auf dem Standstreifen weiterfahren, wenn man nicht reinkommt, hat man uns erklärt. Und bloß nicht anhalten!

Viele Grüße,

Dennis =o)

PS: Etwas off topic: In der Fahrschule hab ich mir auch von meinem Fahrlehrer sagen lassen, dass ich tagsüber bei Regen oder so durchaus mit Standlicht und Nebelscheinwerfern fahren darf (spart ja auch Energie). Stimmt das? Ich würde mich natürlich immer auf meine Fahrschule berufen, wenn mich ein Polizist anhalten würde, aber interessieren würde mich das trotzdem.

Hallo Dennis.

Das ist ja lustig… ich hab’ genau das Gegenteil in der
Fahrschule gelernt (vor ziemlich genau 2 Jahren): man soll
sogar nach der Beschleunigungsspur auf dem Standstreifen
weiterfahren, wenn man nicht reinkommt, hat man uns erklärt.
Und bloß nicht anhalten!

Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, daß es zu meinen Fahrschulzeiten Anno 1993 noch so war. Ich durfte immer an der extra kurzen Einfahrtsspur (B75 / Herrenbrücke an der Trave) üben, wo man wirklich entweder nur mit Vollgas oder gar nicht in den Verkehr einfädeln konnte. Das war bei mir auch in der Prüfung so. Ob sich das inzwischen geändert hat, weiß ich nicht, ich habe seit dem auch nie wieder auf dem Beschleunigungsstreifen anhalten müssen.

PS: Etwas off topic: In der Fahrschule hab ich mir auch von
meinem Fahrlehrer sagen lassen, dass ich tagsüber bei Regen
oder so durchaus mit Standlicht und Nebelscheinwerfern fahren
darf (spart ja auch Energie). Stimmt das? Ich würde mich
natürlich immer auf meine Fahrschule berufen, wenn mich ein
Polizist anhalten würde, aber interessieren würde mich das
trotzdem.

Nein, es ist definitiv verboten. Nebelscheinwerfer sind nur bei entsprechend schlechter Sicht einzuschalten. Dabei muß natürlich auch die Geschwindigkeit entsprechend angepaßt werden. Macht man das doch (ich mache das tagsüber ürbigens gerade auf der Autobahn gerne, damit man die Lichthupe beim Hereinlassen von LKW auch sinnvoll nutzen kann), kostet es glaube ich 20 Euronen oder so. Ganz verboten (außer natürlich bei wirklich schlechtem Wetter) ist die Nebelschlußleuchte. Die darf wirklich nur bei Sichtweiten unter 50m angeschaltet werden. Durch das Einschalten der Nebelschlußleuchte wird m.W. auch die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h herabgesetzt. Wer also locker flockig mit 150 km/h bei Regen und mit Nebelschlußleuchte durch die Gegend brezelt, bekommt im Fall einer Kontrolle ordentlich einen aufgebrummt. Und das auch zu Recht. Es irritiert einfach die anderen Fahrer, wenn mal wieder so eine Dumpfbacke mit Nebelschlußleuchte durch die Gegend brezelt, obwohl es wirklich mehr als 50m Sichtweite sind.

Da bei Dir ja die Fahrschule weniger weit weg ist als bei mir, weißt Du eine Antwort auf meine Ausgangsfrage ?

Bis denn dann,

Felix

1 Like

Hi Felix,

ich hab meinen Führerschein auch in Lübeck gemacht, allerdings 10 Jahre früher… :smile:)

  1. Ich hab beim Einfädeln auf die Autobahn auch gelernt, falls erforderlich auf der Standspur weiterzufahren.

  2. Wenn du dich auf die B 75 bei der Herrenbrücke einfädelst geht das nicht so, da gibt es keine Standspur. Vielleicht ändert sich das ja, sobald der Tunnel fertitsch ist.
    Wenn die Beschleunigungsspur nicht weitergeht musst du natürlich am Anfang stehenbleiben, damit du dann nicht mit Schrittgeschwindigkeit auf die Piste rollst. Ist da heute ja auch vorbei, nur noch 40 über die Brücke ist erlaubt.

  3. Bei Spurwechseln von beiden Seiten gibt es meines Wissens keine Vorfahrtsregelung. Also Rücksicht von beiden Seiten. Im Zweifel bekommt wohl der weiter vorn Fahrende einen höheren Anteil an Vorfahrt zugesprochen. Bin aber zu faul, das jez in der STVO nachzuschlagen. (Die hab ich seit einigen Jahren im Auto,um mit übereifrigen Polizisten argumentieren zu können, die keine Ahnung haben, was man alles auf dem Autodach transportieren darf… *g)

Gruß
Burkh

Hallo Felix!

in den Verkehr einfädeln konnte. Das war bei mir auch in der
Prüfung so. Ob sich das inzwischen geändert hat, weiß ich
nicht, ich habe seit dem auch nie wieder auf dem
Beschleunigungsstreifen anhalten müssen.

