Ich brauche mal einen Tipp von einem Vereinsrechtsexperten:
Und zwar habe ich folgendes Problem: Der Verein in dem ich nach erfolgter Kündigung noch bis Ende des Jahres Mitglied bin hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
Da ich nicht anwesend sein kann würde ich gerne das Protokoll dieser Sitzung einsehen. Jetzt bekomme ich vom Vorstand erzählt, dass ich nicht das Recht habe diese Protokolle einzusehen.
Und da ich z.B. in den Auszügen aus dem Vereinsrecht keine Passage finden konnte, die dies ausdrücklich vorschreibt bzw. umgekeht mir das Recht dieses Protokolle einzusehen verwehrt würde ich jetzt gerne wissen ob es einen Paragraphen gibt auf den ich mich berufen kann um das Protokoll einsehen zu können.
Ich brauche mal einen Tipp von einem Vereinsrechtsexperten:
Und zwar habe ich folgendes Problem: Der Verein in dem ich
nach erfolgter Kündigung noch bis Ende des Jahres Mitglied bin
hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
Du bist bis Ende des Jahres Mitglied und hast entsprechende Rechte. Protokolle der Mitgliederversammlung müssen allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden.
Wenn auf der Versammlung etwas in Bezug auf Satzung oder Vorstandsmitglieder (BGB-Vorstand) verändert worden ist, muss das Protokoll dem Amtsgericht - Vereinsregister (in dr Kreisstadt mal nachfragen) vorgelegt werden. Vielleicht kannst Du es dort einsehen.