Subunternehmen: Kosten bei Dritten geltend machen?

Hallo,

habe da mal eine Frage, wo ich bei der Antwort selbst nicht sicher bin.

Familie X hat bei einem Bauunternehmen ein Haus gekauft. Während der Bauphase schlägt der Sturm Kyrill zu und beschädigt den Außenputz (war auch erst einen Tag vor Kyrill, trotz Warnung aufgebracht worden). Die Versicherung des Putzers zahlt eine Summe Y an die Familie. Dieser Scheck hätte eigentlich zum Bauunternehmen gehen sollen, war aber irrgelaufen.

Das Problem:
Die Putzerfirma versuchte nun ihr Geld für das erneute Verputzen anfangs von der Baufirma zu erhalten. Diese scheint sich aber zu weigern das Geld zu zahlen (sind nicht insolvent!). Nun wendet sich das Putzerunternehmen an die Familie (Hausbesitzer). Kann er seine Kosten der Familie gegenüber geltend machen? Die Familie hat ja keinen direkten Vertrag mit dem Putzerunternehmen.

Viele Grüße
Bitnicker

Hi Bitnicker,

Die Versicherung des
Putzers zahlt eine Summe Y an die Familie. Dieser Scheck hätte
eigentlich zum Bauunternehmen gehen sollen, war aber
irrgelaufen.

So weit, so gut.

Die Familie hat ja keinen direkten
Vertrag mit dem Putzerunternehmen.

IMHO auch richtig, aber sie hat doch den Scheck aus Versehen erhalten. Wo ist jetzt das Problem? Das Geld wird an den richtigen Empfänger überwiesen und fertig.

Oder übersehe ich etwas?

Gruß Ulrich (IANAL)

Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)

Naja, wäre schön wenn es so einfach ist.

Wie sieht es denn rechtlich hierbei aus? Hat die Firma denn überhaupt die Möglichkeit, das Geld bei der Familie anstatt bei ihrem Auftraggeber (Bauunternehmen) einzufordern?

Hi,

Naja, wäre schön wenn es so einfach ist.

Es ist so einfach. Es wurde ein Scheck der Versicherung eingelöst, der eigentlich für jemanden anders war. Und jetzt ist wohl das Geld weg und der Ärger da.

Da IANAL, fiel mir auf die Schnelle nur der §812 BGB ein: http://dejure.org/gesetze/BGB/812.html

IMHO müßte die Versicherung das Geld von der Familie zurückfordern dürfen.

Wie sieht es denn rechtlich hierbei aus? Hat die Firma denn
überhaupt die Möglichkeit, das Geld bei der Familie anstatt
bei ihrem Auftraggeber (Bauunternehmen) einzufordern?

Keine Ahnung, das wissen andere besser. Aber ich bin mir ziemlich sicher, daß das Geld zurückgefordert werden wird.

Gruß Ulrich

Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)

Die Familie hat eine Leistung (Geld) ohne Rechtsgrund erhalten, dann liegt eine sog. „ungerechtfertigte Bereicherung“ vor. Es besteht ein Herausgabeanspruch (§§ 812 ff BGB)

Die Familie hat eine Leistung (Geld) ohne Rechtsgrund
erhalten, dann liegt eine sog. „ungerechtfertigte
Bereicherung“ vor. Es besteht ein Herausgabeanspruch (§§ 812
ff BGB)

Hmmm… der eigentlich Empfänger sollte das Bauunternehmen sein. Das heißt also, wenn das Geld an das Bauunternehmen überwiesen wird, so gibt es für den Subunternehmer keine Möglichkeit bei der Familie Geld einzufordern, nur weil er kein Geld vom Bauunternehmer bekommt?

Diesen Herausgabeanspruch kann doch nur vom eigentlichem angedachten Empfänger (Bauunternehmen) gestellt werden, oder?

Nein

Die Familie hat eine Leistung (Geld) ohne Rechtsgrund
erhalten, dann liegt eine sog. „ungerechtfertigte
Bereicherung“ vor. Es besteht ein Herausgabeanspruch (§§ 812
ff BGB)

Hallo,

das ist leider nicht richtig. Der Leistungsbegriff bestimmt sich im Rahmen des § 812 BGB aus der Sicht des Leistungsempfängers. Demnach darf nur derjenige den Anspruch geltend machen, welcher aus der Sicht des Empfängers an diesen geleistet hat.

Das ist hier der Vertragspartner und nicht der Subunternehmer. Die Leistung des Subunternehmers stellt für den Leistungsempfänger eine Leistung des Vertragspartners dar. Ob sich dieser eines Subunternhehmers bedient, ist für den Empfänger irrelevant. Er braucht sich daher nicht einem Bereicherungsanspruch eines Dritten aussetzen.

Das ganze wird in der Rechtswissenschaft behandelt nach den Grundsätzen von Canaris für die Leistungsrückabwicklung nach § 812 BGB im Drei-Personen-Verhältnis. Die Rückabwicklung von Leistungen erfolgt danach immer entlang der Vertragsverhältnisse und kann nicht durch den Subunternehmer durchbrochen werden. Dieser leistet einzig an seinen Vertragspartner, also den Hauptunternehmer, und kann auch nur von diesem kondizieren.

Gruß
Dea

Hallo,

danke, war mir so nicht klar.

Andererseits bleibt ein irregeleiteter Scheck doch was er ist… und aus der Fragestellung ergibt sich, dass dem Empfänger völlig klar ist, dass ihm das Geld nicht zusteht. Ganz offensichtlich wurde die Zahlung in dieser Form nicht erwartet oder gar gefordert? Am Ende käme ich somit zum gleichen Ergebnis…