Wie ich erfahren habe, ist es wohl allgemein so, dass ein Generalunternehmer für die Tätigkeiten/Schäden eines von ihm beauftragten Subunternehmers haftet.
Das klingt soweit auch sinnvoll.
Wenn jetzt aber klargestellt werden soll, dass der Subunternehmer für seine Schäden selbst aufkommen soll, lässt sich dies irgendwie im Subunternehmervertrag regeln?
Ich hatte da einen Mustervertrag gefunden in dem stand: „Sollte der Generalunternehmer auf Grund von Leistungen, die vom Subunternehmer
erbracht wurden, in Haftung genommen werden, so verpflichtet sich der
Subunternehmer gegenüber dem Generalunternehmer, diesen von derlei Haftung freizustellen.“
Dann habe ich aber gehört, dies sei ungültig und könnte so nicht festgelegt werden.
Gibt es also grundsätzlich die Möglichkeit mit der richtigen Formulierung dafür zu sorgen, dass der Subunternehmer haftet?
Wie ich erfahren habe, ist es wohl allgemein so, dass ein
Generalunternehmer für die Tätigkeiten/Schäden eines von ihm
beauftragten Subunternehmers haftet.
Gegenüber dem Auftraggeber schon. Das schließt aber eine Haftung bei Fehlern des Subunternehmers keineswegs aus.
Wenn jetzt aber klargestellt werden soll, dass der
Subunternehmer für seine Schäden selbst aufkommen soll, lässt
sich dies irgendwie im Subunternehmervertrag regeln?
Die Haftung des Sub ist doch gar nicht ausgeschlossen. Das wäre ja bescheuert, wenn sich der Sub bei seinen Fehlern darauf berufen kann ‚‚Ich hab damit kein Problem. Für meine Fehler haftet ja der Generalunternehmer. Juchuu!.‘‘
Wie ich erfahren habe, ist es wohl allgemein so, dass ein
Generalunternehmer für die Tätigkeiten/Schäden eines von ihm
beauftragten Subunternehmers haftet.
Ich bin kein Jurist, kann Dir aber aus Sicht des Haftpflichtversicherers antworten. Grundsätzlich haftet immer der Schadesverursacher. Nur dann, wenn der nicht leisten kann (kein Geld, keine Haftpflichtversicherung) kann der Auftraggeber auf den Generalunternehmer zurückgreifen. Wenn dieser aber richtig versichert ist, deckt das seine Haftpflichtversicherung ab.
Wenn jetzt aber klargestellt werden soll, dass der
Subunternehmer für seine Schäden selbst aufkommen soll, lässt
sich dies irgendwie im Subunternehmervertrag regeln?
Ich würde mir eine Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen lassen. Ich habe sogar erlebt, dass GUs Einzelheiten des Vertrages, z.B. Deckungssummen, vorgeben.