Hey ich grüße euch! Ich brauche mal wieder Hilfe.
Ich suche folgende Entscheidung:
Landgericht Hagen vom 16.10.2007, 2 O 627/04
Hintergrund ist, dass eine Psychologin zur Zahlung eines Schmerzensgeldes i.H.v. 30.000 Euro verurteilt worden sein soll.
Leider finde ich diese Entscheidung nirgendwo. Oder hat jemand noch Zugriff auf andere Rechtsprechungsdatenbanken???
Würde mich sehr freuen.
Landgericht Hagen vom 16.10.2007, 2 O 627/04
Juris kennt die Entscheidung weder unter dem Aktenzeichen noch unter dem Datum bei Angabe des Gerichts. Und wenn Juris das nicht kennt, stehen die Chancen schlecht, dass das Urteil woanders im Internet zu finden ist. Es scheint sich allerdings, wenn ich das richtig sehe, nicht um ein Urteil als vielmehr um einen Beschluss zu handeln.
Juris kennt die Entscheidung weder unter dem Aktenzeichen noch
unter dem Datum bei Angabe des Gerichts. Und wenn Juris das
nicht kennt, stehen die Chancen schlecht, dass das Urteil
woanders im Internet zu finden ist.
Jupp, Beck-Online ist auch Fehlanzeige. Dann siehts wohl schlecht aus.
Es scheint sich
allerdings, wenn ich das richtig sehe, nicht um ein Urteil als
vielmehr um einen Beschluss zu handeln.
Warum? O-Sachen sind erstinstanzliche Landgerichtsverfahren. Beschlüsse, jedenfalls der Beschwerdekammer, sind T-Sachen.
Gruß
Dea
Jupp, Beck-Online ist auch Fehlanzeige. Dann siehts wohl
schlecht aus.
Da habe ich gar nicht geguckt. Gibt es denn manchmal eine Entscheidung dort, die man bei Juris nicht findet? Ich meine jetzt nur halbwegs aktuelle Dinge, nicht so was wie RGZ oder so.
Es scheint sich
allerdings, wenn ich das richtig sehe, nicht um ein Urteil als
vielmehr um einen Beschluss zu handeln.
Warum? O-Sachen sind erstinstanzliche Landgerichtsverfahren.
Beschlüsse, jedenfalls der Beschwerdekammer, sind T-Sachen.
Das steht so im Internet. Und wenn jemand „Beschluss“ schreibt, ist es wahrscheinlich kein Urteil, was andersrum allerdings weniger nahe liegend wäre, weil Urteile eben bekannter sind als Beschlüsse.
Auf der Internetseite http://www.schlechtachten.de/content/beratungstermin… heißt es unter Punkt „III. 4. Wenn das Gutachten nicht überzeugt“ vorgetragen.
„Dazu eine Mitteilung aus jüngster Zeit : eine Psychologin ist vom Landgericht Hagen, 2 O 627/04, Beschluss vom 16.10.2007, wegen Falschbegutachtung zu einem Schmerzensgeld von 30.000.-- € verurteilt worden.“
Nur gibt es ja keine Schmerzensgeldverurteilung in einem Beschluss… es muss also ein Urteil sein und kein Beschluss…
Es könnte sich z.B. um einen Beschluss im Strafbefehlsverfahren handeln. Die Formulierung, dass der Angeklagte dadurch „verurteilt“ wurde, wäre eine sprachliche Unkorrektheit, die ich jedem juristischen Laien sofort nachsehen würde.
Das kann dann aber anhand des Aktenkürzels „O“ nicht stimmen.
O ist ja immer Zivilrecht 1. Instanz LG.
Ich werde wohl mal morgen das LG Hagen anschreiben und mir die Entscheidung per Post zuschicken lassen, wenn JURIS, BECK usw. die auch nicht kennen.
Danke trotzdem.
Das kann dann aber anhand des Aktenkürzels „O“ nicht stimmen.
Stimmt! Habe ich übersehen.
O ist ja immer Zivilrecht 1. Instanz LG.
So isses.
Ich werde wohl mal morgen das LG Hagen anschreiben und mir die
Entscheidung per Post zuschicken lassen, wenn JURIS, BECK usw.
die auch nicht kennen.
Ja, das ist wohl das einzige, was Erfolg in Aussicht stellt.
Da habe ich gar nicht geguckt. Gibt es denn manchmal eine
Entscheidung dort, die man bei Juris nicht findet? Ich meine
jetzt nur halbwegs aktuelle Dinge, nicht so was wie RGZ oder
so.
Eher selten, aber manchmal schon.
Das steht so im Internet. Und wenn jemand „Beschluss“
schreibt, ist es wahrscheinlich kein Urteil, was andersrum
allerdings weniger nahe liegend wäre, weil Urteile eben
bekannter sind als Beschlüsse.
Hatte ich garnicht nachgeschaut, sondern war nur nach dem Aktenzeichen gegangen. Dann war es wohl auch ein Beschluss.
Gruß
Dea
Hatte ich garnicht nachgeschaut, sondern war nur nach dem
Aktenzeichen gegangen. Dann war es wohl auch ein Beschluss.
Da bin ich mir gar nicht mehr so sicher, aber wenn der Suchende bei Gericht einfach der Entscheidung mit dem Az. … fragt, wird das reichen. Entweder sie haben es und geben es heraus oder eben nicht.