Suche Krankenver. in besonders schwerem Fall

Heute schreibe ich an Euch, aufgrund einer persönlichen Bitte um Hilfe durch Euch und Appell an Gerechtigkeit.
Die 69 Jahre alte Mutter einer sehr guten Freundin von mir lebt in der Ukraine bzw. in Russland, immer im Wechsel. Sie ist krank, inzwischen völlig allein, d.h. einsam und auf die Hilfe und Unterstützung Ihrer Familie (wohnhaft in Deutschland) angewiesen.
Es ist für die Familie der alten Dame sehr wichtig, dass diese zu ihrer einzigen Tochter nach Deutschland kommt, zum Familiennachzug. Verwandte und Freunde hat sie leider mittlerweile keine mehr in der Ukraine und ihr soziales Umfeld ist daher komplett zusammengebrochen.
Seit über 2! Jahren versuche ich meiner Freundin zu helfen, da diese nicht so viel Erfahrung in Amtsgeschäften hat (und leider auch -wie so oft - sehr böse, erniedrigende Erfahrungen vor Ort bei den Behörden erfahren musste), ihre Mutter zu ihr nach Deutschland zu holen.
Wir sind in allen Instanzen auf Schwierigkeiten gestoßen, die weder nachvollziehbar, noch moralisch vertretbar sind. Ein Glück gab es auch engagierte, klar denkende und vernünftige Wegbegleiter.
Bisher jedoch scheiterten viele unserer (und dies ist der Punkt: wir gehen den legalen, den korrekten! Weg) Anträge am bürokratischen „Perpetum Mobile“ der Behörden, deren Absicht es ist, uns zum Aufgeben zu zwingen, die Verantwortung immer wieder auf andere Stellen, Behörden oder Personen zu lenken oder durch für „Normalbürger“ komplizierte Formulierungen (ohne konkrete Erklärungen) zu verwirren und zur Aufgabe zu zwingen.
Alle von uns geforderten, auch gerichtlich festgelegte Bedingungen wurden erfüllt, immer wieder haben wir auch neue Wege und Lösungen gefunden, diese wurden und werden jedoch abgewiesen und nicht berücksichtigt. Mit hohen Kostenaufwendungen haben wir für alle nötigen ärztlichen Atteste, Gutachter vor Ort in der Botschaft durch Flug nach Kiev… gesorgt.

Das Grundproblem stellt eine Gesetzeslücke in der möglichen Krankenversicherung dar, denn auf der einen Seite verlangt man von uns, dass wir die betreffende Frau privat versichern, die Privatversicherung lehnt dies jedoch ab. Auf der anderen Seite versuchen wir sie gesetzlich zu versichern, dies jedoch lehnt man uns ebenfalls ab bzw. nur mit einer Arbeitsgenehmigung. Diese aber wird ebenfalls abgelehnt.

Wir sind also auf der Suche nach einer Krankenversicherung, die sich diesem Fall annimmt.

Die Mutter ist zwar momentan bei uns in Deutschland mit einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung, es sollen jedoch ab dem 18.03. „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ eingeleitet werden.

Sehr gerne bin ich natürlich bereit Euch weitere Details zu unserem Fall mitzuteilen und die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Hallo,

es tut mir leid, aber ich kann Euch da nicht helfen.

Viel Glück

Claudia

Hallo, Luisa,

das ist in der Tat schwierig, wenn auch von der Sache her für mich nichts Neues.

Grundsätzlich sehe ich 3 Wege: Eine normale private Vollversicherung, wenn es gesundheitlich noch machbar ist (was für Krankheiten hat die Dame?). Einen langfristigen Besuchertarif (z.B. die DKV hat sowas für 10 Jahre); wobei es allerdings wahrscheinlich dann nicht geht, wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht machbar ist. Es kann evt. solche Tarife geben, wo keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Es könnte aber auch sein, daß die Behörden nur eine dauerhafte Krankenversicherung akzeptieren. Dann bleibt nur noch eine Möglichkeit: Den Basiststif in der PKV zu nehmen. Hier darf niemand abgelehnt werden, und es gibt keine Risikozuschläge. Kostet aber normalerweise 575,- Euro, plus Pflegepflichtversicherung. Außer man ist als finanziell hilfsbedürftig anerkannt, dann kostet es die Hälfte. Jede PKV muß den Tarif führen, aber die PKV ist gar nicht froh darüber, und muß den Tarif von den „normalen Kunden“ mitfinanzieren lassen. Es schadet also regelrecht den normalen Kunden der PKV´s. Amtlich ist der Tarif völlig ausreichend.

Vielleicht ist das also ein Ansatzpunkt, wenn es finanzierbar ist.

Grüße

M.Rischer

Das ist sicher ein tragischer Fall und ich habe schon von vielen ähnlichen gehört. Aber ich kann nicht helfen.

Zum einen ist es weniger ein Problem der Krankenversicherung, sondern des Ausländerrechts und der dieses handhabenden Personen.

Soweit hier eine Krankenversicherung verlangt wird, ist mir oft begegnet, dass Krankenversicherungen verlangt werden, die weit über den Bedarf hinausgehen. Das dürfte aber hier nicht das Problem sein.

Zur Krankenversicherung: es ist hart, aber weder der gesetzlichen Krankenversicherung (der gesetzlich vorgeschrieben ist, wen sie versichern darf) noch der privaten Krankenversicherung kann zugemutet werden, eine bereits kranke Person zu versichern, die ihr Leben bisher außerhalb Deutschlands verbracht hat.

Suche Krankenver. in besonders schwerem Fall
Danke Claudia.

