Es wird dringendst der Befundbericht des Kinder- u Jugendpsychiaters unserer Tochter zur Weiterbehandlung benötigt. Dieser Bericht wurde vor 4 Jahren an den behandelnden Kinderarzt geschickt .
Nun ist eine weitere psychiatrische Behandlung notwendig, die ohne klare Diagnostik aber nicht möglich ist. Bei der Bitte um Weiterleitung der o.a. Diagnoseunterlagen wurde mitgeteilt, dass die Unterlagen in der Kinderarztpraxis nicht auffindbar sind, der damalige Arzt müsste um die um die Unterlagen gebeten werden. Nun praktiziert dieser Arzt nicht mehr und ist auch im Netz aktuell nicht mit einer neuen Adresse auffindbar.
der Tochter soll die lange Wartezeit von 4 Monaten zur erneuten Diagnoseerhebung erspart werden. Wie kommt man an die Unterlagen von 2008 bzw. an die Adresse des damaligen Arztes ?
Hallo,
für sowas gibt es Aufbewahrungsfristen, die natürlich auch bei Praxisschließung einzuhalten sind. Ansprechpartner für diese Frage könnte vielleicht die zuständige Kassenärztliche Vereinigung sein. Die sollten wissen, wie sowas gehandhabt wird, wie die Fristen sind und wie man dann im Falle des Falles noch rankommen könnte.
Grüße
Guten Morgen,
versuchen sie es mal bei der Ärztekammer ihres BL. Aber sie können es doch auch von dem damaligen behandelnden Psychater anfordern, er hatte ja nur einen Bericht weiter geleitet. Die ursprüngliche Diagnose sollte doch noch dort vorhanden sein.
Gruß