Hallo zusammen,
bei der Subjektiven Gefahrerhöhung unterscheidet man zwischen der schuldlosen und schuldhaften. Nur wann ist eine Gefahrerhöhung schuldlos und wann schuldhaft?
Danke im voraus.
Hallo zusammen,
bei der Subjektiven Gefahrerhöhung unterscheidet man zwischen der schuldlosen und schuldhaften. Nur wann ist eine Gefahrerhöhung schuldlos und wann schuldhaft?
Danke im voraus.
Schuldlos - außerhalb Deines eigenen Verantwortungsbereiches
Schuldhaft - selbst verantwortet, veranlasst oder verursacht!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
Danke für die Antwort!
Aber wo liegt dann der Unterschied zwischen objektiver Gefahrerhöhung und der schuldlos subjektiven Gefahrerhöhung. Es liegen doch beide außerhalb Deines eigenen Verantwortungsbereiches.
Hallo,
bitte differenzier:
objektive und subjektiv meinen:
objektiv an dem Objekt an sich - also ich entferne die gemäß Sicherung geforderten Gitter an den Fenstern - objekt und schuldhaft!
subjektiv meint im Umfeld - also, in das Gebäude - in dem ich meine Büroräume gemietet habe - wird eine Diskothek eingebaut!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
P.S. konkretere Fragen bitte!