Was macht man, wenn eine Person ins Ausland (in dem Fall USA) verschwindet und in Deutschland unbezahlte Rechnungen (Dienstleistungen) zurücklässt?
Eine neue Adresse beim Einwohnermeldeamt gibt es nicht (Stand von heute).
Die Dame ist mit ihrem Sohn ausgereist (mit Rückflugticket), aber nicht wiedergekommen. Arbeit und Krankenkasse sind gekündigt.
Was kann man in so einem Fall tun? Laut Auskunft vom Ex-Mann ist die Person in den USA neu verheiratet, muss in den letzten 6,5 Wochen gelaufen sein.
Für Hinweise – auch ggf. wie eine Betrugsanzeige zu machen ist – wäre ich dankbar.
mit einer Betrugsanzeige kommt der Gläubiger auch nicht zu seinem Geld. Die Staatsanwaltschaft stellt dann ein, weil die Straftat nicht sooo groß und die Schuldnerin eh nicht greifbar ist.
Ich würde öffentliche Zustellung beantragen. Schau mal in das nächste Amtsgerichtsgebäude. Irgendwo gibt es Schaukästen, da sind Scheidungsurteile, Schuldtitel usw. ausgestellt.
Wie man das aber beantragt, weiß ich nicht, und ich weiß auch nicht, welche Voraussetzungen (z. B. Wartezeiten) gegeben sein müssen. Hierzu dürfte vielleicht eine Anfrage im Rechtsbrett oder bei einem Rechtsanwalt weiterhelfen.
Kommt die Schuldnerin irgendwann nach Deutschland zurück, kann man bei ihr pfänden. Evtl. kann man mit einem rechtskräftigen Titel auch in den USA pfänden, wenn man mal ihre Adresse rausbekommen hat. Das dürfte sich aber nur bei hohen Summen rentieren, da das vermutlich nicht billig ist.
Wenn der Ex-Mann oder jemand anderes die Sozialversicherungsnummer des neuen Ehemannes oder von ihr herausbekommt, kann man die Dame vielleicht finden.
Des weiteren hat der Ex-Mann vielleicht die Möglichkeit, über das gemeinsame Kind an die Dame ranzukommen (dies, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht und die Mutter das Kind ohne Einverständnis des Vaters ins Ausland quasi entführt hat). Dafür gibt es extra rechtliche Möglichkeiten.
da der Datenschutz in den USA nicht so hoch wie bei uns hängt, gibt es diverse private Anbieter wie z.B. peoplefinder.com, die für bezahlbares Geld eine Menge Informationen finden.
Das mit der Betrugsanzeige hat wohl viel mit Wut zu tun. Habe jetzt bei der amerikanischen Botschaft nachgefragt, ob es eine Möglichkeit gibt, sie zu finden, wobei die ein Rückflugticket hatte und vermutlich das Visum über’s Reisebüro ging.
Habe aber heute erfahren, dass ihre Rechtsanwältin die E-Mail-Adresse hat, weiss aber nicht, ob die sie weitergibt/-geben darf.
Ein Weg geht vielleicht tatsächlich über den Ex-Mann, weil sie ja von ihm Unterhalt für den Sohn weiter wollen wird.
Sie hatte übrigens das alleinige Sorgerecht beantragt und auf einstweilige Anordnung auch bekommen, die nächste Gerichtsverhandlung ist bald. Ist aber offen, was dabei rauskommt.
Selbst ihre Mutter kennt keine aktuelle Adresse, und an der alten Adresse ist sie (noch) nicht abgemeldet.
Welche Konsequenz hat denn eine öffentliche Zustellung?