guten tag
wenn man schwer vermittelbare arbeitnehmer einstellt, gibt es die möglichkeit, dass die arge einen teil der lohnkosten als zuschuss für den unternehmer beisteuert.
ich suche nach informationen bezüglich dieser thematik.
wie viele arbeitnehmer maximal, monatliches zu zahlender mindestlohn, maximale förderungshöhe und dauer etc.
kennt vielleicht jemand den ein oder anderen link wo man sich im vorab informieren kann, ohne gleich zur arge zu gehen?
danke
bruno
Hallo Bruno,
ich würde mich an den Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur wenden.
Grüße
Almut
hallo almut
mir ging es ja um infomaterial was man sich durchlesen kann BEVOR man zur arge geht. vielleicht ergeben sich daraus ja schon einzelheiten die das ganze nicht ermöglichen.
und grundsätzlich bin ich der meinung, dass es nicht schaden kann, wenn man sich schon vorher ein wenig schlau macht.
gruß
bruno
Hallo Bruno,
dann befrag doch bitte Tante gugel nach dem Begriff „Eingliederungszuschuss“.
Grüße
Almut
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Hallo,
guck http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
Du kannst auch im SGB III §§ 217 ff lesen.
Gruß
Otto