Suche nach einer Gerichtsentscheidung

Hey ich grüße euch! Ich brauche mal wieder Hilfe.

Ich suche folgende Entscheidung:

Landgericht Hagen vom 16.10.2007, 2 O 627/04

Hintergrund ist, dass eine Psychologin zur Zahlung eines Schmerzensgeldes i.H.v. 30.000 Euro verurteilt worden sein soll.

Leider finde ich diese Entscheidung nirgendwo. Oder hat jemand noch Zugriff auf andere Rechtsprechungsdatenbanken???

Würde mich sehr freuen.

hallo, überprüf bitte noch mal das Aktenzeichen.
dadrunter finde ich auch nichts.
Die Geschäftsnummer ist wichtig !!!
Grüsse

Das ist das Aktenzeichen >>> 2 O 627/04

Einfach beim Gericht anrufen oder hinschrieben und für die Kopierkosten bezahlen.

Hey ich grüße euch! Ich brauche mal wieder Hilfe.

Ich suche folgende Entscheidung:

Landgericht Hagen vom 16.10.2007, 2 O 627/04

Hallo,

ich habe nur dies gefunden ohne den Beschluss. ich glaube dass die den aus dem Netz genommen haben.

Landgericht Hagen
www.vaeternotruf.de/landgericht-hagen.htm - Im Cache
Präsident am Landgericht Hagen: Hartwig Kemner (geb. zensiert durch Anordnung des "Berliner … Landgericht Hagen, 2 O 627/04, Beschluss vom 16.10.2007 …

dahinter ist aber nichts !!!
ich würde mal beim Landgericht anrufen und dort nachfragen.

Liebe Grüsse

Bedauere, selbst ein LG-Urteil hat nicht automatisch Grundsatzcharakter. Es liegt mit Sicherheit eine Einzelfallentscheidung vor.
LG - Ernst

Hallo,

sorry, finde dazu leider nur, ein Beratungsprotokoll zu diesem Urteil. Selbst in juris und Beck (juristische Datenbanken) ist davon nichts eingetragen. Ist darüber schon ein Urteil ergangen oder handelt es sich lediglich um eine Beratung, dafür werden auch schon gz s vergeben.

Gruss Simon

Beratungsprotokoll?

Kenn ich noch nicht. Ist es im Internet irgendwo zu finden? Dann bitte den Link posten. Würde mir sicher auch schon irgendwie weiterhelfen (hoffe ich).

Haben Sie Beck, also eine Zulassung für eine Juristische Datenbank?
Wenn ja, können Sie dort nachschauen, sind Sie nicht als Jurist eingetragen, geht das leider nicht.

Aber den Sachverhalt den Sie ansprechen ist normale Haftung und den können Sie auch schon aus dem BGB entnehmen.

Leider habe ich kein Zugang dazu. Bin ein „normaler“ Bürger.

Hintergrund ist, dass ein sehr guter Bekannter damals u.a. aufgrund des Gutachtens dieser Psychologin (um welche es gehen soll) verurteilt wurde und welcher nun u.a. aufgrund dessen eine Wiederaufnahme anstreben will.

Könnten Sie den Text hier reinkopieren?

Ich würde mich sehr freuen.

Hallo,
alles probiert, geht leider nicht.
Aber ich empfehle ihrem Bekannten einen Anwalt aufzusuchen. Wurde er verurteilt, ich tippe mal das das Gutachten die Schuldfähigkeit prüfen sollte, wäre vermutlich ohnehin das LG zuständig und da gilt Anwaltszwang.
Der Anwalt wird, wenn er nicht nachweisen kann das er ein berechtigtes Interesse hat, vermutlich keine Akteneinsicht für das Verfahren beim LG erhalten. Er wird aber sich darauf berufen sodass das Gericht, im Rahmen des Untersuchungszwanges, ohnehin sich die Akte „ziehen wird“.

Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass man nicht generell dieses Urteil für ein anderes Verfahren benutzen kann. Wenn ich Fälle habe, die ich entscheiden muss, ist für mich JEDER Fall ein neuer auch wenn ein genau gleicher ein Tag zuvor behandelt wurde, die Ausnahme, der Grundsatzentscheidung, ist auf Höhe des LG nocht nicht vorhanden eher bei BVerwG, EuGH und natürlich BVerfG.

Gruß
Simon

… noch zur Anmerkung,
vielleicht wäre Ihr Bekannter besser daran im Rahmen einer Haftprüfung, geht schneller als ein komplettes Verfahren.

Hey Kampfzwerg,

hab grad die Datenbank von beck online gecheckt. Da finde ich nichts. Evtl. suchst Du aber mal bei www.schmerzensgeld.info Vielleicht findest Du das was.
Viele Grüße! Olli

geh in die bib

Brief an die NJW schreiben und dort nachfragen. Deren Sitz ist meines Wissens München, kannst Du aber googlen.
Gruß
uli

Sorry war sehr lange krank. Leider kann ich da nicht helfen.