Subventionsbetrug

Gesetzt den Fall, dass ein Arbeitgeber A im Rahmen eines subventionierten Forschungsprojektes Arbeitsstunden eines Mitarbeiters B in Rechnung gestellt hat, die dieser zum Teil nicht geleistet hat (ca. 20%). B hat A schon zu dieser Zeit warnend auf mögliche rechtligche Folgen im Falle einer Entdeckung hingewiesen und sich geweigert, die Stunden gegenzuzeichnen. B verlässt die Firma un einige Zeit danach wird A tatsächlich wegen Subventionsbetrugs angezeigt. Es kommt zur Anklage.
A bittet nun seinen ehem. Mitarbeiter B, die „Richtigkeit“ der eingereichten Stundenabrechnung doch noch zu unterzeichnen, was dieser auch unter Hinweis auf die damalige Warnung und mögliche rechtliche Folgen für sich selbst ablehnt. A weist B darauf hin, dass im Falle einer Verurteilung die angeschlagenen Firma nicht mehr weiter exisitiern könnte und ehemalige Kollegen arbeitslos würden.
Deshalb bittet A nun B, wenigstens zu bestätigen:
-dass B die Stundennachweise nicht mehr im Detail erinnerlich seien,
-dass er jedoch bestätigen könne, dass die vorliegenden Stundennachweise überwiegend zutreffen.

Meine Frage an die Wer-Weiss-Was-Experten:
Sollte bei einer späteren Überprüfung eine solche Erklärung nicht annerkannt werden, hätte das rechtliche Folgen für B? Würde er mit der Erklärung ein strafrechtliches Vergehen begehen (z.B. Förderung von Subventionsbetrug)?

Nötigung zur Falschaussage?
Unabhängig vom Umstand des Subventionsbetrugs sieht es so aus, als wolle A unter Nutzung irgendwelcher Vorwände B zur Falschaussage überreden.
Das erfüllt den Tatbestand „Anstiftung zu einer Straftat“.
Je nach dem wie empfindlich B darauf reagiert, dass A mit der Entlassung der Kollegen droht könnte B es auch als Nötigung auffassen, noch ein Tatbestand.

Klingt für mich zumindest gerade so.