Stvzo

Liebe/-r Experte/-in,
heute geht es um eine ziemlich (für mich!) ungewöhnliche Angelegenheit:

Aus medizinischen Gründen soll/darf ich Sonnen-u.UVlicht vermeiden. Zu den Hintergründen möchte ich aus persönlichen Gründen keine Stellung nehmen.
D.h. mein Arzt stellte mir ein ärztliches Attest aus indem hinterlegt ist, ich zitiere:

„aus medizinischen Gründen ist im PKW der Patientin die Anbringung einer Lichtschutzfolie an den Fenstern angezeigt“

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Gibt es im deutschen Recht eine Sonderregelung für diesen Fall? Wer kann dies genehmigen? Gibt oder gab es in D schon mal eine Ausnahmegenehmigung zum Anbringen einer Lichtschutzfolie an den Scheiben des PKW´s ausser der Frontscheibe?
Wo kann ich eine solche Genehmigung erlangen? Wie verhalte ich mich im Falle einer Sonderregelung aus medizinischen Gründen? Muss ich das ärztliche Attest immer bei mir führen?
Muss ich die Folie über den TÜV eintragen lassen?

für eine schnelle unkomplizierte sowie auch „laienhaft-verständliche“ Antwort bedanke ich mich schon im voraus.

liebe grüsse
silke

Liebe Silke,
vielen Dank für das Vertrauen. Leider kann ich deine Frage - wenn schon - dann nur als „persönliche Meinung“ komentieren. Ich habe mich in diesem Forum als Spezialist in §57b StVZO eingetragen und dazu stehe ich auch (hat etwas mit Tachographen zu tun), deine Frage ist sehr Interessant und glaube ich für dich auch sehr wichtig, steht aber außerhalb meine Kompetenz.
Mit dem normalen Menschlichen Verstand würde ich spontan zum TÜV gehen und mich von denen beraten lassen (schießlich wenn es Abnahmepflichtig wäre müssen sie es machen) oder als Alternative - solltest du ADAC Mitglied sein - könntest dort einer Anfrage (über das Internet) machen.
Schönen Gruß und gute Besserung,
cowe

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Hallo Silke

Als Fahrlehrer kann ich dazu leider nicht viel sagen. Du solltest Dich eher an den TÜV oder direkt ans Straßenverkehrsamt wenden.

Schönes Wochenende
Jörg

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Hallo Silke,

Grundsätzlich sagt die StVZO und Anlagen, das
Heckscheibe und hintere Seitenscheiben mit Folie, die eine ABE-Nummer haben, Vordere Seitenscheiben nur bis max. 27% Tönung getönt werden dürfen - vorausgesetzt, sie haben von Werk her KEINE Tönung (sprich Color- od. Wärmeglas ect.)
Weiterhin gibt es spezielle UV-Schutzfolien, die ohne Tönungsgrad auskommen. Jedoch ob diese in Fahrzeuge verbaut werden dürfen? Diese Antwort steht mir noch aus.
Dann gibt es die Möglichkeit, Scheiben zu Bechichten - ohne jegliche Folie. Auch diese Anfrage steht noch aus, ob und wieweit diese Technik UV-Strahlen absorbieren. Wenn ja, wird alles (inkl. TÜV-Abnahme) im Hause gemacht.

Ich hoffe, soweit schon mal geholfen zu haben, wenn mir die Antworten vorliegen, sage ich IHnen unverzüglich bescheid.

Mit freundlichen Gruß

Dominik

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Hallo Silke,

wenn eine Lichtschutzfolie an der Windschutzscheibe angebracht wird, muss diese vom TÜV in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis.
Diese Folie sollte eine Fachwerkstatt anbringen und das Attest muss dem TÜV vorgelegt werden. Ist alles eingetragen, braucht man das Attest nicht mitführen.

Hallo Silke,

Das ist wirklich eine ungewöhnliche Geschichte,

Hier geht es um Fragen aus mehreren Sachgebieten bzw.Gesetzen:

  • Bist Du auf Gund dieser Sache noch persönlich geeignet ein Fahrzeug zu führen? FeV (Fahrerlaubnisverordnung) Du bist angehalten diesen Sachverhalt Deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu melden. (der Schuß kann natürlich nach hinten los gehen)Fahrtechnische, medizinische Untersuchungen?
    Diese setzt sich mit dem Attest auseinander und entscheidet über Deinen weiteren „fahrerischen Werdegang“

Hier wird dann der auch TÜV konsultiert, der wiederum zu entscheiden hat, ob nach StVZO (Sraßenverkehrszulassungsordnung) eine solche Folie im Einzelfall vertretbar ist. Ein gänzliches Abkleben der Scheiben ohne Durchsicht ist in D eben nach besagter Vorschrift nicht erlaubt.

Da ich kein Experte dieser Sachgebiete bin, kann ich Dir leider nur diese oberflächlichen Antworten geben.

Aber ohne Rückendeckung durch FeV und StVZO wird Dir niemand eine solche Folie genehmigen.

Lasse einfach duch einen Dritten bei der Fahrelaubnisbehörde mal nachfragen…

Toi Toi Toi

Kannst mir ja mal mailen, was daraus geworden ist…vielleicht gehts ja doch einfacher.

ABER: Wenn es sich bei der UV-Folie um etwas durchsichtiges, also nicht getöntes handelt, ist die ganze Aufregung um sonst.

Gruß

Mike

www.fahrschule-roadmaster.de

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Liebe Silke,

leider kann ich dir nicht weiterhelfen. Ich würde dir raten, Kontakt zu einem TÜV-Sachverständigen aufzunehmen. Dort weiß man evtl. die Antwort auf deine Fragen! Liebe Grüße!!!

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Die Tönung der Scheiben stellt in jeden Fall eine bauliche Veränderung dar die genehmigungspflichtig ist. Entweder durch Gutsáchten vom Hersteller oder durch Bestätigung durch den TüV

LG

Michael