Suche nach der Versicherung eines Schädigers

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt.

Einem Bekannten von mir wurde durch eine weitere Person (Person B) das Handy beschädigt. Nach anfänglichen Versprechungen (das melde ich meiner Versicherung, die erledigt das) weigert sich nun Person B den Schaden an seine Private Haftpflicht Versicherung zu melden. Nun möchte mein Bekannter den Schaden selber der Versicherung von Person B melden. Person B weigert sich aber seine Versicherung zu nennen.

Nun meine Frage:

Gibt es im Internet eine Möglichkeit herauszubekommen bei welcher Privaten Haftpflichtversicherung Person B versichert ist? Der Name von Person B ist meinem Bekannten natürlich bekannt.

Für alle die nun auf den Datenschutz verweisen möchten. Für die PKW Haftpflichtversicherung gibt es einen solchen Zentralen Dienst, wo man den Versicherer erfahren kann. Was mein Bekannter nun sucht, ist ein solcher Dienst für die Private Haftpflichtversicherung

Danke und Gruß Horst

Hallo,
mittendrin…

Einem Bekannten von mir wurde durch eine weitere Person
(Person B) das Handy beschädigt. Nach anfänglichen
Versprechungen (das melde ich meiner Versicherung, die
erledigt das) weigert sich nun Person B den Schaden an seine
Private Haftpflicht Versicherung zu melden. Nun möchte mein
Bekannter den Schaden selber der Versicherung von Person B
melden. Person B weigert sich aber seine Versicherung zu
nennen.

Du kannst die Person unabhängig von der Existenz einer Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Notfalls mußt Du eine Klage auf Schadensersatz einreichen.

Nun meine Frage:

Gibt es im Internet eine Möglichkeit herauszubekommen bei
welcher Privaten Haftpflichtversicherung Person B versichert
ist? Der Name von Person B ist meinem Bekannten natürlich
bekannt.

Nein.

Für alle die nun auf den Datenschutz verweisen möchten. Für
die PKW Haftpflichtversicherung gibt es einen solchen
Zentralen Dienst, wo man den Versicherer erfahren kann. Was
mein Bekannter nun sucht, ist ein solcher Dienst für die
Private Haftpflichtversicherung

Stimmt. In der Kfz-Versicherung gibt es aufgrund des Pflichtversicherungsgesetzes einen Direktanspruch an den gegnerischen Versicherer. In der Privathaftpflichtversicherung (noch -> VVG) nicht.

Danke und Gruß Horst

Gruß
Andreas

Hallo Andreas,

Du kannst die Person unabhängig von der Existenz einer
Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Notfalls
mußt Du eine Klage auf Schadensersatz einreichen.

Das ist mir (und meinem Bekannten) schon klar. Der Nachteil beim Klagen ist aber, sobald eine Mitschuld angenommen wird werden dann Entschädigungen z.B. bei 30 % / 70 % nur 70% des Schadens bezahlt, aber auch nur 70% der anfallenden Kosten (Rechtsanwallt, Gerichtskosten etc) die restlichen 30% der Kosten können dann schnell die Entschädigung für das Handy übersteigen.

Trotzdem vielen Dank für deinen Beitrag. Vieleicht kann mir ja jemand anderes noch eine Möglichkeit nennen.

Das ist mir (und meinem Bekannten) schon klar. Der Nachteil
beim Klagen ist aber, sobald eine Mitschuld angenommen wird

Weswegen Mitschuld?

werden dann Entschädigungen z.B. bei 30 % / 70 % nur 70% des
Schadens bezahlt, aber auch nur 70% der anfallenden Kosten
(Rechtsanwallt, Gerichtskosten etc) die restlichen 30% der
Kosten können dann schnell die Entschädigung für das Handy
übersteigen.

Wenn die Haftpflichtversicherung eine Teilschuld feststellen würde, würde diese evtl. auch die Regulierung verweigern bzw. mindern. Unabhängig davon, gibt es eh maximal den Zeitwert und er liegt bei Mobiltelefonen schon recht bald deutlich unter den Anschaffungskosten.

Trotzdem vielen Dank für deinen Beitrag. Vieleicht kann mir ja
jemand anderes noch eine Möglichkeit nennen.

Es gibt keine!

Weswegen Mitschuld?

Man kann nie wissen was der Gegenseite so einfällt.

Wenn die Haftpflichtversicherung eine Teilschuld feststellen
würde, würde diese evtl. auch die Regulierung verweigern bzw.
mindern.

Aber dann würden meinem Bekannten keine Kosten durch Gericht und Rechtsanwalt entstehen

Es gibt keine!

Das wäre aber tief traurig :frowning:

Aber dann würden meinem Bekannten keine Kosten durch Gericht
und Rechtsanwalt entstehen

Und so bekommt er überhaupt nichts!

Auf der anderen Seite, wird die Haftpflichtversicherung den Schaden möglicherweise ablehnen, da das Mobiltelefon verliehen wurde.

Auf der anderen Seite, wird die Haftpflichtversicherung den
Schaden möglicherweise ablehnen, da das Mobiltelefon verliehen
wurde.

Das Handy wurde nicht verliehen. Es wurde duch Wasser des Schädigers beschädigt als es neben meinem Bekannten am Boden lag. Aber das war auch nicht meine Frage. Daher nochmal meine Frage

Wie könnte man die Versicherung des Schädigers heraus finden, wenn dieser sich weigert seine Versicherung zu nennen?

Gruß Horst

Überhaupt nicht! OWT