Suche Information zu Arbeitsrecht / Arztbesuch

Situation:
MA hat lt. Vertrag Gleitzeit von wöchentlich 40 Std. ohne Angabe von Kernarbeitszeiten.
Arbeitszeit wird nicht „gestochen“.
MA muss zu einem Facharztbesuch der mehrere Stunden in Anspruch nimmt.
MA möchte diesen Besuch im Rahmen seiner Gleitzeit aus dem Stundenkonto regulieren.
AG verweigert ihm das und fordert 1 Tag Urlaub. Zusätzlich werweist er darauf, dass MA Führungsposition inne hat und es erwartet wird, dass er 08:00 - 18:00 im Büro ist. „Überstunden gibt es nicht“
MA ist Schwerbehindert mit 50%.

Danke H-P

Hallo,

üblicherweise stellt einem der Arzt für so einen längerdauernden Termin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Dann braucht weder Stundenausgleich noch Urlaub genommen werden. Der AG sollte sich freuen, dass der AN das über Gleitzeitkonto regeln will.

Gruß, Niels

Hi,

a) Wenn bei Gleitzeit keine Kernzeiten vorgegeben sind, dann kann der AG auch keine voraussetzen. Anders sieht es aus, wenn es feste Arbeitszeiten geben würde (z.B. 09:00 - 17:00 Uhr).

b) Wenn der Vertrag nur 40 Stunden vorsieht, dann bedeutet jede Mehrstunden auch Mehrarbeit. Eine Voraussetzung für ca. 9,5 Std. am Tag (mind. 0,5 Std. Pause!) ==> 47,5 Std. bei 5-Tage Woche kann rechtlich nicht geltend gemacht werden.

c) Ausnahmeregelungen für Behinderte kenne ich nicht, aber dazu wird sicherlich noch der ein oder andere was zu sagen haben.

d) Ich schließe mich dem Vorredner an: Der AG soll froh sein, dass der AN die Zeit über das Gleitzeitkonto ausgleichen will.

AN sollte sich für die Zukunft vielleicht merken, dass er in einer
ähnlichen Situation sich direkt eine Krankmeldung vom Arzt geben lässt. Diese kann nur für einen ganzen Tag ausgestellt werden.

Gruss

Zusätzlich werweist er darauf, dass MA Führungsposition inne hat und es
erwartet wird, dass er 08:00 - 18:00 im Büro ist. „Überstunden
gibt es nicht“

Ich erinnere arbeitsrechtliche Urteile wonach ein generelle Abgeltung von Überstunden („Überstunden gibt es nicht“) - auch im AV von Führungspositionen - nicht legal ist.

Aber vielleicht findet sich ein Arbeitsplatz bei einem humaneren AG?

wünscht,

Stefan

Kannst Du mir Quellen oder Urteile benennen?

Hallo Hans-Peter,

such Dir aus der Suche das aus, was Du brauchst…:
http://www.google.com/search?q=generelle+Abgeltung+v…

hth,

Stefan

Hi!

Eine „Deiner Quellen“ (eine sehr seriöse übrigens) sagt das Gegenteil
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/a…

VG
Guido

Hallo Guido,

Eine „Deiner Quellen“ (eine sehr seriöse übrigens) sagt das
Gegenteil

Oh, „ich bin google“?! :smiley:

Im Ernst, ich bin nach dem Durchlesen verwirrt; dort hebt man doch meist auf die Vergütung ab? Und das mag so sein, dass eine (Extra-)Vergütung per Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist.

Mir, und dem Fragesteller(?), gings aber um den (Freizeit-)Ausgleich. Sprich, wenn 40 h im Arbeitsvertrag stehen, dann (so erinnere ich ein Urteil / Regelung) bedeutet dies, dass im halb-jährigen Mittel diese Wochenstundenzahl zu erreichen ist; sprich nach Überstunden durch entsprechenden Ausgleich. Und dies sei nicht generell per AV ausschliessbar.

Aber: Ich lasse mich gerne überzeugen, auch durch meine eigenen Quellen…

Stefan

Hi!

Im Ernst, ich bin nach dem Durchlesen verwirrt; dort hebt man
doch meist auf die Vergütung ab? Und das mag so sein, dass
eine (Extra-)Vergütung per Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist.

Naja - Vergütung heißt nicht unbedingt Knete…

Mir, und dem Fragesteller(?), gings aber um den
(Freizeit-)Ausgleich. Sprich, wenn 40 h im Arbeitsvertrag
stehen, dann (so erinnere ich ein Urteil / Regelung) bedeutet
dies, dass im halb-jährigen Mittel diese Wochenstundenzahl zu
erreichen ist;

Naja, und dieses Urteil solltest Du dann schon bringen - nicht nur einen Link auf Google.

VG
Guido

Hallo Guido,

also, ich nehm’s als Herausforderung…obwohl ich eigtl. dem Fragesteller lediglich Hinweise zum Weitersuchen geben wollte (oder hatte ich behauptet Experte zu sein?).

"Eine Vereinbarung über die Pauschalabgeltung von Überstunden findet in § 138 BGB ihre Grenze. Eine Pauschalabgeltung aller anfallenden Überstunden ist dann nichtig, wenn es dadurch zu einem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kommt.

Der Arbeitnehmer, der sich auf die Nichtigkeit einer pauschalen Überstundenabgeltung beruft, ist darlegungs- und beweispflichtig für das Vorliegen eines groben Missverhältnisses zwischen geforderter Arbeitsleistung und vereinbartem Gehalt."
Quelle:
http://www.datentransfer24.de/400Euro-Urlaub.html

Details (Urteile, Gesetze) dazu unter:
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Unwirksam…

„Ist in dem Arbeitsvertrag ein Monatsgehalt und gleichzeitig die Wochenarbeitszeit festgelegt, so ist in der Regel davon auszugehen, dass sich das Monatsgehalt auch nur auf die entsprechende Wochenstundenzahl beläuft. Leistet der Arbeitnehmer daher darüber hinausgehende Stunden, so sind diese entsprechend des sich aus dem Gehalt zu errechnenden Stundenlohns zu vergüten.“

Quelle (kein Urteil sondern „Privatmeinung“(?) einer RAin): http://www.rechtstipps.net/pub/514/ueberstunden-ansp…

Hier noch was Monster.de generell dazu sagt:
http://karriere-journal.monster.de/Beruf-Recht/Arbei…

Und hier der Artikel, auf den ich meine zuerst gemachte Aussage gestützt habe:
„Wie hoch ist die maximal zulässige tägliche Arbeitszeit?
Das Arbeitszeitgesetz schreibt fest, dass die tägliche Regelarbeitszeit acht Stunden beträgt; mehr als zehn Stunden sind nicht erlaubt. Als Arbeitstage gelten Montag bis Samstag, was in Verbindung mit der gesetzlichen Regelarbeitszeit also 48 Stunden pro Woche ergibt. „Wird diese Wochenstundenzahl aufgrund betrieblicher Erfordernisse überschritten, ist sie trotzdem gesetzeskonform, wenn sie wenigstens als Durchschnittswert im Verlauf von sechs Monaten erreicht wird“, sagt Regina Steiner, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Steiner Mittländer in Frankfurter am Main.“

Quelle:
http://karriere-journal.monster.de/Beruf-Recht/Arbei…

Allerdings bin ist mir jetzt lediglich noch mehr schwindelig als zuvor, wirklich klüger bin ich nicht :smiley:

Stefan

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