Hallo zusammen,hier mein Problem:
Ich bin Eigentümer eines Wohnhauses. Neben meinem Grundstück verläuft ein Weg, der einem anderen Eigentümer gehört. Im Grundbuch dieses Weges ist ein bereits Verstorbener als Eigentümer eingetragen. Von der zuständigen Gemeinde erhalte ich den Namen der Erbengemeinschaft unter Berufung auf das Abgabengesetz leider nicht. Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich an die Anschrift der Eigentümer(Erben) komme??
Vielen Dank.
Manche Grundbuchämter (Amtsgericht) forschen nach den Erben. Es könnte sein, dass das Amt tätig wird, wenn Sie dort vorsprechen. Weisen Sie auf das Wissen des Gemeindeamtes hin! --Ferner: Das Amtsgericht Abt. Nachlasssachen, in dessen Bezrik der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte, könnte evtl. einen Vorgang vorliegen haben. Sie werden aber nur dann Auskunft erhalten, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.