Also ein TT-Netz. Das würde ich beim Netzbetreiber abklären. Das wäre nicht die erste Anlage, bei deren Errichtung etwas falsch gemacht wurde und sämtliche Folge-Installateure wie die Lemminge diesem falschen Weg gefolgt wären.
Mir liegen keine historischen Normen vor außer den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) von 2000. Da war bereits ausdrücklich verboten, dass beim Auslösen einer Schutzvorrichtung (SH-Schalter und Hausanschlusssicherung ausgenommen) die ganze Anlage tot ist.
Dass ein Gerät, welches für maximal 40 A gebaut wurde auch nur bis 40 A belastet werden darf und dass man es demnach vor einer Überlastung schützen muss - na ja, eigentlich logisch, oder?
Wir reden über den XHA350-4 ? Nein, von außen ist das nicht erkennbar. Es geht um die Adern, die von diesem Gerät zum Zähler und vom Zähler bis in den oberen Raum gehen.
Du kannst und darfst die obere Abdeckung öffnen. 10mm² und 16mm² kann man schlecht unterscheiden, wenn man das nicht öfters in der Hand hat. Ein Messschieber kann helfen.
Hinter der Abdeckung findet man in der Regel keine blanken, spannungsführenden Teile.
Dass du da nichts anfasst, was unisoliert ist, versteht sich von selber.
Dass muss gar nicht. Der SH-Schalter ist flinker als die 50 A Vorsicherung.
Auslegungssache, richtig. Alle mir bekannten Netzbetreiber gehen allerdings davon aus, dass PV oder Walbox als wesentliche Änderung anzusehen sind. Immerhin verbaut man da auch ein paar Tausend Euro an Technik.
So einfach ist das nicht!
"Mehrere Solaranlagen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der installierten Leistung im Sinne der Absätze 1, 1a und 2 als eine Anlage, wenn
- sie sich auf demselben Grundstück oder Gebäude befinden und
- sie innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind."
Sind die Anlagen innerhalb von 12 Monaten in Betrieb genommen worden?
Aber viel wichtiger:
„Abweichend von Satz 1 gelten mehrere Solaranlagen, die ausschließlich auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind und die nicht hinter demselben Netzverknüpfungspunkt betrieben werden, nicht als eine Anlage.“
Netzverknüpfungspunkt ist der Hausanschlusskasten.
Traurig. Im Ernst, das ist weit unter Standard.
Eine Steckdose, die mit einem besonders trägen (dafür steht das C) Leitungsschutzschalter abgesichert ist, der 25 Ampere zulässt? Eine Steckdose, die über einen Fehlerstromschutzschalter mit 0,3 A Auslösestrom läuft?
Zum Kotzen! Das ist brand- und lebensgefährlich.
Schukosteckdosen sind für maximal 16 A gebaut. Man sichert sie mit maximal 16 A ab.
Steckdosenstromkreise müssen seit 2009 über einen hochempfindlichen Fehlerstromschutzschalter mit maximal 0,03 A Auslösestrom geschützt werden.
Aha. Ist der Eintritt der Stringleitungen ins Gebäude weit davon entfernt? In dieser Form ist der ÜSS nicht optimal, nicht sinnlos, aber du hast halt nicht den sonst mit größerem Abstand erzielbaren Schutz. Wäre der Gebäudeeintritt weit davon entfernt, dann ist der jetzige Montageort allerdings nicht bloß „nicht optimal, aber geht ja nicht anders“ sondern vollkommen blödsinnig.
Zur Gefahrenlage:
Die föllig valsch abgesicherte Steckdose ist außer Betrieb zu nehmen. So einen fetten Fehler habe ich lange nicht gesehen.
Die Überlastung der Zählerverdrahtung ist eher theoretischer Natur. Bis 2019 war es immer zulässig, 10mm² Verdrahtung mit einem 63A-SH-Schalter zu betreiben. Das kam mir immer schon merkwürdig hoch vor.
Dann schwenkte der VDE um. Man war zuvor davon ausgegangen: „Jaja, 63 A sind zuviel. Aber das ist ja nur ein normaler Haushalt, da wird ja niemals auch soviel gezogen, wird schon nichts passieren.“
Und das bei einem Verein, der sonst immer doppelte Sicherheit haben will, die auch vor Missbrauch schützt. Vollkommen bekloppt.
Dann sind wohl die ersten Zählerschränke abgefackelt, weil clevere Elektriker die 63 A vollkommen ausreizten.
Seit 2019 unterscheidet man nun „haushaltstypische Belastung“ (und da gilt immer noch „Ach, da wird schon niemand dauerhaft 63 A ziehen, was soll da schon passieren“) und die nicht haushaltstypische Belastung, etwa durch Dauerlasten. Sobald du eine Dauerlast hast, gilt:
10mm² → 35 A
16mm² → 50 A
Da im VDE alte grauhaarige Männer sitzen, die vor 40 Jahren zuletzt praktisch gearbeitet haben und die nach weiteren 30 Jahren Schreibtischarbeit sich zu höherem berufen sahen, fehlt natürlich eine Definition von „Dauerlast“. Insbesondere ist keine Grenze vorgegeben. Fritzbox mit 5 Watt? Ja klar, das ist eine Dauerlast. Immerhin würde man hier noch von „haushaltstypisch“ reden.
Aber eine kleine PV-Anlage mit 5 kWp, die bei bester Sonne gerade einmal 7,25 Ampere ins Netz schiebt - JA, böse Dauerlast!
Und dass, obwohl bei gleichzeitigem Verbrauch im Haus diese Anlage den Strom durch den Zähler ja auch verringert.
Vollkommen Gaga.
Ich hatte einmal in einm Hobbykeller mehrere Drehstromsteckdosen installiert. Der gute Mann war Schlosser und hatte da eine private Werkstatt mit Säulenbohrmaschine und Drehbank.
Alles fein.
Dann entdeckte er Keramik / Töpfern als Hobby und kaufte zwei Brennöfen mit je 10 kW.
Aus meiner absolut normkonformen und zulässigen Installation wurde dadurch eine unzulässige Betriebsart. Aus einem „was soll schon passieren“ wurde zusammen mit einem Vollbad über Durchlauferhitzer und zwei anheizenden Öfen eine weggeschmorte Ader im Zählerschrank.
Lieber VDE: Du bist DOOF.
Der vollständige Ersatz eines typischen Einfamilienhaus-Zählerschrankes kostet ab 3000 € netto.
Es kommt auch darauf an, ob der Installateur dringend Geld für seinen Dritt-Porsche benötigt.
Manch einer setzt die UVP des Herstellers an. Dann kostet der Zählerschrank (leer) bereits 3000 €.
Schicke die Fotos an Betriebe deiner Wahl. Frage, was die davon halten. Ob der SH-Schalter falsch ist, kann man nicht sehen. Aber dass es bloß einen FI fürs ganze Haus gibt und dass dieser überlastet werden kann ist ein Fehler, die ein aufmerksamer Lehrling im dritten Jahr erkennen muss. Und wenn du explizit erwähnst, dass die Sicherung 26 für eine Steckdose ist, MUSS jeder nicht vollständig erblindete oder verblödete Techniker das als „gefährlich“ erkennen.