Hallo, ich hoffe auch heute wieder hier Hilfe und Ratschläge zu bekommen… danke an alle, die mir schon mal geholfen haben.
Es geht um Folgendes, der leider immer noch vermißte Onkel (Erbe) befindet sich, nach derzeitigen Erkenntnissen, in D in Haft. WO kann ich erfahren, OB dem so ist und WIE kann ich das erfahren? Gibt es da eine Stelle/ Amt, die darüber Kenntnis hat? Sein Einwohnermeldeamt sagte, dass sie einen Vermerk haben, dass er inhaftiert ist, aber wo ??? Davon besaßen die auch keine Kenntnis, nur ein „vermutlich“ was aber nicht stimmt. Kann mir hier jemand helfen? Danke vorab!
LG Conny
Hallo Conny,
früher gab es mal eine Radiosendung auf WDR …(?). Ich weiss aber nicht, ob es die heute noch gibt. Dort wurden Kontakte zu Inhaftierten vermittelt. Vielleicht könntest Du es da mal probieren.
Viele Grüße. Martin
Hallo,
falls keiner antwortet hilft evtl. www.knast.net (kein Scherz). Dort kann man auch „Expertenfragen“ stellen und neu dürfte die Problematik ja nicht sein.
Gruss & Viel Erfolg
Enno
Hallo Conny,
im Film schaut die Polizei immer in ihren Computer und findet den Inhaftierten sofort. Ob das im richtigen Leben ebenso geht?
Weisst du von welchem Gericht er verurteilt wurde? Das könnte doch ein Ansatzpunkt sein.
LG
Jörg Zabel
Hallo,
die Polizei hat entsprechende Daten inkl. Haftanstalt. Nur kommt man da (zumindest rechtlich unbedenklich) kaum ran. Hatte mal einen Fall, wo ich wegen dringenden Tatverdachts einer neuen Straftat über die Staatsanwaltschaft (die auch an die Daten kommen, hierzu aber immer ein Aktenzeichen brauchen) auf der privaten Schiene dann einen Kontakt zur Polizei vermittelt bekam (die können auch ohne Aktenzeichen nachsehen), dem dann meine Schilderung ausreichte mal nachzusehen ob der Verdächtige einschlägig bekannt sei. Dabei stellte sich dann heraus, dass er zur Zeit im offenen Vollzug einer bestimmten JVA war (einschlägig verurteilt). Für den Gutesten haben sich dann am nächsten Tag die Türen nicht wieder geöffnet.
Dein Fall sieht da leider etwas anders aus, aber ich könnte mir vorstellen, dass bei Vorlage der Originaldokumente die nächstgelegene StA oder Polizei auch bereit wäre mal nachzusehen. Dabei ist es natürlich von Vorteil, wenn man ungefähr weiß, wo die Verurteilung stattgefunden hat, und man sich gleich an die richtige StA wenden kann.
Als Anwalt bekomme ich bei meiner hiesigen JVA auch mal direkt telefonisch Auskunft, wenn einer der Betreuten einer Großmandantin mal wieder eingelocht wurde, aber dies funktioniert nur in entsprechenden Ausnahmefällen. Aber wenn du das Bundesland kennst, kannst du ja mal rumtelefonieren. So viele JVAen gibt es ja auch nicht.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
die Polizei hat entsprechende Daten inkl. Haftanstalt. Nur
kommt man da (zumindest rechtlich unbedenklich) kaum ran.
die Situation finde ich bedenklich und sie erinnert mich entfernt an Szenarien in süd-amerikanischen Ländern. Warum wird hier nicht platt als Erstwohnsitz die JVA xyz eingetragen ? Datenschutz ?
Gruss
Enno
Hallo,
die Polizei hat entsprechende Daten inkl. Haftanstalt. Nur
kommt man da (zumindest rechtlich unbedenklich) kaum ran.die Situation finde ich bedenklich und sie erinnert mich
entfernt an Szenarien in süd-amerikanischen Ländern. Warum
wird hier nicht platt als Erstwohnsitz die JVA xyz eingetragen
? Datenschutz ?
Vielleicht, vielleicht aber auch einfach Ersparnis zusätzliche Bürokratie. Schließlich werden Häftlinge auch mal verlegt, und dann müsste jedes Mal eine Ab- und Neuanmeldung am neuen Haftort vorgenommen werden. Ein ganz schöner Aufwand für recht wenig Nutzen, denn solche Fälle wie dieser hier kommen höchst selten vor. Normalerweise gibt es ja Ehegatte, Angehörige, … bei denen vor der Haft ein Wohnsitz bestanden hat, der dann auch weiter erhalten bleibt. Nur wenn wegen der Haft eine Wohnung eines Alleinstehenden aufgelöst wird kommt es überhaupt dazu, dass es keinen echten Wohnsitz mehr gibt, und Nach solchen Leuten fragt dann ehrlich gesagt auch ganz ganz selten nur mal jemand.
Gruß vom Wiz
Hallo,
Zum technischen Vorgehen bei einer Anfrage ansich:
Die Anfrage sollte bei dem Einwohneramt gestellt werden, wo der Onkel zuletzt gemeldet war. Wenn bei dieser Anfrage z.B. rauskommt: "ist abgemeldet nach XYZ - dann kann man ja bei diesem nächsten Einwohneramt weiterfragen. Zur möglichen Auskunftserteilung ist es notwendig mindestens 3 Angaben von der Person zu wissen FAMILIENNAME, VORNAME und GEBURTSDATUM oder die letzte bekannte Adresse.
Erhält man die Auskunft, dass lt. Melderecht eine Auskunftserteilung nicht zulässig ist, dann sind eben die Adressen DATENSCHUTZWÜRDIG (weil derjenige entweder in der JVA sitzt oder eine Auskunftssperre wegen Bedrohung von Leib und Leben beantragt hat.
Normalerweise wird ein Häftling in BAYERN für die JVA einwohneramtsmäßig von amtswegen angemeldet wenn er mindestens seit 2 Monaten in der JVA einsitzt und in ganz Deutschland keine andere Wohnung mehr besteht, derjenige also „ohne feste Wohnung“ ist. Sollte er dann von JVA zu JVA verlegt werden, wird auch eine amtliche Ab- und Anmeldung vorgenommen. Hab aber schon mitbekommen, dass dies nicht in allen Bundesländern der Fall ist.
Die Adresse der JVA unterliegt dem Datenschutz, d.h. wenn ein PRIVATER anfragt bekommt er erstmal keine Auskunft über die Adresse des Häftlings. Bei vielen Einwohnerämtern wird dann der Häftling verständigt, dass XYZ nach ihm gefragt hätte und er einverstanden wäre, dass die JVA-Adresse an XYZ rausgegeben wird - erst wenn der Häftling einverstanden ist, wird die Adresse rausgegeben.
Wenn eine Behörde anfragt, speziell Gerichte, die werden ohne weiteres Auskunft kriegen. Also wenn hier das Nachlaßgericht anfragt, dann sollte die Anfrage doch erfolgreich sein.
Ich hoffe ich konnte ein bisschen weiterhelfen
LG Petra