Suche Hilfe bei Kündigung einer Unfallversicherng

Suche Hilfe bei Kündigung einer Unfallversicherng
Meine Kinder habe ich vor 17 Jahern Versichern lassen. Der Beitrag wurde immer abgebucht durch Dauerauftrag.
Anfang des Jahres erhielt ich die ersten 2 Monate eine Mahnung wegen Nichtzahlung, obwohl alles wie üblich korrekt abgebucht wurde. Habe erfolglos viele Telefonate mit der Versicherungsagentur gefürt. Nach Mahnung und Mahngebür trotz Abbuchung habe ich fristlos die Versicherung gekündigt. Diese schrieb mir, ohne auf die Kündigung und den Grund eizugehen, dass ich erst zum Februar 2006 kündigen kann und es einer erneuten Kündigung bedarf. Ist dies korrekt oder besteht auch ein Sonderkündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei Fehlverhalten seitens der Versicherung und Unzufriedenheit über dem Verhalten der Versicherung?
Kann mir jemand helfen?
m. f. G. Horst

Hallo Horst,
Sonderkündigungen stehen in den Versicherungsbedingungen. Leider stellen sich Versicherungen auf den Kopf, wenn jemand kündigen möchte, und kennen dann nicht die Rechte des Kunden.
Viel Erfolg
Franz

Mein Tip:
einfach nochmal zum Ablaufdatum 2006 kündigen und Du bist ohne großen Ärger aus der Sache raus.
Kinder-Unfallpolicen sind ja in der Regel nicht so teuer, dass sich ein Besuch bei einem RA dafür lohnen würde nur um evtl. eine sofortige Vertragsaufhebung durchzusetzen.
Gruß Markus

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