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Es ist ganz toll, wenn man eine unkonkrete Frage beantworten soll. Was willst du denn hören, wenn du so gar keine Informationen gibst?
Also, wenn du Subunternehmer bist, dann ist es imho erst einmal unerheblich, ob du bei Vertragsunterzeichnung schon gewerbetreibend warst oder das Gewerbe erst ob deiner Vertragsunterzeichnung angemeldet hast.
Weiterhin ist jeder Vertrag in Deutschland kündbar. Unter Gewerbetreibenden gilt anders wie bei einem Arbeitsvertrag für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer weitestgehende Vertragsfreiheit. Was allerdings in deinem Vertrag steht, dass weiß hier niemand außer dir. Daher kann dir natürlich auch niemand die Frage beantworten. Also gerne einmal in deinen Vertrag schauen. Dort wird sicher irgendetwas dazu stehen. Ansonsten gilt natürlich, dass Vertträge zu erfüllen sind, also das berühmte Pacta sunt servanda.