hallo
jedem gefangenen stehen jährlich 3 lebensmittelpaketmarken zu; betäubungsmitteltäter sind davon ausgeschlossen und können dafür ersatzeinkauf tätigen.
soweit ich mich erinnere, müssen alle auslandspakete (lebensmittelpakete), auch ohne paketmarke, auch bei übergewicht, angenommen und ausgehändigt werden (soweit der inhalt nicht gegen die sicherheit und ordnung der strafvollzugsanstalt verstößt)
konkret:
is dies auch bei tätern der fall, die eine strafe nach dem btmg verbüßen, oder sind
diese von dieser regelung ebenfalls explizit ausgeschlossen?
danke
n.