Hallo Felix!
in den Verkehr einfädeln konnte. Das war bei mir auch in der
Prüfung so. Ob sich das inzwischen geändert hat, weiß ich
nicht, ich habe seit dem auch nie wieder auf dem
Beschleunigungsstreifen anhalten müssen.
Ich hab’s Dir ja auch geglaubt :o) letztlich ist es doch egal… solang man keinen Unfall baut und sich nicht ungemein blöd anstellt, interessiert das doch keinen Polizisten.
Jetzt wird’s allerdings interessanter:
PS: Etwas off topic: In der Fahrschule hab ich mir auch von
meinem Fahrlehrer sagen lassen, dass ich tagsüber bei Regen
oder so durchaus mit Standlicht und Nebelscheinwerfern fahren
darf (spart ja auch Energie). Stimmt das? Ich würde mich
natürlich immer auf meine Fahrschule berufen, wenn mich ein
Polizist anhalten würde, aber interessieren würde mich das
trotzdem.
Nein, es ist definitiv verboten. Nebelscheinwerfer sind nur
bei entsprechend schlechter Sicht einzuschalten. Dabei muß
Soweit klar. Aber warum erzählt mir dann mein Fahrlehrer so einen Schmarn? ALso Du sagst „definitiv“ … vielleicht wird es allgemein geduldet, obwohl verboten? *frag* Mein Fahrlehrer müsste es doch eigentlich wissen. Und ich hab’ meinem Papa auch immer gesagt: „Fahr halt mit Standlich und Nebelscheinwerfern, spart Strom und ist erlaubt“ (natürlich nur am Tage und bei widrigen Wetterverhältnissen, allerdings kein 50m-Nebel). Ist doch nix dabei?
natürlich auch die Geschwindigkeit entsprechend angepaßt
werden. Macht man das doch (ich mache das tagsüber ürbigens
gerade auf der Autobahn gerne, damit man die Lichthupe beim
Hereinlassen von LKW auch sinnvoll nutzen kann), kostet es
glaube ich 20 Euronen oder so. Ganz verboten (außer natürlich
Diese Rechnung würde ich an meinen Fahrlehrer weiterleiten *grins*
bei wirklich schlechtem Wetter) ist die Nebelschlußleuchte.
Die darf wirklich nur bei Sichtweiten unter 50m angeschaltet
werden. Durch das Einschalten der Nebelschlußleuchte wird m.W.
Das ist klar. Die Dinger blenden auch wie Hölle. Fast gemeingefährlich *g*
auch die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h herabgesetzt. Wer
also locker flockig mit 150 km/h bei Regen und mit
Nebelschlußleuchte durch die Gegend brezelt, bekommt im Fall
einer Kontrolle ordentlich einen aufgebrummt. Und das auch zu
Recht. Es irritiert einfach die anderen Fahrer, wenn mal
*zustimm*
wieder so eine Dumpfbacke mit Nebelschlußleuchte durch die
Gegend brezelt, obwohl es wirklich mehr als 50m Sichtweite
sind.
Da bei Dir ja die Fahrschule weniger weit weg ist als bei mir,
weißt Du eine Antwort auf meine Ausgangsfrage ?
Leider nicht, Felix. Nur beginne ich langsam, an der Ausbildung der Fahrlehrer zu zweifeln (nix gegen meine Fahrschule… war sonst supercool, hab auch auf Anhieb alles bestanden)…
Viele Grüße,
Dennis