…gibt es den Schutzbrief. https://www.adac.de/mitgliedschaft/mitglied-werden/details/adac-premium-mitgliedschaft/
Aber lassen wir das jetzt.
Den „Super Service“ habe ich miterlebt und einen guten Vergleich.
Bei einem Japanaufenthalt ca. 2004 müsste ich dort zum Zahnarzt. Mit den tollen Wertschecks konnte da keiner was anfangen. Also per Vorkasse. Daheim dann die Belege eingereicht. Es wurden Übersetzungen verlangt, deren Kosten ich tragen müsste. Dies Kosten dafür waren fast in der Höhe der Zahnarztrechnung.
Daraufhin habe ich alles vom ADAC gekündigt (Premium-Mitgliedschaft, Auslands-KV, KFZ-Versicherung)
Zwei Jahre später war ich nochmal mit meiner Frau in Japan. Im Verlauf unserer Reise ging es ihr schlecht und im Krankenhaus wurde eine Schwangerschaft festgestellt. Es gab Komplikationen, so dass sie auch gleich dort bleiben musste (am Ende waren es vier Wochen). Also bei der HUK angerufen, bei der wir nun den Auslandskrankenschutz hatten. Am nächsten Tag war ein Partner der HUK im Krankenhaus, hat mit dem Arzt und meiner Frau gesprochen. Daraufhin haben wir unsere Anzahlung zurückerhalten und die Kosten wurden direkt vom Versicher beglichen.
Dazu muss man noch erwähnen, dass die Familienversicherung bei der HUK 14,50 EUR pro Jahr kostet, währen die vom ADAC bei 22,50 EUR für eine Einzelperson lag … und da kommt ja noch die Vorraussetzungen einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft hinzu.
Geht das überhaupt bei irgendeinem länger? ab 180 Tagen gilt das als Verlegung des Wohnsitzes - und man muss sich eine KV im „Urlaubsland“ suchen.
Wertscheck bei Auslandskrankenversicherung?
Keine Ahnung. Hier gings um den ADAC. Ich würde aber erwarten, dass das schon geht.

ab 180 Tagen gilt das als Verlegung des Wohnsitzes
Bist Du gerade ins Steuerrecht abgebogen?

Geht das überhaupt bei irgendeinem länger? ab 180 Tagen gilt das als Verlegung des Wohnsitzes - und man muss sich eine KV im „Urlaubsland“ suchen.
Kommt vermutlich auf das Alter an. DKV bietet Reise-KVn an, die bis zu 12 Monaten bei einer Reise absichern.

Bist Du gerade ins Steuerrecht abgebogen?
jein
die Grenze des Steuerrechts wird von (vielen) Anbietern hinzugezogen um zu verhindern, dass jemand, der dauerhaft ins Ausland zieht, sich hier für einen (meist geringen) Beitrag versichert.

die Grenze des Steuerrechts wird von (vielen) Anbietern hinzugezogen um zu verhindern, dass jemand, der dauerhaft ins Ausland zieht, sich hier für einen (meist geringen) Beitrag versichert.
Dafür muss man das doch nicht als Wohnsitzwechsel klassifizieren. Eine entsprechende Befristung der Tarife ist völlig ausreichend.
Da diese 180-Tage-Regel zwar regelmäßig in solchen Diskussionen als absolute Grenze aufgeführt wird, in Wirklichkeit aber nur als Indiz dafür gilt, dass der Lebensmittelpunkt nicht mehr in Deutschland ist, fordern die Versicherung einfach einen Wohnsitz im Inland. Darauf habe ich übrigens schon mal hingewiesen.
Das Finanzamt hat damit ohnehin nichts zu tun und die Krankenkassen verlassen sich auf die Meldebehörden. Ob und wie diese eine 180-Tage-Regel bei Rentnern anwenden, die drei mal im Jahr für zwei oder drei Monate nach Mallorca fliegen, ist der Versicherung egal, Hauptsache, die sind in Deutschland gemeldet und krankenversichert.