Stvtr. PDL ambulante Pflege

Muss eine stellvertretende Pflegedienstleitung in der ambulanten Pflege im Land Brandenburg die 460-Stunden-Weiterbildung vorweisen können?

Hallo,

Muss eine stellvertretende Pflegedienstleitung in der ambulanten Pflege im Land Brandenburg die 460-Stunden-Weiterbildung vorweisen können?

Wenn der Arbeitgeber das verlangt, ja. Vielleicht kann man die Frage einfach mal spezifizieren. Der Titel PDL ist ist nicht gesetzlich geschützt und jeder kann solche Fortbildungen anbieten.
Für die Zulassung bei den Krankenkassen braucht lediglich die PDL diese Fortbildung. Für die stellv. PDL braucht lediglich eine ausreichende Berufserfahrung nachgewiesen werden.

Grüße