Hallo alle,
irgendwo bei Ebay auf den Hilfe-Seiten steht ein Passus, dass bei unversichert gesendeter und verloren gegangener Ware von Privatverkäufern der Käufer das Risiko trägt (also der Verkäufer theoretisch nichts rückerstatten muss).
Ich kann leider die Seite bei Ebay nicht mehr finden… hab offenbar heute Tomaten auf den Augen. Wer kann helfen und mir hier den Ebay-Link (oder auch gern sonstige Links dazu) posten? Besten Dank im Voraus!
lg Martina
Hallo,
entscheidend sind hier nicht die ebay-AGB, sondern das BGB.
FAQ:1175
Gruß,
Myriam
hallo Myriam,
danke! Die FAQ kannte ich schon. Was ich suche, ist die entsprechende Seite bei Ebay bzw die genaue Formulierung, die Ebay hier benutzt.
Vielleicht hat ja doch noch jemand den Link für mich, würde mich freuen, danke!
Martina
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danke! Die FAQ kannte ich schon. Was ich suche, ist die
entsprechende Seite bei Ebay bzw die genaue Formulierung, die
Ebay hier benutzt.
Da kannst Du lange suchen, ebay ist dafür nicht zuständig und es gibt eine derartige Aussage meines Wissens von ebay aus nicht. Die sagen lediglich, dass man „bald nach Zahlungseingang“ verschicken soll. Ob versichert oder unversichert verschickt wurde, ist für ebay nur im Zusammenhang mit dem ebay-Käuferschutz interessant.
http://pages.ebay.de/help/tp/isgw-fraud-shipping-con…
Gruß,
Myriam
Myriam,
es gibt diese Aussage selbstverständlich doch. Ich habe sie ja wie gesagt mit eigenen Augen gelesen. Aber vielleicht hast Du ja nicht genau gelesen 
Der Ebay-Kundenservice hat mir jedenfalls gerade den entsprechenden Text per E-Mail geschickt. Die Sache hat sich also erledigt. Danke!
lg Martina
Da kannst Du lange suchen, ebay ist dafür nicht zuständig und
es gibt eine derartige Aussage meines Wissens von ebay aus
nicht. (…)
Gruß,
Myriam
Büdde !
Hallo Martina,
lass uns bitte nicht dumm sterben,
WO auf der eBay Site steht der Text?
Ich kenne die Stelle ebenfalls nicht.
mfg:stuck_out_tongue:it
[dumm]
es gibt diese Aussage selbstverständlich doch. Ich habe sie ja
wie gesagt mit eigenen Augen gelesen. Aber vielleicht hast Du
ja nicht genau gelesen 
Hallo Pit,
wo sie auf den ebay-Seiten steht, weiß ich zwar noch immer nicht, aber ebay hat mir den Text per Mail geschickt. Der Passus, der mich interessiert hat, lautet © Ebay:
(snip)
"Sie haben uns nach Haftung bei Privatverkaeufern gefragt.
Je nach gegebener Situation kann entweder der Kaeufer, der Verkaeufer
oder das Transportunternehmen haftbar fuer Schaeden oder Verluste beim
Versand eines Artikels sein:
- Wird ein Artikel von einer Privatperson an eine andere Privatperson
verschickt, traegt stets der Kaeufer das Risiko."
(snip)
Lieben Gruß!
Martina
Hallo Martina,
lass uns bitte nicht dumm sterben,
WO auf der eBay Site steht der Text?
Ich kenne die Stelle ebenfalls nicht.