Guten Morgen,ein selbstständiger Handwerker arbeitet als Subunternehmer,die arbeiten können aber nur mit 2Mann erledigt werden also beschäftigt er einen anderen Subunternehmer.Die gesamte Rechnung stellt der erste Subunternehmer an den Generalunternehmer.Der angestellte Subunternehmer stellt seine Rechnung an den ersten Subunternehmer.Hat nun der erste Subunternehmer steuerliche Nachteile da die gesamte Summe des Generalunternehmer als Einnahme gebucht wird und die Ausgaben des anderen Subunternehmer als Fremdarbeiten gebucht wird.Auf was muss der erste Subunternehmer achten. Was muss auf der Rechnung wegen dem §13 des 2.Subunternehmers stehen
Hallo Petra die Leistungen der einzelnen Unternehmer an den jeweils anderen werden jeweils für sich und unabhängig voneinander beurteilt es ist anders als bei der Lieferung von Gegenständen in einem Reihen- oder Dreiecksgeschäft weil ja eine sonstige Leistung und keine Lieferung vorliegt ich kann mir dabei aber nicht vorstellen woher steuerliche Nachteile kommen sollten schließlich hat jeder der Unternehmer in der Subunternehmerkette einerseits Erträge bzw. Einnahmen und andererseits auch wieder Aufwendungen bzw. Ausgaben so dass keiner mehr versteuern muss als den Gewinn der ihm bei der ganzen Sache bleibt. In Fällen des § 13b UStG muss der Aussteller der Rechnung auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinweisen (§ 14a Abs 5 UStG), er selber darf keine USt ausweisen weil er sie nicht abführen muss also auch nicht einkassieren darf.
Schöne Grüße
MM
vielen Dank für die schnelle Antwort ,hat mir sehr weitergeholfen,danke