eventuell werde ich zu Beginn des kommenden Jahres freiberuflich tätig werden. Aber da ich noch nie in so einer Situation gewesen bin, stellen sich da natürlich viele Fragen.
Kennt jemand im Netz einen guten Ratgeber, der einem einmal die nötigen Schritte, Rechten und Pflichten leichtverständlich darstellt? Also ohne ellenlange Gesetzestexte? Was sollte man vermeiden? Was sollte man beachten usw.
Kennt jemand im Netz einen guten Ratgeber, der einem einmal
die nötigen Schritte, Rechten und Pflichten leichtverständlich
darstellt? Also ohne ellenlange Gesetzestexte? Was sollte man
vermeiden? Was sollte man beachten usw.
Hallo Robert,
wer freiberuflich, mithin nicht gewerblich, tätig sein kann, steht im Einkommensteuergesetz. Für weitere Infos wäre die Kenntnis hilfreich, ob Du z. B. als Geburtshelfer, Gutachter, Architekt oder Rechtsanwalt tätig sein möchtest. Ich vermute aber, daß Dir „Freiberuflichkeit“ umgangssprachlich herausgerutscht ist und „Selbständigkeit“ gemeint war?
Erzähle also zunächst, was Gegenstand Deiner Tätigkeit sein soll.
Erzähle also zunächst, was Gegenstand Deiner Tätigkeit sein
soll.
Die Situation ist die, dass ich momentan als Werkstudent bei einem grossen Mobilfunk- und Elektrokonzern mit dem Buchstaben S bin Eigentlich wollten sie mich gerne als Angestellten übernehmen, aber das ist aufgrund der aktuellen IT-Lage nicht möglich. Daher soll ich über eine Kooperationsfirma als „Consultant“ engagiert werden, d.h. Sxxx schickt einen Auftrag an die externe Firma bzw. halt dann an mich. Ich stelle der externen Firma meine Arbeitsleistung in Rechnung, die sich widerrum die Kosten von Sxxx holt.
Es ist auf jeden Fall keine Selbständigkeit im Sinne eines eigenen Gewerbes. Wie gesagt, ich kenne mich da nicht so aus, aber mein Ansprechpartner für diese Aktion meinte, ich würde mich dann beim Finanzamt als freiberuflich melden.
robort,…
…doch, du beschreibst eine typische scheinselbstaendigkeit.
mach dich vorher schlau beim fa oder bei der ihk,
wie wolfgang schon empfiehlt.
sonst legst du gehoerig drauf hinterher.
das geld ist dir dann zwar letztendlich nicht ganz floeten
gegangen, aber u.u. ist der an/nachgeforderte betrag heftig.
dringende empfehlung auch von -digi.
auch wenns manch einer nicht abkauft:
die leut’ vom finanzamt SIND HILFREICH.
wenn man sie hoeflich und gezielt fragt.
das sagt digi und bricht damit eine lanze.
Es ist auf jeden Fall keine Selbständigkeit im Sinne eines
eigenen Gewerbes. Wie gesagt, ich kenne mich da nicht so aus,
aber mein Ansprechpartner für diese Aktion meinte, ich würde
mich dann beim Finanzamt als freiberuflich melden.
wenn Du schon ein paar Artikel hier nageschaut hast, dann wirst Du bestimmt wissen, dass jede größere Stadt ein spezielles Büro für Existenzgründer hat. Frag im Finanzamt danach. Ich war sehr zufrieden mit deren Arbeit - die ist kostenlos!
Desweiteren gibt es bei unserem Finanzamt spezielle Zeiten, zu denen man die Beamten mit Fargen bombardieren darf. Läuft alles ganz nett ab.
Meißt erkennt das Finanzamt eine Freiberuflichkeit im IT-Bereich nur dann an, wenn Du hauptsächlich „Server“-seitig arbeitest. Du wirst fast immer als Gewerbetreibender behandelt, wenn Du hauptsächlich mit Applikationen oder Benutzern zu tun hast. Wenn Du Dich selbst als Freiberufler ansiehst und keine Gerwerbeanmeldung tätigst kann das Finanzamt trotzdem selbst nach einigen Jahren auf Dich zu kommen und die Gewerbesteuer für die Zeit des Gewerbebetriebes nachfordern. Auf der sicheren Seite stehst Du, wenn Du dem Finanzamt Dein Vorhaben schriftlich mitteilst. Erkennen die von Anfang an Deinen Status als Freiberufler an, dann gibt es auch keine Probleme. Ein anderes Problem ist die Scheinselbständigkeit. Die IHK kann Dich näher beraten. Es gibt bestimmte Merkmale die auf eine Scheinselbständigkeit hinweisen.
nachdem, was die Rheinische Post in Düsseldorf letzten Mittwoch (18.12.) zum Thema Einigung bei "Mini-Jobs im Vermittlungsausschuss " u.a. geschrieben hat, steht drin, dass die fünf Tatbestände der Scheinselbständigke ebenfalls aufgehoben werden. Leider stand in dem Artikel nicht genau drin, ab wann.
Ich gehe aber davon aus, dass das, was im Vermittlungsausschuss am Dienstag beschlossen wurde, schon ab 1.1.2003 Gültigkeit hat.
freiberuflich tätig kannst du nur sein, wenn du einen freien
Beruf oder etwas sehr ähnliches hast (z.B. Ingenieur). Ansonsten
müsstest du meines Wissens ein Gewerbe anmelden.
Ich bin auch gerade auf dem Sprung in die Freiberuflichkeit (als
Übersetzerin) und habe mir ein Buch gekauft, das ich recht gut
finde: Steuerwissen für Existenzgründer, dtv, ISBN 3 423 50831 0.
Viel Erfolg noch
Sonja
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