Hallo,
es gibt wohl (im SGB geregelt(?)) die Möglichkeit, den Beginn des Arbeitslosengeldbezuges zu „schieben“. d. h. eine Person wird zum 01.04. arbeitslos, möchte aber das Arbeitslosengeld erst ab Januar des Folgejahres haben, trotzdem natürlich für die ganzen 12 oder 24 Monate (falls er nicht wieder eine neue Stelle findet) und natürlich in der Höhe, wie wenn er das ALG gleich in Anspruch genommen hätte. Man nennt das wohl „Direktionsrecht“.
Kann mir jemand sagen, wo genau man das alles nachlesen kann???
Vielen Dank