Hallo liebe Gemeinde,
A bietet B einen Subunternehmervertrag in der Sicherheitsbranche an.
Dieser Vertrag ist aber mit allerlei „Vertragstrafen“ für dieses, das und jeden gespickt. Ausserdem kommt in diesem Subunternehmervertrag das Wort „Arbeitgeber“ vor. Desweiteren ist darin das Wort „Vergütung“ aufgeführt, welches jedoch eine andere Bezeichnung für „Lohn“ ist. „Honorar“ wäre in diesem Fall wohl treffender und würde auch die Position als Unternehmer beider sicherstellen. Oder?
B findet das dieser „Subunternehmervertrag“ ein „Arbeitsvertrag“ ist und glaubt das er in diesem Fall Anspruch auf Urlaubstage, -geld sowie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat.
Liegt B da richtig?
A möchte sich gebenüber B jedoch absichern mit den Kunden von A in Wettberwerb zu treten und schreibt allerlei Vertragstrafen in den Vertrag, die utopisch hoch sind. Müssen die nicht nachgeweisen werden (Bsp.: Schadensersatz in Höhe des zwölfachen monatlichen Auftragsumfanges des Auftraggebers gegenüber dem jeweiligen Kunden) ???
Liegt B überhaupt in diesem Fall richtig, oder nicht?
Danke euch für eure Antworten,
Gruß
Marcus
Vermutungen bringen nichts
Hallo,
B findet das dieser „Subunternehmervertrag“ ein
„Arbeitsvertrag“ ist …
Liegt B da richtig?
Das kann man anhand von ein paar Begriffen aus dem Vertrag und ohne weitere Beschreibung der Umstände aus der Ferne nicht beurteilen.
Rechtsverbindliche Auskunft (nicht Laienmeinungen) bekommt man bei einem Anwalt, zu dem man (= B) sich mit dem Vertrag im Zweifel begeben sollte.
MfG
Das kann man anhand von ein paar Begriffen aus dem Vertrag und
ohne weitere Beschreibung der Umstände aus der Ferne nicht
beurteilen.
Über welche Umstände soll ich Auskunft geben?
Rechtsverbindliche Auskunft (nicht Laienmeinungen) bekommt man
bei einem Anwalt, zu dem man (= B) sich mit dem Vertrag im
Zweifel begeben sollte.
Das ist klar das man hier keine kostenlose Rechstberatung bekommt …
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Rechtsverbindliche Auskunft (nicht Laienmeinungen) bekommt man
bei einem Anwalt, zu dem man (= B) sich mit dem Vertrag im
Zweifel begeben sollte.
Das ist klar das man hier keine kostenlose Rechstberatung
bekommt …
Es ging mir gar nicht darum, ob es hier was kostenlos gibt, sondern dass die Antworten hier von Laien kommen und keinerlei Sicherheit bieten. Insofern bleibe ich bei meiner Empfehlung.
Es ging mir gar nicht darum, ob es hier was kostenlos gibt,
sondern dass die Antworten hier von Laien kommen und keinerlei
Sicherheit bieten. Insofern bleibe ich bei meiner Empfehlung.
Ist klar. Aber es hätte ja sein können das hier jemand vll. nen Tipp zum Thema hat.
Darf A eigentlich Unterlagen wie Gewerbeanmeldung, Betriebshaftpflichtversicherung evtl. auch ein Führungszeungiss verlangen? Dürfte A doch eigentlich schnuppe sein, ob B angemeldet ist oder ne Haftpflicht hat …
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guten tipp?
bei so fragen ab zum anwalt
hth
Und was ist mit den Sozial-Beiträgen?
Wenn es sich in der Tat um eine sogenannte „Scheinselbstständigkeit“ handelt, dann hängt da ein wahrer Rattenschwanz dran.
Am besten wäre mal eine Überprüfung durch die Rentenversicherung. Die wird dann feststellen, inwieweit die Selbstständigkeit gegeben ist oder nicht.
Ansonsten gibt es da eine gewisse Sittenwidrigkeit. Trotz Vertragsfreiheit können sittenwidrige Rechtsgeschäfte für nichtig erklärt werden. § 138 BGG
Darf A eigentlich Unterlagen wie Gewerbeanmeldung,
Betriebshaftpflichtversicherung evtl. auch ein
Führungszeungiss verlangen? Dürfte A doch eigentlich schnuppe
sein, ob B angemeldet ist oder ne Haftpflicht hat …
Wenn ich einen Sub beauftrage und er baut Mist und der hat keine Haftpflicht, dann bleibt das erstmal an mir hängen.
Na klar muss ich mich darüber vergewissern, mit wem ich Geschäfte machen. Was ist mit den Rechnungen von einem, der keine SteuerNummer oder UST-ID nachweisen kann? Und im Bereich Sicherheit gehört wohl auch ein vorbildliches Führungszeugnis!!
Wer mir darauf mit schnuppe kommt, der kann gleich wieder gehen!!
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… typisch Sicherheitsgewerbe
Wenn ich einen Sub beauftrage und er baut Mist und der hat
keine Haftpflicht, dann bleibt das erstmal an mir hängen.
Na klar muss ich mich darüber vergewissern, mit wem ich
Geschäfte machen.
Aber das geht doch den Auftraggeber nich wirklich was an. Oder steht das irgendwo verankert mit § so-und-so ?
Ich frag ja auch nicht jeden Elektriker ob er die und die Unterlagen hat um bei mir die Leitungen zu verlegen …
Was ist mit den Rechnungen von einem, der keine SteuerNummer oder UST-ID nachweisen kann?
Wer keine ID oder Steuernummer hat, der ist wohl auch nich angemeldet. Rechnung ist nicht gültig. Aber es geht hier auch nicht um die ID oder St.-Nr. …
Und im Bereich Sicherheit gehört wohl auch ein vorbildliches
Führungszeugnis!!
Wer mir darauf mit schnuppe kommt, der kann gleich wieder
gehen!!
Ich schätze mal, Du KKO, bist auch in dem Gewerke?! Das ist doch mal die typische Verhaltensweise …
prima Tip
Danke für den heißen Tip 
Ich schätze mal, Du KKO, bist auch in dem Gewerke?! Das ist
doch mal die typische Verhaltensweise …
nein … bin ich nicht.
ich habe bei einer firma im baugewerbe gearbeitet und da wird nur noch mit subunternehmern gearbeitet.
diese firma war oft genug selber sub und hat aber ebenfalls noch subs beauftragt. ich kenne also beide seiten und wie man sich in dieser „haftungskette“ absichert. absichern muss, sonst ist man ganz schnell pleite!!!
kein unternehmer vergibt aufträge an jemanden, ohne die nachweise zu verlangen, ob dieser auch die entsprechenden voraussetzungen dafür erfüllt.
und das ist in jeder branche so!
wo lebst du eigentlich?
Wer keine ID oder Steuernummer hat, der ist wohl auch nich
angemeldet. Rechnung ist nicht gültig. Aber es geht hier auch
nicht um die ID oder St.-Nr. …
http://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/B…
und solange lesen, bis du nicht mehr die frage stellst, was geht das die sicherheitsfirma an
Darf A eigentlich Unterlagen wie Gewerbeanmeldung,
Betriebshaftpflichtversicherung evtl. auch ein
Führungszeungiss verlangen? Dürfte A doch eigentlich schnuppe
sein, ob B angemeldet ist oder ne Haftpflicht hat …
Ja, solche Unterlagen zu verlangen ist üblich.
Die zitierte Beschreibung würde wohl eher zu einem Subunternehmervertrag passen. Ergo kein AN.
GvC