Wie hoch maximal wird ein Verwarngeld ausgestellt und ab welchem Betrag wird zwingend - grundsätzlich ein teureres „Ord. Widr.-Verfahren“ betrieben. Gibt es da Grundsätze ?
Hallo,
Verwarnungen liegen zwischen „mündlich - 35 Euro“.
JEDER Betrag der als Verwarnung nicht angenommen wird, kann zu einem Bußgeldverfahren mutieren, das zusätzliche Kosten mit sich bringt. Guck mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Verwarnungsgeld besser kann ich es auch nicht erklären. Gruß Mike
Verwarngeld wird für geringfügige Ordnungswidrigkeiten erhoben, und zwar in der Höhe von fünf bis 35 Euro. Es kann an Ort und Stelle erhoben werden (Verkehrskontrolle) oder bei festgestellten Verstößen im ruhenden Verkehr (sog. „Strafzettel“ am Fahrzeug) per Post zugestellt werden, der sog. Anhörbogen mit Zahlungsaufforderung. Hier kann man sich verteidigen. Unterlässt man seine Verteidigung und zahlt auch nicht, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bußgelder können von fünf Euro bis mehrere Miliionen verhängt werden und können mit weiteren Sanktionen verbunden sein, z.B. Fahrverbot oder Eintrag (Punkte) in Flensburg und Weiteres. Im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog sind die Ordnungswidrigkeiten mit der Höhe des Verwarngeldes aufgefürt, auch zu finden im Internet.
mfg
G. Merten
Wie hoch maximal wird ein Verwarngeld ausgestellt und ab
welchem Betrag wird zwingend - grundsätzlich ein teureres
„Ord. Widr.-Verfahren“ betrieben. Gibt es da Grundsätze ?
Verwarnung mit Verwarnungsgeld:
bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten wird der Betroffene verwarnt und ein Verwarnungsgeld von 5 bis 35 € erhoben (§56 Abs. 1 OWIG); die Höhe richtet sich nach dem Bußgeldkatalog.
Über 35 € ist es kein Verwarnungsgeld sondern ein Bußgeld, dass vor Ort nicht mehr durch Barzahlung getilgt werden kann.
Alle Beträge, die anfallen, sind im Bußgeldkatalog nach-
zulesen.
hallo , na endlic mal eine Antwort mit konkreter Quellenangabe !
prima!
Dazu sind diese heiopeis in den ämtern nicht in der lage bzw nicht willens. da wird einfach gern drauflosbehauptet bzw an der sache vorbeigeredet. an der spitze der inkompetenz bzw des ordnungsamtes in hh ist ein gewisser bornhöft , der weder die entsprechenden sachverhalte richtig erfasst … noch darauf korrekt reagiert und schon gar nicht konkret diese quellen zitiert.
allerdings soll das jetzt nicht heißen, dass ich die behördliche praxis … also diese niedrige grenze von 35.- vernünftig oder gar akzeptabel finde … mal abgesehen von der tatsache, dass die Ordnungswidrigkeitenabelle alg2-empfänge und millionäre in gleicher höhe sanktioniert.
naja… eben typisch für eine asozial-turbokapitalistische murxwirtschaftsgesellschaftsordnung… ;-((
Verwarngeld geht von fünf bis 35 Euro, gemäß § 56 des Ordnungswidrigkeitengesetz.
Ab 40,- Euro handelt es sich um ein Bußgeld und es gibt auch Punkte in Flensburg mit dazu.
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sobald die Verwaltungsbehörde von einer Ordnungswidrigkeit Kenntnis hat und diese verfolgen möchte, wird ein entsprechendes Verfahren eingeleitet. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und gegebenenfalls zusätzlich ein Verwarnungsgeld zwischen fünf und fünfunddreißig Euro erheben. Bei höheren Geldbußen muss die Ordnungswidrigkeit durch einen Bußgeldbescheid geahndet werden. Mit einem Bußgeldbescheid sind Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) verbunden, welche bei einer bloßen Verwarnung nicht erhoben werden.
Über eine Rückmeldung, ob Ihnen meine Antwort weitergeholfen hat, würde ich mich sehr freuen. Überdies stehe ich für Nachfrage gern zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Antwort
in etwa dieser Inhalt wurde auch von anderen Antwortgebern bereits gebracht , auch untermauert mit jenem § 56 OWIG , dem diese Beträge zu entnehmen sind.
Was Anlass einer Diskussion sein könnte :
- Wieso liegt der Betrag mit 35.- € so niedrig ?
- Wieso differenziert das Ordnungsamt nicht bei verschiedenen Einkommensverhältnissen (Reich - hoher Betrag , Arme entsprechend weniger ) und bietet zB von sich aus schon in derRechtsbelehrung RATENZAHLUNG an ?
Das wäre mal ne Debatte zu gewissen fragwürdigen Aspekten dieses angeblichen "Sozial"staates …

Wie hoch maximal wird ein Verwarngeld ausgestellt und ab
welchem Betrag wird zwingend - grundsätzlich ein teureres
„Ord. Widr.-Verfahren“ betrieben. Gibt es da Grundsätze ?
Hallo, soweit mir bekannt ist, geht ein Verwarngeld bis 35€ je nach Sachverhalt, darüberhinaus ist es eine Ordnungswidrigkeit mit den entsprechenden Gebühren. Nachzulesen in den STVO Verwarngeld-Katalog und Bußgeldkatalog der STVO. MfG rpw
Das maximal Verwarnungsgeld in Deutschland beträgt 35 €
Ab 40 € befinden sie sich im OWi-Bereich und erhalten immer mindestens einen Punkt.
Quelle: aktueller Bußgeldkatalog
Das maximal Verwarnungsgeld in Deutschland beträgt 35 €
Ab 40 € befinden sie sich im OWi-Bereich und erhalten immer
mindestens einen Punkt.Quelle: aktueller Bußgeldkatalog
ja. ok…
im wesentlichen haben dieses die andren hilfreichen Antworten schon ausgesagt , trotzdem : Danke allen …

Bitte um Entschuldigung, dass ich keine Antwort gegeben habe. War für 16 Monate auf Weltreise.
Wie hoch maximal wird ein Verwarngeld ausgestellt und ab
welchem Betrag wird zwingend - grundsätzlich ein teureres
„Ord. Widr.-Verfahren“ betrieben. Gibt es da Grundsätze ?