Hallo liebe Wissende,
ich meine, vor einigen Jahren in den Einkommensteuerrichtlinien oder -hinweisen eine Aussage gesehen zu haben, in der es darum ging, dass bei der Kapitalisierung einer Kaufpreisrente dieselben Rechnungsgrundlagen anzuwenden seien, wie bei der ursprünglichen Verrentung des (theoretischen) Kaufpreises, oder so ähnlich.
Evtl. könnte es auch ein BMF-Schreiben gewesen sein, glaube ich aber nicht.
Evtl. könnte es auch ein FG- oder BFH-Urteil gewesen sein, was aber wiederum für eine Aussage in den Richtlinien oder Hinweisen sprechen würde.
Leider finde ich diese Stelle nicht mehr, bräuchte sie aber dringendst !
Weiß zufällig jemand, was ich meine und kann mir weiterhelfen ?
Vielen Dank und viele Grüße,
Sven P.