Ich hab’s Dir ja auch geglaubt :o) letztlich ist es doch egal… solang man keinen Unfall baut und sich nicht ungemein blöd anstellt, interessiert das doch keinen Polizisten.

Jetzt wird’s allerdings interessanter:

PS: Etwas off topic: In der Fahrschule hab ich mir auch von
meinem Fahrlehrer sagen lassen, dass ich tagsüber bei Regen
oder so durchaus mit Standlicht und Nebelscheinwerfern fahren
darf (spart ja auch Energie). Stimmt das? Ich würde mich
natürlich immer auf meine Fahrschule berufen, wenn mich ein
Polizist anhalten würde, aber interessieren würde mich das
trotzdem.

Nein, es ist definitiv verboten. Nebelscheinwerfer sind nur
bei entsprechend schlechter Sicht einzuschalten. Dabei muß

Soweit klar. Aber warum erzählt mir dann mein Fahrlehrer so einen Schmarn? ALso Du sagst „definitiv“ … vielleicht wird es allgemein geduldet, obwohl verboten? *frag* Mein Fahrlehrer müsste es doch eigentlich wissen. Und ich hab’ meinem Papa auch immer gesagt: „Fahr halt mit Standlich und Nebelscheinwerfern, spart Strom und ist erlaubt“ (natürlich nur am Tage und bei widrigen Wetterverhältnissen, allerdings kein 50m-Nebel). Ist doch nix dabei?

natürlich auch die Geschwindigkeit entsprechend angepaßt
werden. Macht man das doch (ich mache das tagsüber ürbigens
gerade auf der Autobahn gerne, damit man die Lichthupe beim
Hereinlassen von LKW auch sinnvoll nutzen kann), kostet es
glaube ich 20 Euronen oder so. Ganz verboten (außer natürlich

Diese Rechnung würde ich an meinen Fahrlehrer weiterleiten *grins*

bei wirklich schlechtem Wetter) ist die Nebelschlußleuchte.
Die darf wirklich nur bei Sichtweiten unter 50m angeschaltet
werden. Durch das Einschalten der Nebelschlußleuchte wird m.W.

Das ist klar. Die Dinger blenden auch wie Hölle. Fast gemeingefährlich *g*

auch die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h herabgesetzt. Wer
also locker flockig mit 150 km/h bei Regen und mit
Nebelschlußleuchte durch die Gegend brezelt, bekommt im Fall
einer Kontrolle ordentlich einen aufgebrummt. Und das auch zu
Recht. Es irritiert einfach die anderen Fahrer, wenn mal

*zustimm*

wieder so eine Dumpfbacke mit Nebelschlußleuchte durch die
Gegend brezelt, obwohl es wirklich mehr als 50m Sichtweite
sind.

Da bei Dir ja die Fahrschule weniger weit weg ist als bei mir,
weißt Du eine Antwort auf meine Ausgangsfrage ?

Leider nicht, Felix. Nur beginne ich langsam, an der Ausbildung der Fahrlehrer zu zweifeln (nix gegen meine Fahrschule… war sonst supercool, hab auch auf Anhieb alles bestanden)…

Viele Grüße,

Dennis

Hallo Dennis,

ich sehe es, wie schon geschrieben, ähnlich mit den Nebelscheinwerfern. Korrekt eingestellt (das ist nun wirklich eine Grundvoraussetzung zum Fahren) blendet man am Tag wirklich niemanden. Ab es ist und bleibt wohl leider auch verboten. Ich habe mal gegoogelt:

http://www.fahrtipps.de/frage/nebelscheinwerfer.php

Da steht es ganz klar, wie wann und warum man Nebelbeleuchtung einschalten darf oder eben nicht. Interessant ist auch der Artikel über die Schlußleuchte.

Bis denn dann,

Felix

Ich sage:
…ohne die Antworten der anderen gelesen zu haben:

Wenns kracht, 50/50 für beide, denn beim Spurwechsel gilt eine besondere Sorgfaltspflicht: §7 Abs 5.

