Ich, 27, junge Schauspielerin suche eine günstige Krankenversicherung. Eine Mitgliedschaft bei der KSK (Künstlersozialkasse) ist nicht möglich. Wer weiß was? – Gewerbeschein vorhanden
Hallo,
wo bist Du z.Zt. versichert ??
Einfach dort mal fragen.
Künstlersozialversicherung - nein !!1
Warum ??
Gruß
Czauderna
wo bist Du z.Zt. versichert ??
Einfach dort mal fragen.
Eine Möglichkeit - alternativ beraten lassen!
Künstlersozialversicherung - nein !!1
Warum ??
Das interessiert mich acuh - KSK nicht möglich, als Schauspielerin??? Da passt was nicht!
Was für eine Darstellung ist das denn???
Ach so - definiere günstig -bitte!
Billig, oder auch etwas, wo existenzielle Risiken abgedeckt sind??? Wenn ja, welche??
Eine Krankenversicherung sucht man nicht nach Beitrag aus und in der GKV sind die ab dem 01.01.2009 alle gleich (außer Zusatzbeitrag!)!
Thorulf Müller
Künstlersozialversicherung - nein !!1
Warum ??Das interessiert mich acuh - KSK nicht möglich, als
Schauspielerin??? Da passt was nicht!
Das glaube ich auch. Sogar Dirk Nowitzkis ING-DiBa-Werbespot wurde als Schauspiel definiert und damit KSK-pflichtig.
Was muss man Schauspielern, damit man nicht in die KSK kommt? GZSZ?
Frank Wilke
Was muss man Schauspielern, damit man nicht in die KSK kommt?
GZSZ?
Filme für Erwachsene!
Hallo,
zur Zeit bin ich bei der BBK Fahr versichert. Habe mir schon ausrechnen lassen, wieviel eine einfache Krankenversicherung für mich dort kosten würde= 288 Euro. Obwohl ich nur ca. 800 Euro moantlich verdiene. Die KSK geht nicht, weil man als Schauspieler einen bestimmten Unabhängigkeitsgrad braucht, um dort rein zu kommen. Man müßte eigene Projekte aufziehen, finanzieren usw. Dann würde es gehen. Das kommt für mich gerade nicht in Frage. Daher brauche ich eine günstige Alternative außerhalb der KSK.
Danke vorab für Informationen.
Gruß Veronika
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zur Zeit bin ich bei der BBK Fahr versichert. Habe mir schon
ausrechnen lassen, wieviel eine einfache Krankenversicherung
für mich dort kosten würde= 288 Euro. Obwohl ich nur ca. 800
Euro moantlich verdiene.
Als was??? Angestellte Schauspielerin - oder in welchem JOB???
Die KSK geht nicht, weil man als
Schauspieler einen bestimmten Unabhängigkeitsgrad braucht, um
dort rein zu kommen.
Wer hat Dir das erzählt?? Wenn Du als Schauspielerin freiberuflich tätig bist, dann bist Du nach KSVG pflichtig!!!
Man müßte eigene Projekte aufziehen,
finanzieren usw. Dann würde es gehen.
Nein!
Das kommt für mich
gerade nicht in Frage. Daher brauche ich eine günstige
Alternative außerhalb der KSK.
KSK ist die günstige Alternative - sonst sind 288 nach SGB V korrekt!
Thorulf Müller
Was muss man Schauspielern, damit man nicht in die KSK kommt?
GZSZ?Filme für Erwachsene!
Gut, ein anderes Thema, aber das muss jetzt sein:
Wie werden Filme in die verschiedenen Altersstufen eingeteilt?
Ab 12:
der Gute bekommt das Mädchen
Ab 16:
der Böse bekommt das Mädchen
Ab 18:
Alle bekommen das Mädchen
Hallo,
ich nehme an du meinst BKK also Betriebskrankenkasse.
Da würde ich nochmals nachhören - wahrscheinlich sind die vom
fiktiven Mindesteinkommen von ca. 1800,00 € ausgegangen, das der
Gesetzgeber für hauptberuflich Selbständige angesetzt
hat. Seit dem 01.04. besteht jedoch die Möglichkeit diese
Grenze auf ca. 1220,00 € runter zu setzen, was für dich u.U.
ca. 100 € weniger Beitrag monatlich ausmachen würde.
Gruß
Czauderna
Hallo,
nochmalige Prüfung unter www.kuenstlersozialkasse.de - Pflicht greift!
Quatsch!
Die KSK geht nicht, weil man als
Schauspieler einen bestimmten Unabhängigkeitsgrad braucht, um
dort rein zu kommen. Man müßte eigene Projekte aufziehen,
finanzieren usw. Dann würde es gehen. Das kommt für mich
gerade nicht in Frage. Daher brauche ich eine günstige
Alternative außerhalb der KSK.
Das ist Falsch - www.kuenstlersozialkasse.de - selbstständige Darsteller unterliegen der Pflicht!
Hallo Thorulf,
vielleicht sollten wir voraussetzen dass hier seitens der
Künstlersozialkasse schon ein Bescheid ergangen ist ??
Gruß
Czauderna
Dann ist entweder der Bescheid falsch oder die Aussage der Fragestellerin!
Das sind auch keine Fragen für ein Forum, weil man den Bescheid und die Gewerbeanmeldung kennen müsste (Einsicht!!)
Ich bin natürlich davon ausgegangen, dass Ihre Beschreibung der beruflichen Tätigkeit richtig ist - sollte ich das nicht tun??
Thorulf Müller