Liebes Forum,
folgende Frage ist nach gesundem Menschenverstand zu beantworten, ich suche allerdings den entsprechenden Paragraphen und hoffe, ihr könnt mir helfen:
A beauftragt Telefonanbieter, einen Anschluß freizuschalten.
Telefonanbieter beauftragt Subunternehmer (wie das immer so ist)
Subunternehmer beschädigt dabei Eigentum von B (zB weil er unvorsichtig ist oder die Leitung von B beschädigt).
Nach BGB 823 ist ja der Subunternehmer dem B zum Schadenersatz verpflichtet. Wenn aber nun der Subunternehmer den B mit seinen Regreßansprüchen an seinen Auftraggeber weiterschickt - mit welcher Begründung?
Liegt das nur am Telefonanbieter und hier greifen gesonderte Regeln?
Für Eure Aufklärung vorab vielen Dank!
Mela