hallo,
ich habe mal eine frage an euch.
ich bin gelernter maler- und lackierer und habe mich letztes jahr selbstständig gemacht. da ich keinen meister habe nenne ich mich gebäudeservice. leider darf ich ja ohne meister nicht alles ausführen, aber wie sieht das aus wenn ich mich als subunternehmer bewerbe.
z.b. ich bewerbe mich als subunternehmer bei malermeister mustermann, darf ich für ihn meisterpflichtige arbeiten ausführen ?
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
ich wünsche euch noch einen schönen tag.
gruß
david
Hallo David,
z.b. ich bewerbe mich als subunternehmer bei malermeister
mustermann, darf ich für ihn meisterpflichtige arbeiten
ausführen ?
Nein, das geht nicht ! Du darfst oder bzw. kannst nicht über die Figur des Subunternehmers den Meisterzwang umgehen. Fakt ist, dass in Deutschland ein Eintrag in die Handwerksrolle erforderlich ist. Hier wird aber der Meister als Voraussetzung gesehen (wenn die Vorschriften dies vorsehen).
Wenn Du unter dem Mantel des Subunternehmers dennoch solche Tätigkeiten ausführtst, dabei ist es völlig unerheblich ob Du die Arbeiten trotzdem beherrschst, machst Du Dich strafbar.
VG
TraderS