Subgingivale Konkremententfernung

Hallo Experten,

heute kam die Zahnarztrechnung über 180,43 €.
Dabei wurde nur kontrolliert und ein bisschen Zahnstein entfernt.
Auf der Rechnung steht nun diese Sub. K.entf. Was ist das überhaupt?
Wie lange dauert so eine Behandlung?
Ist die Rechnung vielleicht falsch, denn die Behandlung hat höchstens 20 Minuten gedauert.

Danke und Gruß, Joe

Hi Joe,

Auf der Rechnung steht nun diese Sub. K.entf. Was ist das
überhaupt?

das ist die Entfernung des Zahnsteins unter dem Zahnfleisch(rand).

Wie lange dauert so eine Behandlung?

Je nachdem, wie viel vorhanden ist.

Ist die Rechnung vielleicht falsch, denn die Behandlung hat
höchstens 20 Minuten gedauert.

Kommt meistens hin…

Grüße

Renee

Hey Joe,
was es ist, wurde ja schon erklärt. (Der Weg dahin ist: sub = unter ; gingiva = Zahnfleisch ; Konkrement = A)blagerung) (manchmal macht klugscheißen Spaß :smile:))

Ob das zu teuer ist, hängt von dem Stundensatz, bzw. von der GOÄ ab.

Also bei meiner Zahnärztin zahle ich bei PZR - also professioneller Zahnreinigung bei der entsprechenden Angestellten 70,- Euro die Stunde und dann wäre deine Rechnung übertrieben.

Aber google doch mal mit der Gebührenordnung für Ärzte. Da findest du dann wieviele Punkte die einzelnen Posten auf deiner Rechnung wert sind, solltest du Privat-Patient sein, dann geht das wahrscheinlich mal 2,5 - wieviel ein Punkt wert ist, steht irgendwo am Anfang der GOÄ.

Oder frag bei deiner Krankenkasse.

Eigentlich müßte auf der Rechnung auch genau stehen, für welche GOÄ-Ziffern wieviel berechnet worden ist.

Schönen Gruß
Kerstin

P.S. Rein vom Gefühl, scheint mir das auch sehr viel. - 360,- DM für Kontrolle und Zahnsteinentfernung.

Hey Joe,
was es ist, wurde ja schon erklärt. (Der Weg dahin ist: sub =
unter ; gingiva = Zahnfleisch ; Konkrement = A)blagerung)
(manchmal macht klugscheißen Spaß :smile:))

Ob das zu teuer ist, hängt von dem Stundensatz, bzw. von der
GOÄ ab.

Nicht ganz, hier wird die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) verwendet und zwar die Ziffer 407:

Subgingivale Konkremententfernung, Wurzelglättung und Gingivakürettage als parodontalchirurgische Maßnahme, je Zahn

macht 14,23 € pro Zahn. Also 10 Zähne = 142,30 €.

Das hat auch nichts mit der „professionellen Zahnreinigung“ zu tun, da hier nur der offen erreichbare Zahnstein abgetragen (nach GOZ 405) wird.

Hier aber geht es um Ablagen unter dem Zahnfleisch, das heißt, es muss in den Zahnfleischtaschen gearbeitet und teilweise auch geschnitten werden. Das muss zwangsläufig der Zahnarzt selber machen, nicht seine Helferin. Da das Ganze nicht sehr angenehm ist, gibt es in der Regel auch eine Anästhesie dazu.

Ob das aber immer so durchgeführt wird und ob es sich tatsächlich um eine subgingivale K. handelte und ob dies notwendig war, ist im Nachhinein vom Patienten oder der Versicherung nur schwer feststellbar.

Dies und die relativ hohe Behahlung hierfür ist, neben den medizinisch indizierten Fällen, sicherlich auch ein wirtschaftlicher Anreiz für den Zahnarzt, eine solche Behandlung durchzuführen.

Hey

Nicht ganz, hier wird die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
verwendet und zwar die Ziffer 407:

Ja - klar du hast natürlich recht, die war mir entfallen

Subgingivale Konkremententfernung, Wurzelglättung und
Gingivakürettage als parodontalchirurgische Maßnahme, je Zahn

macht 14,23 € pro Zahn. Also 10 Zähne = 142,30 €.

Das hat auch nichts mit der „professionellen Zahnreinigung“ zu
tun, da hier nur der offen erreichbare Zahnstein abgetragen
(nach GOZ 405) wird.

Das war mir klar, aber wie er es beschrieben hat, klang das nicht wie deine Beschreibung unten.

Deine zynischen Bemerkungen gegen Ende, kann ich gut nachvollziehen. Danke für die Aufklärung - wieder was gelernt.

Schönen Abend noch
Kerstin

Hier aber geht es um Ablagen unter dem Zahnfleisch, das heißt,
es muss in den Zahnfleischtaschen gearbeitet und teilweise
auch geschnitten werden. Das muss zwangsläufig der Zahnarzt
selber machen, nicht seine Helferin. Da das Ganze nicht sehr
angenehm ist, gibt es in der Regel auch eine Anästhesie dazu.

Ob das aber immer so durchgeführt wird und ob es sich
tatsächlich um eine subgingivale K. handelte und ob dies
notwendig war, ist im Nachhinein vom Patienten oder der
Versicherung nur schwer feststellbar.

Dies und die relativ hohe Behahlung hierfür ist, neben den
medizinisch indizierten Fällen, sicherlich auch ein
wirtschaftlicher Anreiz für den Zahnarzt, eine solche
Behandlung durchzuführen.