@ M.Rischer:

Die ersten zwei Möglichkeiten kommen nicht in Frage da die Behörden auf eine dauerhafte Private Krankenversicherung bestehen.

„Dann bleibt nur noch eine Möglichkeit: Den Basiststif in der PKV zu nehmen. Hier darf niemand abgelehnt werden“

Leider wurden wir hier aber abgelehnt! Kennen Sie einen Gesetzestext hierzu? Bzw. haben wir eine Möglichkeit dagegen vorzugehen wenn eine PKV den Basistarif ablehnt?

Vielen Dank (schon mal im voraus) !

Guten Morgen,

um die gesetzliche Krankenversicherung zu nutzen, müsste eine Antrag auf Versicherungspflicht (nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) gestellt werden. Allerdings geht dies nur, sofern eine Aufenthaltsgenehmigung von über 12 Monaten vorliegt.

Zu den privaten Krankenversicherungen kann ich leider nicht viel sagen. Ich wünsche Ihnen aber viel Erfolg und drücke Ihnen die Daumen.

Hallo,

das ist ein sehr schwieriger Fall, den Sie hier schildern!
Sie hat keine Vorraussetzungen in der GKV versichert zu werden, aber Sie hat auch ein Problem, aufgrund Krankheit, in der PKV versichert zu werden!

Hierzu würde ich gerne noch ein paar Hintergründe wissen, wie z.b. wenn Sie krank ist, ob die Krankheit schwerwiegend ist oder nicht! Bei wie vielen Krankenversicherungunternehmen hat Sie denn schon einen Antrag gestellt!
Wenn Sie bei mehreren Krankenversicherungen eine Ablehnung bekommen hat, dann gibt es keine Möglichkeit mehr Sie in der PKV unterzubringen!

Mit freundlichen Grüssen

Reuschel Jürgen
Debeka VVaG

Es tut mir Leid, nichts anderes antworten zu können.

Aber das ist ja genau der Sinn dieser „Gesetzeslücke“, dass nicht Personen, in das soziale Netzt der Bundesrepublik einreisen, die niemals Beiträge gezahlt haben, und auch in Zukunft nicht in der Lage sein werden, das zu tun. Wenn Die Familie humanitäre Hilfe leisten will, kann sie dies am besten, wenn sie der Mutter Hilfe vor Ort zukommen lässt. Das ist weitaus kostengünstiger und effektiver.

Hallo,
das Thema übersteigt meine Möglichkeiten.
Grundsätzlich gibt es bei Einwanderern die Möglichkeit sich zu versichern (privat). Unabhängig von Krankheiten ist eigentlich jede Private Kasse verpflichtet im Basistarif aufzunehmen. Gern machen die Kassen es nicht, auch ist der Beitrag deutlich hoch ca. 500 € mtl.
Wie sieht es denn aus, wenn die Oma wie viele Aussiedler vor einigen Jahren bei uns, die Einbürgerung beantragen und auch Rente ?? erhalten, dann wäre die Krankenversicherung der Rentner (AOK) zuständig.

Ich hoffe, ich habe nicht mehr verwirrt, aber wie eingangs erwähnt übersteigt dieses Situation meine Möglichkeiten
Gruß H

Hallo Luisa L.

versuch es mal unter: http://www.care-concept.de

Wenn überhaupt, dann dort!

Mfg Ossi199

Hallo, Luisa,

der Haken ist, daß dieser Tarif für Personen ist, die einen Wohnsitz in Deutschland haben, denn sonst unterliegen sie ja nicht der Pflicht zur Krankenversicherung in Deutschland. Da der Basistarif ohnehin ungeliebt ist, können die Versicherer das mit diesem Standpunkt blockieren.

Wie auch immer, das waren die Ansatzpunkte, die ich sah, mehr weiß ich auch nicht dazu.

Grüße

M.Rischer

Hallo,
ich kenne mich hauptsächlich im Bereich Gesetzliche Krankenversicherung aus. Hier bietet sich m.E. keine Lösung. Die Versicherung dort ist grundsätzlich an ein Beschäftigungsverhältnis geknüpft oder es besteht ein Anspruch auf Familienversicherung. Der Zutritt zur Solidargemeinschaft bleibt hier ganz bewusst verwährt, da das Prinzip der Finanzierung dort einem Verein mit Mitgliedschaft von der Geburt bis zum Tod ähnelt.

Privatversicherungen haben meines Wissens das Recht vermeindlich unwirtschaftliche Verträge abzulehen, da auch dort die Versichertengemeinschaft zu sehr belastet würde.

Ein deplatzierter Vergleich aber bringt die Situation auf den Punkt: „Wenn das Haus einmal brennt, bekomme ich auch keine Hausratversicherung mehr abgeschlossen.“ oder „Wenn der PKW am Baum hängt, ist es für den Abschluss der Vollkasko-Versicherung zu spät“.

Trotzdem alles Gute.

Gruß
Karsten

Hallo,

es ist auf jeden Fall tragisch durch welches Martyrium sie gerade gehen.

Wenig aufbauend ist da auch meine Antwort. Die gesetzliche Krankenversicherung scheidet definitiv aus. Die Privaten anbieter müssen eine Basisversicherung für diese Umstände anbieten. Jetzt bleibt tatsächlich nur noch die Möglichkeit alle einzelenen privaten Versicherungen anzufragen. Ggf. würde in diesem speziellen Fall ein Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Einwanderung weiter helfen.

Tut mir leid das ich keine besseren Nachrichten für Sie habe.

Viel Erfolg und alles Gute.

Guten Tag,

sorry…bin zur Zeit im Urlaub und kann daher nicht helfen.

Gruß

Harald Wesely

???

Hi Luisa

da kann ich leider nicht helfen.