Subunternehmer Winterdienstvertrag kündigen

Habe einen Subunternehmervertrag unterschrieben, habe ein neus Lukratives Angebot bekommen ( kein Winterdienst) und möchte das gerne wahrnehmen.

Wie komme ich aus dem Vertrag?
Auftraggeber will mich nicht raus lassen.
Habe den Vertrag unterschrieben bevor ich das Gewerbe angemeldet hatte.
Nachunternehmer will der Auftraggeber nicht.

danke für schnelle antworten

Ist der Auftrag zeitlich begrenzt? Ansonsten zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Ich ersehe keinen Grund für eine aussergewöhnliche Kündigung,sieht mir ziemlich unglücklich aus das Ganze.

Ist der Auftrag zeitlich begrenzt? Ansonsten zum
nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Ich ersehe keinen Grund
für eine aussergewöhnliche Kündigung,sieht mir ziemlich
unglücklich aus das Ganze.

Vertrag läuft bis ende März.
gibt es für solche Fälle nicht auch gesetze?

Sorry, aber da kann und möchte ich auch gar nicht weiterhelfen. Ich bin der Meinung, daß Verträge gemacht werden sollten, um von beiden Seiten eingehalten zu werden.

Dann kannst Du doch zum Märzende kündigen,aber ein Gesetz, das sich damit befaßt wäre mir jetzt fremd,sorry!

Dann kannst Du doch zum Märzende kündigen,aber ein Gesetz, das
sich damit befaßt wäre mir jetzt fremd,sorry!

ja mir bleibt wohl weiter nichts übrig.
es ist nur richtig doof, mir geht ein haufen Geld verloren.

Stell jemand auf 400,- Basis an,dann packst Du das auch^^ Infos bei der Berufgsgenossenschaft Bahn See hier im Netz.

Hallo GLHS,
das ist einfaches Vertragsrecht. Wichtig ist das Kleingedruckte. Wenn eine Kündigungsfrist verabredet wurde wirst Du die einhalten müssen. Nur - wenn du den vertrag kündigst wirst du von dem kunden auch nichts mehr an aufträgen bekommen, und erntest negativwerbung. Würde gut abwägen ob dir kurzfristig ein besserer Umsatz auch langfristig - volgeaufträge - weiterhilft.
Habe selbst über kleine Winterdienstaufträge große projekte für die sommerzeit gewinnen können.

Gruß Patrick


Es ist ganz toll, wenn man eine unkonkrete Frage beantworten soll. Was willst du denn hören, wenn du so gar keine Informationen gibst?

Also, wenn du Subunternehmer bist, dann ist es imho erst einmal unerheblich, ob du bei Vertragsunterzeichnung schon gewerbetreibend warst oder das Gewerbe erst ob deiner Vertragsunterzeichnung angemeldet hast.

Weiterhin ist jeder Vertrag in Deutschland kündbar. Unter Gewerbetreibenden gilt anders wie bei einem Arbeitsvertrag für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer weitestgehende Vertragsfreiheit. Was allerdings in deinem Vertrag steht, dass weiß hier niemand außer dir. Daher kann dir natürlich auch niemand die Frage beantworten. Also gerne einmal in deinen Vertrag schauen. Dort wird sicher irgendetwas dazu stehen. Ansonsten gilt natürlich, dass Vertträge zu erfüllen sind, also das berühmte Pacta sunt servanda.