Letztens hat einer in der Stadt dies nicht beachtet und streifte den Bus, als ich rechts an Ihm vorbei wollte: 100 Punkte für Ihn :wink:) und ein Schaden von 3000€ am Golf, den er sich selbst (seiner Tochter, der das Auto gehörte und sie hinten drin saß *ggg*) zufügte.

gruß

dennis

Hallo „Bruder“ :wink:)

Nur beginne ich langsam, an der
Ausbildung der Fahrlehrer zu zweifeln (nix gegen meine
Fahrschule… war sonst supercool, hab auch auf Anhieb alles
bestanden)…

Jaja die „supercoolen“ Fahrschulen kenne ich auch. Sachliche UND Lustige Wissenvermittlung werden dabei oftmals etwas stark miteinander vermischt.

Die NSW dürfen nur bei Schnee, Regen oder Nebel eingeschaltet werden. NSL nur bei Sichtweite unter 50m (rotzedicht), dann darf auch nur 50km/h gefahren werden, sonst 40€ und 1 Punkt in „Flens“.

Zu der oben genannten Thematik des Einfädelns vom Beschleunigungsstreifen aus gilt, daß NICHT sofort auf den mittleren oder linken Fahrstreifen durchgezogen werden darf.

gruß

dennis

Hallo Dennis!

tagsüber bei Regen
oder so mit Standlicht und Nebelscheinwerfern fahren
darf (spart ja auch Energie). Stimmt das? Ich würde mich
natürlich immer auf meine Fahrschule berufen,

Ja das stimmt, allerdings solltest du dich nicht auf deine Fahrschule, sondern besser auf die StVO, §17 Abs 3 berufen. Dort steht:

„Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.“

Alles klar?

Gruß

Stefan

1 Like

Hallo Dennis

Und ich hab’ meinem Papa
auch immer gesagt: „Fahr halt mit Standlich und
Nebelscheinwerfern, spart Strom und ist erlaubt“ (natürlich
nur am Tage und bei widrigen Wetterverhältnissen, allerdings
kein 50m-Nebel). Ist doch nix dabei?

Kurze Frage: Wozu Nebelscheinwerfer? Und inwiefern spart man da Strom?

Tagsüber mit Abblendlicht fahren, ok. Aber Nebelscheinwerfer?

CU
Peter

Hallo Peter

Kurze Frage: Wozu Nebelscheinwerfer? Und inwiefern spart man
da Strom?

Tagsüber mit Abblendlicht fahren, ok. Aber Nebelscheinwerfer?

Da musst Du die Autoexperten fragen… ich kenn’ die Wattzahlen Nebel vs. Abblendlicht leider nicht. Meinte halt mein Fahrlehrer ;o) (ja, ich weiß, man soll nicht alles glauben…)

Viele Grüße,

Dennis

Hi Dennis,

Soweit klar. Aber warum erzählt mir dann mein Fahrlehrer so
einen Schmarn? ALso Du sagst „definitiv“ … vielleicht wird
es allgemein geduldet, obwohl verboten? *frag* Mein Fahrlehrer
müsste es doch eigentlich wissen. Und ich hab’ meinem Papa
auch immer gesagt: „Fahr halt mit Standlich und
Nebelscheinwerfern, spart Strom und ist erlaubt“ (natürlich
nur am Tage und bei widrigen Wetterverhältnissen, allerdings
kein 50m-Nebel). Ist doch nix dabei?

Also warum das Strom sparen soll, musst Du mir aber mal erklären.
Eine H4-Lampe hat 55W (Abblendlicht), H3-Lampen ebenso. Wo bleibt da der Spareffekt?
Gruss Sebastian

Hi Felix,
kurz vorweg. Meine FS-Prüfung liegt ja nun schon über 20 Jahre zurück,
aber auch ich habe damals gelernt, das man beim einfädeln auf die BAB nötigenfalls auf der Standspur weiterbeschleunigen soll.
Zu Deiner ursprüngliche Frage: Das hat mich auch schon interessiert und ich habe daraufhin einige Leute befragt. Ergebnis war, dass das nicht weiter in der StVO geregelt wird, weil es in den §§ 1 und 5StVO bereits geregelt ist. Wie Du schon richtig vermutest, einer muss zurückstecken. Wenns kracht, haben scheinbar beide nicht aufgepasst.
Gruss Sebastian

Hallo,

Da musst Du die Autoexperten fragen… ich kenn’ die
Wattzahlen Nebel vs. Abblendlicht leider nicht. Meinte halt
mein Fahrlehrer ;o) (ja, ich weiß, man soll nicht alles
glauben…)

Also bei H4 in der Kombilampe, sind Abblend 55W und Fern 60W

Nebler haben oft die H1 Einzelfadenlampe mit 55W.

Neue Fahrzeuge haben mittlerweile andere Lampen, die ich hier außer Acht lasse.

gruß

dennis