!Suche den Besitzer einer Gaststätte!

Hallo und danke für die Aufmerksamkeit,

bei mir im Ort gibt es eine Kneipe die aber schon
seit 6 Jahren geschlossen ist.
Es hängt ein Schild „Zu Verpachten“ aber die beistehende TEL ist leider nicht vergeben!!! ;-(((
wie bekomm ich den Eigentümer herraus???
Kann man da im Rathaus nachfragen???
Nachbarn haben leider keine Ahnung

Hallo,

Kann man da im Rathaus nachfragen???

Klar kann man das! Ob man eine Auskunft bekommt… steht auf einem anderen Blatt und hängt sicher mit vom Anliegen ab.

Falls man im Rathaus zwar weiss wem das Gebäude gehört, aber keinen Namen / Adresse nennen mag, dann hilft vielleicht die Bitte um Weiterleitung eines Briefes (frankierter Briefumschlag, so dass vom Rathaus nur noch Empfänger draufgeschrieben werden muss; im Schreiben bittet man dann um Kontaktaufnahme wegen YXZ unter Telefonnummer…).

Grüße,
Tinchen

Okay, ich geh da morgen früh mal vorbei.
Thank you

Hallo,

ja, man kann im Rathaus/Bürgerhaus oder … fragen. In der gleichen Stitation habe ich es selbst gemacht und Auskunft bekommen. War leider eine zerstrittene Erbengemeinschaft, sodaß aus dem Projekt nichts geworden ist.

Ich wünsche Dir mehr Erfolg und Tines Vorschlag ist ein Versuch wert, wenn Du nicht direkt Auskunft bekommst.

Evtl. kannst Du ja ein Foto machen, auf dem zu erkennen ist, dass ein Pächter gesucht wird.

Gruß Volker

Howdy Tina,

Klar kann man das! Ob man eine Auskunft bekommt… steht auf
einem anderen Blatt und hängt sicher mit vom Anliegen ab.

nun ja, sagen wir es mal so. Jemand geht zur Stadt und berichtet der ueber ein 20cm (!) tiefes Schlagloch in einer Zufahrtsstrasse zu lokalen Einkaufsläden (Fahrradfahrer hätten da durchaus einen nicht nur sprichwörtlichen „Salto mortale“ machen können). Erste Auskunft: Das gehoert der Firma, die auf dem Gelände vorher war (als Altbuerger wissen sie das doch), es ist also kein Problem der Stadt. Dann fragt dieser Jemand, ob man denn erfahren duerfte, wer das denn sei, man kaeme schliesslich nicht aus der Stadt und wuerde dort erst 5 Jahre wohnen. Und jetzt wird es fuer diesen Fall spannend:

Auskunft der Stadt: Wir duerfen ihnen keine Auskunft zu Besitzern von Gruendstuecken geben.

Verbleibt -wenn man es denn nicht anderweitig herausbekommt-:

  • rauszufinden, welches Grundstueck dazu gehoert (Katasteramt)
  • vorstellig werden beim Grundbuchamt (Amtsgericht).

Alles nicht fuer lau, versteht sich.

Gruss
norsemanna

Servus,

neugierhalber:

Ziehst Du die Hosen mit der Wasserpumpenzange an?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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???

Ziehst Du die Hosen mit der Wasserpumpenzange an?

was hast du jetzt fuer ein Problem?
Die aufgelisteten Tipps stammen vom Amt.

Gruss
norsemanna

Servus,

ich habe beobachtet, dass Du zwei völlig verschiedene Situationen als analog ansiehst, um dann zum kompliziertest möglichen Weg zu kommen, der möglicherweise bloß zweitbesten Lösung führt.

Je nach Größe und Struktur der Gemeinde hat die Gemeindeverwaltung großes Interesse daran, dass die Gaststätte wieder einen Pächter findet - ungefähr fünf mögliche Szenarien dazu fallen mir aus dem Stegreif ein. Streitereien um irgendwelche Straßenschäden lassen sich damit überhaupt nicht vergleichen.

Insofern wird - falls tatsächlich keine konkrete Auskunft über den Verpächter der Gaststätte gegeben wird - ein bei der Gemeindeverwaltung vorgelegter Brief ggf. sogar durch den Amtsboten persönlich dem Verpächter in die Hand gedrückt werden und wahrscheinlich auch sonst alles mögliche unternommen werden, um ihn mit dem Pachtinteressenten zusammenzubringen.

