Suche meine alte Jugendliebe

Hallo,
ich versuch meine alte jugendliebe zu finden.ich hab sie nicht mehr gesehen seit ich damals mit 17 zum bund gegangen bin das war vor 3 jahren. ich bin vor wenigen tagen zurück gekommen nachdem ich fast ein jahr im ausland war. ich würde sie gerne wieder sehen. aber alles was ich weiß ist ihr name und ihr geburtsdatum. sie ist vor ca 2 jahren mit ihrer ganzen familie weggezogen
ich hoffe ihr könnt mir helfen

danke

Hallo

Frag doch mal die Maus das Einwohnermeldeamt.

Bitte

Hallo Andreas,

mit ziemlicher Sicherheit hat die Frau kein Interesse mehr an dir - ein EX, der aus der Vergangenheit auftaucht, kann ziemlich nervig sein…

Wenn sie auf den üblichen Kanälen wie Facebook, Google etc, nicht zu finden ist, musst du aktiver werden:

Versuche damalige Freundinnen oder Verwandte von ihr zu finden und rufe diese an, die können dir eventuell ein Stück weit weiterhelfen: Aber nur, wenn sie wollen. Ich würde vermutlich die Adresse nicht rausrücken sondern allerhöchstens eine E-mail geben oder gar sagen, dass sie von sich aus Kontakt aufnehmen wird, wenn sie Interesse hat -Ich bin gewohnt, dass die Adressen von Frauen irgendwelchen angeblichen oder tatsächlichen alten Freunden nicht herausgerückt werden, vielleicht ist das aber nicht überall und allzeit so.

Viel Glück und rechne mit einem Korb

Gruss, Sama

Hallo

aber alles was ich weiß ist ihr name und ihr geburtsdatum.

Und du weißt, wo sie damals gewohnt hat, oder?
Kein Problem, geh zum Einwohnermeldeamt und beantrage eine Melderegisterauskunft. Geht vielleicht auch online. Kostet ca. 5 Euro.

Ich kann mir vorstellen, dass sie auch gerne wüsste, was aus dir geworden ist.

Viele Grüße

Hallo

aber alles was ich weiß ist ihr name und ihr geburtsdatum.

Und du weißt, wo sie damals gewohnt hat, oder?
Kein Problem, geh zum Einwohnermeldeamt und beantrage eine
Melderegisterauskunft. Geht vielleicht auch online. Kostet ca.
5 Euro.

…und wird nur bei berechtigtem Interesse erteilt.

Das Einwohnermeldeamt ist eine an Recht und Gesetz, insbesondere den Datenschutz, gebundene Behörde - und nicht das Fratzenbuch.

smalbop

Hallo

… Melderegisterauskunft.

…und wird nur bei berechtigtem Interesse erteilt.

Das war mal so.
Die Auskunft wird jedem erteilt. Das könnte sich höchstens noch von Bundesland zu Bundesland oder von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden, so dass es nicht überall so ist, aber ich glaube nicht.

Man kann als Bürger zwar beantragen oder verfügen, dass die Daten von einem nicht herausgegeben werden, aber so lange man das nicht tut, sind sie für jeden abrufbar.

Das Einwohnermeldeamt ist eine an Recht und Gesetz, insbesondere den Datenschutz, gebundene Behörde - und nicht das Fratzenbuch.

Keine Ahnung, inwiefern das dem Datenschutz entspricht, es scheint aber so zu sein.

Viele Grüße

hallo,

frag doch mal ihre früheren Nachbarn. Frag persönlich - nicht per Mail oder Telefon.

bitte.

Hallo smalbop,
http://www.einwohnermeldeamt.de/
lass Dein geneigtes Auge bitte über den Abschnitt „So funktioniert die Anfrage beim Einwohnermeldeamt“ schweifen.
Grüße
Almut

1 Like

Hallo

Die Auskunft wird jedem erteilt. Das könnte sich höchstens
noch von Bundesland zu Bundesland oder von Gemeinde zu
Gemeinde unterscheiden, so dass es nicht überall so ist, aber
ich glaube nicht.

Die Frage bleibt, was der Guteste bei seiner Heimatgemeinde noch für eine Adressauskunft zu erhalten hoffen soll, da die junge Dame doch mit ihrer Familie verzogen ist - und das vermutlich nach außerhalb des Gemeindegebiets.

Man kann als Bürger zwar beantragen oder verfügen, dass die
Daten von einem nicht herausgegeben werden, aber so lange man
das nicht tut, sind sie für jeden abrufbar.

Das stimmt nur für sehr wenige Daten, ohne dass man es als Betroffener mitbekommt, konkret für Namen und frühere und gegenwärtige Wohnsitze - letzteres natürlich nur, sofern die Person noch in der Gemeinde gemeldet ist. Wird - bei Vorliegen berechtigten Interesses - nach mehr gefragt, so wird die Betroffene hiervon in Kenntnis gesetzt - ob dem Anfragenden das recht wäre, bezweifle ich.

Aber grundsätzlich hast du recht - das neue Melderechtsgesetz des Bundes, in dem genau dieser behördliche Adresshandel zu Gunsten der einschlägig interessierten Industrie nunmehr bundeseinheitlich und ohne faktische Widerspruchsmöglichkeit legalisiert werden sollte, ist ja erst im vergangenen Sommer klammheimlich von Union und FDP durch den BT gewunken worden, ehe es im Bundesrat gestoppt wurde. Aus datenschutzrechtlichen Gründen.

Das Einwohnermeldeamt ist eine an Recht und Gesetz, insbesondere den Datenschutz, gebundene Behörde - und nicht das Fratzenbuch.

Keine Ahnung, inwiefern das dem Datenschutz entspricht, es
scheint aber so zu sein.

Es gilt somit nach wie vor das bisherige Melderecht von 1980, behutsam novelliert 2002.

Gruß
smalbop