Hallo Guido,
also, ich nehm’s als Herausforderung…obwohl ich eigtl. dem Fragesteller lediglich Hinweise zum Weitersuchen geben wollte (oder hatte ich behauptet Experte zu sein?).
"Eine Vereinbarung über die Pauschalabgeltung von Überstunden findet in § 138 BGB ihre Grenze. Eine Pauschalabgeltung aller anfallenden Überstunden ist dann nichtig, wenn es dadurch zu einem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kommt.
Der Arbeitnehmer, der sich auf die Nichtigkeit einer pauschalen Überstundenabgeltung beruft, ist darlegungs- und beweispflichtig für das Vorliegen eines groben Missverhältnisses zwischen geforderter Arbeitsleistung und vereinbartem Gehalt."
Quelle:
http://www.datentransfer24.de/400Euro-Urlaub.html
Details (Urteile, Gesetze) dazu unter:
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Unwirksam…
„Ist in dem Arbeitsvertrag ein Monatsgehalt und gleichzeitig die Wochenarbeitszeit festgelegt, so ist in der Regel davon auszugehen, dass sich das Monatsgehalt auch nur auf die entsprechende Wochenstundenzahl beläuft. Leistet der Arbeitnehmer daher darüber hinausgehende Stunden, so sind diese entsprechend des sich aus dem Gehalt zu errechnenden Stundenlohns zu vergüten.“
Quelle (kein Urteil sondern „Privatmeinung“(?) einer RAin): http://www.rechtstipps.net/pub/514/ueberstunden-ansp…
Hier noch was Monster.de generell dazu sagt:
http://karriere-journal.monster.de/Beruf-Recht/Arbei…
Und hier der Artikel, auf den ich meine zuerst gemachte Aussage gestützt habe:
„Wie hoch ist die maximal zulässige tägliche Arbeitszeit?
Das Arbeitszeitgesetz schreibt fest, dass die tägliche Regelarbeitszeit acht Stunden beträgt; mehr als zehn Stunden sind nicht erlaubt. Als Arbeitstage gelten Montag bis Samstag, was in Verbindung mit der gesetzlichen Regelarbeitszeit also 48 Stunden pro Woche ergibt. „Wird diese Wochenstundenzahl aufgrund betrieblicher Erfordernisse überschritten, ist sie trotzdem gesetzeskonform, wenn sie wenigstens als Durchschnittswert im Verlauf von sechs Monaten erreicht wird“, sagt Regina Steiner, Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Steiner Mittländer in Frankfurter am Main.“
Quelle:
http://karriere-journal.monster.de/Beruf-Recht/Arbei…
Allerdings bin ist mir jetzt lediglich noch mehr schwindelig als zuvor, wirklich klüger bin ich nicht 
Stefan