Hallo
Die Auskunft wird jedem erteilt. Das könnte sich höchstens
noch von Bundesland zu Bundesland oder von Gemeinde zu
Gemeinde unterscheiden, so dass es nicht überall so ist, aber
ich glaube nicht.
Die Frage bleibt, was der Guteste bei seiner Heimatgemeinde noch für eine Adressauskunft zu erhalten hoffen soll, da die junge Dame doch mit ihrer Familie verzogen ist - und das vermutlich nach außerhalb des Gemeindegebiets.
Man kann als Bürger zwar beantragen oder verfügen, dass die
Daten von einem nicht herausgegeben werden, aber so lange man
das nicht tut, sind sie für jeden abrufbar.
Das stimmt nur für sehr wenige Daten, ohne dass man es als Betroffener mitbekommt, konkret für Namen und frühere und gegenwärtige Wohnsitze - letzteres natürlich nur, sofern die Person noch in der Gemeinde gemeldet ist. Wird - bei Vorliegen berechtigten Interesses - nach mehr gefragt, so wird die Betroffene hiervon in Kenntnis gesetzt - ob dem Anfragenden das recht wäre, bezweifle ich.
Aber grundsätzlich hast du recht - das neue Melderechtsgesetz des Bundes, in dem genau dieser behördliche Adresshandel zu Gunsten der einschlägig interessierten Industrie nunmehr bundeseinheitlich und ohne faktische Widerspruchsmöglichkeit legalisiert werden sollte, ist ja erst im vergangenen Sommer klammheimlich von Union und FDP durch den BT gewunken worden, ehe es im Bundesrat gestoppt wurde. Aus datenschutzrechtlichen Gründen.
Das Einwohnermeldeamt ist eine an Recht und Gesetz, insbesondere den Datenschutz, gebundene Behörde - und nicht das Fratzenbuch.
Keine Ahnung, inwiefern das dem Datenschutz entspricht, es
scheint aber so zu sein.
Es gilt somit nach wie vor das bisherige Melderecht von 1980, behutsam novelliert 2002.
Gruß
smalbop