Welches Fachgebiet eines Rechtsanwaltes ist es, wenn es um Streitigkeiten mit Versicherungen geht, wo dem Patienten nach einer Op persönliche Gegenstände in einem Krankenhaus gestohlen wurden und die Versicherung des KH sich (natürlich) weigert, diesen Schade zu ersetzen.
Wäre Euch dankbar, hier eine schnelle Antwort zu erhalten.
vielen Dank für Deine Antwort. Die von mir gestellte Frage ging allerdings in eine völlig andere richtung und zwar, welcher Rechtantwalt beschäftigt sich mit solchen Sachverhalten - einer für Arbeits- oder Medienrecht wahrscheinlich nicht…
Wie gesagt: es geht hier nicht um eine juristische Bewertung des Falls. sondern nur darum welchen (Fach-)Anwalt mit welchem Schwerpunkt man hier konsultieren kann.
Auf der Grundlage eines „Sachverhalts“ von gerade mal einem Halbsatz Länge einen solchen Rat zu erteilen, ist sowas von umnachtet - noch dazu, wenn der Fragesteller nach einem Rat in der Sache gar nicht gefragt hat …
einen Haken würde ich ungern an die Sache machen, da eine Reinigubngskraft bzw. Krankenschwester/Pfleger beim Verlegen eines Patienten auf ein anderes Zimmer die Zahnprothese desselben versehentlich - Sorgfalt stand an diesem Tage vermutlich nicht explizit auf dem Dienstplan - weggeworfen hatte. Der Schaden beträgt ca. 6500,-- €!
Es kann irgendwie nicht sein, dass Menschen alle erdenklichen Versicherungen abgeschlossen haben und im Falle eines Falles keine für den entstandenen Schaden aufkommt.
Welches Fachgebiet eines Rechtsanwaltes ist es, wenn es um
Streitigkeiten mit Versicherungen geht, wo dem Patienten nach
einer Op persönliche Gegenstände in einem Krankenhaus
gestohlen wurden und die Versicherung des KH sich (natürlich)
weigert, diesen Schade zu ersetzen.
Das ist das natürlich-nachoperationelle Krankenhausdiebstahlsversicherungsrecht. Da gibt es nur drei Leute in Deutschland, die sich überhaupt an so eine schwierige Sache rantrauen. Weil das so wenige sind, ist der Antrag, eine Fachanwaltschaft für natürlich-nachoperationelles Krankenhausdiebstahlsversicherungsrecht gesetzlich festzuschreiben, noch nicht durch den Bundesrat. Dumme Sache, denn das ist sooo kompliziert, dass sich einer, der einfach nur fünf Jahre studiert und drei Jahre Praxisstationen durchlaufen hat, damit nicht beschäftigen kann.