Während es bei dem nicht ganz banalen Weg über das Grundbuchamt erstens nicht gesagt ist, ob dort das geäußerte Interesse des Möchtegastwirts als ausreichend für eine Grundbucheinsicht erachtet wird. Zweitens dort zwar meistens Leute zu finden sind, die einem beim Auffinden und Lesen der einschlägigen Eintragungen behilflich sind, aber eben nicht immer - und in diesem zweiten Fall ist für einen Nichtfachmann der Weg von der Adresse zur Flurstücknummer und schließlich zum Grundbuchblatt ein echtes Labyrinth. Und wenn man da durchgedrungen ist, ist es noch lange nicht gesagt, dass man ohne weiteres zu der aktuellen zustellfähigen Adresse des Verpächters kommt.

Daher mein Vergleich - ja, man kann eine Hose schon mit der Wasserpumpenzange anziehen, das funktioniert. Aber es gibt andere Möglichkeiten, für die einiges spricht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hi,

dazu fallen mir aus dem Stegreif ein. Streitereien um
irgendwelche Straßenschäden lassen sich damit überhaupt nicht
vergleichen.

wenn das Amt aussagt, es duerfte rechtlich keine Auskunft geben, ändert auch die Tatsache daran nichts, dass sie gerne einen Pächter in einer Gastwirtschaft sehen wollen … denn selbst bei dieser Situation dürften sie das nicht. Von daher lässt sich das sehr wohl vergleichen.

Gruss
norsemanna

Servus,

in Städten bis ca. 30.000 Einwohner heißt das: „Das dürfen wir Ihnen nicht sagen, aber fragen Sie vielleicht einmal beim Metzger Ehrle, ob der etwas weiß“. Metzger Ehrle ist in diesem Fall mit einiger Wahrscheinlichkeit der Verpächter oder dessen Cousin; eventuell auch der Schwager.

Eines der fünf Szenarien, die ich erwähnte, ist eine Kleinstadt mit 5.000 Einwohnern, in der nach dem letzten Bäcker jetzt auch noch der Schlecker zugemacht hat und die sich auf der Rutschbahn nach unten (= Schlafsiedlung für das dreißig Kilometer entfernte Zentrum) befindet. Die Gaststätte, um die es geht, ist der Goldene Löwen, in Ortsmitte gelegen, der zuletzt ein überdachter Zapfhahn war und schließen musste, weil es den überdachten Zapfhahn im Neubaugebiet unter dem Titel „Saskia’s Pils-Bistro“ schon gibt, und bei Saskia Bundesliga auf einem riesigen Flachbildschirm übertragen wird.

Die einzelnen Ortsfremden, die manchmal an der Haltestelle „Goldener Löwen“ aus dem Bus steigen, blicken als erstes in die leeren, verstaubten Fensterhöhlen der früheren Gaststätte, bevor sie bei dem Anblick des 1982 betonierten „Ortszentrums“ mit einer geschlossenen Bankfiliale, einem geschlossenen Blumenladen und einer geschlossenen Polizeiwache endgültig das kalte Gruseln ereilt.

Wenn es jemand unternehmen will, dieser Gaststätte wieder zum Leben zu verhelfen, wird er jede Unterstützung von der Gemeinde bekommen, die er wünscht (außer Geld, weil das hat sie selber nicht).

Übrigens: Alldieweil heutzutags das grausliche „Erfahrungswissen“ so hoch angesehen ist - die Geschichte ist nicht erfunden und ersponnen, ich hab sie bei einem Mandanten, der viele Jahre lang Nachttaxi gefahren war, bis er endlich den Bosnia Grill eröffnen konnte, von dem er geträumt hatte, ziemlich genau so erlebt. Und keine Angst bei dem Stichwort „Bosnia Grill“ - sein Rumpsteak war unter der Mitwirkung von Metzger Ehrle für eine Wirtschaft dieses Kalibers einsame Klasse.

Der Bürgermeister des Ortes war ziemlich überrascht, dass es in seiner Gemeinde noch eine Schankerlaubnissteuer gab, und hat den Bescheid über deren Erlass aus Billigkeitsgründen persönlich unterzeichnet.

So isches noch au wieder…

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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