Guten Tag,
es soll ein BGH-Urteil geben, in dem Vereinbarungen,
dass Türen und Fenster nicht mehr zum Sondereigentum
gerechnet werden dürfen.
Wer kennt das Aktenzeichen und wo finde ich das Urteil ?
Dank für Info und beste Grüße
hansjoerg finkentey
Hallo Hansjörg,
das urteil kenne ich nicht, aber aktuelle urteile zum WEG findet man in der regel im buch „Der Wohnungseigentümer“ von Volker Bielefeld.
gruss
JAB1
es soll ein BGH-Urteil geben, …
dass Türen und Fenster nicht mehr zum Sondereigentum
gerechnet werden dürfen.
Hallo,
das halte ich für ein Gerücht! Ohne Einschränkungen, wie Begrenzung auf neu zu begründendes Wohnungseigentum, o.ä., würde das für die all die bestehenden und anders lautenden Eigentumsverhältnisse einen unzumutbaren Eingriff bedeuten!
Ich könnte mir bestenfalls vorstellen, dass der Bundesgerichtshof für DIE Fälle eine Entscheidung getroffen hat, in denen es eine ausdrückliche Zuordnung in der Teilungserklärung NICHT gibt!
Herr Finkentey,
die Frage würden Sie besser an Juristen stellen.
Hausverwalter haben keine juristische Ausbildung.
Meines Wissens ist das Urteil, nach dem Sie suchen folgendes:
BGH, Urteil v. 25.9.2009, Az. V ZR 33/09
http://openjur.de/u/71493.html
Angaben natürlich ohne Gewähr.
Viele Grüße
P. Koltes
Sehr geehrter Herr Finkentey,
Fenster sind immer Gemeinschaftseigentum. Die Frage ist nur die Kostenregelung der Instandhaltung und Instandsetzung.
Bezüglich der Urteile des BGH gehe ich immer über unseren Anwalt, da die einen direkten Zugang zu aktuellen Urteilen und Tendenzen des BGH zu anstehenden Urteilen haben. Auf der Ebene BGH muss man sehr genau die Rechtssprechung lesen und die Konsequenzen verstehen können.
Wahrscheinlich nutzt Ihnen das nicht viel, vielleicht können Sie die Anfrage an mich etwas genauer beschreiben.
Gruß Fuchsi
Hallo,
tut mir leid, aber ich weiß auch nur, dass Fenster zwingend zum Gemeinschaftseigentum gehören, weil sie zur Fassade und den tragenden Teilen des Hauses gehören. Wohnungstüren genauso. Allerdings kenne ich das von Ihnen nachgefragte BGH-Urteil auch nicht.
MfG
Hallo,
das weiß ich leider nicht. Es würde mich aber auch interessieren. Vielleicht kann jemand anderes helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Kreischnymphi
zunächts kommt es der reihe nach an auf:
- inhalte der teilungserklärung
- rechtwirksame beschlüsse
- rechtssprechung
Die Suche im Web (z.B. beim BGH selbst, Google usw.) dürfte Aussicht haben. Habe darin keine ausreichende Erfahrung…
Ebenso aussichtsreich ist die Suche in den Fachzeitschriften (zu finden in einer Uni-Biblio. oder in der dortigen Gerichts-Biblio) wie z.B. NJW oder im neuesten Kommentar zum WEG (ebendort einsehbar).