Der Straftatbestand ist dann immer noch die Veruntreuung des Geldes, hat aber mit dem Kündigen derselben nichts zu tun.
Oder es hat doch etwas miteinander zu tun, was wir hier aber nicht wissen können, weil uns Detailwissen vorenthalten wird.
Wobei mir die Frage so erscheint, als würde nicht der Bank eine Veruntreuung vorgeworfen, sondern irgendjemand anderem. Anderenfalls wäre ja offenkundig, worin ein Straftatbestand liegen könnte, wenn die Bank oder einer ihrer Mitarbeiter Gelder veruntreuen würde.