Guten Morgen Zusammen,
ich stehe momentan in Verhandlung wegen eines Nebenjobs neben dem Studium. Der Job soll über einen „Subunternehmervertrag“ laufen. Leider ist das für mich ein „böhmisches Dorf“.
Kann mich vielleicht jemand über mögliche Gefahren aufklären, bzw. mir Tipps geben, worauf ich hierbei zu achten habe?
Freundlich grüßt
Henrike
Das ist das.
Hallo Henrike,
das heißt i.d.R., dass die Firma Dich nicht anstellen will (…und somit keine Krankenkassen-Beiträge, Versicherungen, Steuern für Dich zahlen möchte…), sondern dass Du ein Gewerbe anmeldest und denen in regelmäßigen Abständen Rechnungen für Deine Tätigkeit schreibst. Wird z.B. in der Promotion-Branche oft so gehandhabt.
Noch Fragen? Dann frag! Bevor ich hier unnötig ins Detail gehe…
Gruß,
Markus
Danke schonmal. Ich melde mich wohl wieder wenn mir der Vertrag vorliegt 
Naja - hier nicht soo schlimm
Hi!
das heißt i.d.R., dass die Firma Dich nicht anstellen will
(…und somit keine Krankenkassen-Beiträge
fallen bei Studenten eh nicht an
, Versicherungen,
betrifft nur die RV
Steuern für Dich zahlen möchte…
Steuern zahlt der Arbeitnehmer - der Arbeitgeber führt sie nur ab!
, sondern dass Du ein Gewerbe
anmeldest und denen in regelmäßigen Abständen Rechnungen für
Deine Tätigkeit schreibst. Wird z.B. in der Promotion-Branche
oft so gehandhabt.
finde ich bei Studenten nicht wirklich verwerflich, da es sich hier nur um die RV-Beiträge handelt, die „gespart“ werden.
LG
Guido
Servus Guido,
wenn ich es richtig sehe, gibt es für den Studenten, der länger als drei Monate nach der letzten Abrechnung, aber vor der nächsten SV-Prüfung den Rentenversicherungsträger auf die Sache aufmerksam macht, immerhin ein paar RV-Beitragsmonate für lau - Arbeitgeber zahlt alles, weil er gegenüber dem scheinselbständigen Arbeitnehmer bloß drei Monate lang die nicht einbehaltenen AN-Anteile rückfordern darf. Oder ist das verkehrt?
Schöne Grüße
MM
War auch keine Wertung enthalten…
Moinsen,
kenne selbst ein paar junge Leutz aus der Promo-Branche, die das so handhaben, hast schon recht, ist nicht verwerflich. Mir gings letztlich drum, damit zu sagen, dass es sich der AG nur etwas einfacher und formloser machen möchte. Sei ihm vergönnt, wenn’s die Art der „Beschäftigung“ zulässt. Wichtig wäre noch, dass man als AN (=Auftragnehmer…) dran denkt, dass man, wenn man „zuviel“ verdient hat, am Jahresende evtl. Steuern nachlöhnen darf… da rechnet auch mancher Neuling im Club der Steuerpflichtigen nicht mit und wird anschließend böse überrascht.
Also nicht gleich alles verprassen, Steuernachzahlungen sind schon so manchem Freiberufler zum Verhängnis geworden…
Gruß,
Markus
Naja
Hi!
wenn ich es richtig sehe, gibt es für den Studenten, der
länger als drei Monate nach der letzten Abrechnung, aber vor
der nächsten SV-Prüfung den Rentenversicherungsträger auf die
Sache aufmerksam macht, immerhin ein paar RV-Beitragsmonate
für lau - Arbeitgeber zahlt alles, weil er gegenüber dem
scheinselbständigen Arbeitnehmer bloß drei Monate lang die
nicht einbehaltenen AN-Anteile rückfordern darf. Oder ist das
verkehrt?
Bei nachgewiesener Scheinselbständigkeit kann ich mir das so vorstellen.
Aber pauschal würde ich eher sagen: Es kommt darauf an 
LG
Guido