mein niedlichster Fall war, dass das Erziehungsgeld versteuert wurde und auf Rückfrage tatsächlich die Antwort kam, dass dem eben so sei.
Erst durch eigene Recherche kam dann die betroffene Person darauf, dass das eigentlich nicht sein kann und rief abermals beim Finanzamt an.
Es war offenbar ein Irrtum. Aber dieser Irrtum hätte eine Nachzahlung verursacht, wo eigentlich eine Rückzahlung fällig war.
Immerhin wurde das letzte Telefonat als Widerspruch gewertet und die ganze Sache neu berechnet. Wohl dem, der nicht gleich alles glaubt, was ein Finanzbeamter ihm verzapft.