Hallo, ich bin in Bezug von ALG II und ich habe eine 6 monatige Maßnahme mit IHK-Abschluß
absolviert. Vor Beginn der Maßnahme hat das JC und ich eine Einstellungszusage eines AG bekommen. Jetzt will der AG die Einstellungszusage nicht einhalten. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für mich ? Ich möchte dort zwar nicht arbeiten, aber der AG verdient einen " Rüffel", da 30 weitere Personen genauso betroffen sind, wie ich. Kann ich den AG auf Schadenersatz verklagen?
Servus,
welcher Schaden ist denn entstanden?
Schöne Grüße
MM
Heu,
moralische PTBS wegen vorenthaltenem Vertrag, dessen Einhaltung der Belastete nicht beabsichtigte.
(->Bereicherungsgier bei Besitz einer Vollkaskomentalität)
vdm
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Hallo,
was sagt das:
Vor Beginn der Maßnahme hat das JC und ich eine Einstellungszusage eines AG bekommen. Jetzt will der AG die Einstellungszusage nicht einhalten
das Jobcenter denn dazu ??
Schließlich hat der AG für diese Maßnahme ja Steuergelder erhalten
Hallo, mann könnte an Schadensersatz wegen entgangenen Gewinn / Verdienstausfall denken! Ein solcher Anspruch könnte solange bestehen, bis endlich eine neue Arbeitsstelle gefunden wird.